Grundleistungen Musterklauseln

Grundleistungen. Pos.-Nr. Punkte 1. O r d i n a t i o n ( A r z t f ü r A l l g e m e i n m e d i z i n ) A1 Erste Ordination ......................................................................................................... 26 A2 Weitere Ordination ..................................................................................................... 18 A3 Zuschlag für Ordination außerhalb der Sprechstunde ............................................... 18 A4 Zuschlag für Ordination an Sonn- und Feiertagen .................................................... 18 A5 Zuschlag für Ordination bei Nacht (von 20 bis 7 Uhr) ............................................... 27 2. K r a n k e n b e s u c h ( A r z t f ü r A l l g e m e i n m e d i z i n )
Grundleistungen. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Grundleistungen. Die Grundleistungen beinhalten • alle sozialpädagogischen Leistungen • Wohnen und Lebensunterhalt • alle Leistungen der Leitung, Beratung und Verwaltung • alle hauswirtschaftlichen und technischen Leistungen • Fortbildung und Supervision • alle Sachleistungen und sind über das vereinbarte Leistungsentgelt abgedeckt.
Grundleistungen. Anstellungsvertrag mit Hausmeistern und sonstigem Dienstpersonal einschließlich der Erstellung objektbezogener Dienstanweisungen, ggf. Vertrag mit einem Hausmeisterserviceunternehmen;
Grundleistungen. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die in §§ 24, 27 Abs. 1,2,3 und 5, § 28 Abs. 1 und 3 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Gemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Grundleistungen. Im Trassenentgelt enthaltene Grundleistungen entsprechen dem Mindestzugangspaket nach Anlage 2 Abs. 1 ERegG.
Grundleistungen. Pos. Nr. Punkte
Grundleistungen. Die Grundleistungen umfassen die Erstellung des Einreichprojektes der Eisenbahn- und Straßenanlagen samt den dazugehörenden Entwässerungseinrichtungen, die Akkordierung mit dem Auftraggeber sowie die Abstimmung mit den zuständigen eisenbahntechnischen Sachverständigen. (a) Grundlagenbearbeitung8 (b) Technischer Bericht8 (c) Übersichtskarte 1:50.000 und Übersichtslageplan 1:5.000 (d) Lageplan mit Darstellung des Gesamtprojektes insbesondere der Bahnanlagen (Strecke im Maßstab 1:1000, Bahnhöfe im Maßstab 1:500) und Straßen (e) Übersichtslängenschnitt für die Bahnanlage 1:5.000 (10-fach überhöht) (f) Längenschnitte für Bahnanlage und Straßen im Maßstab des Lageplanes, 10-fach überhöht (g) Regelquerschnitte 1:50 (h) Querschnitte 1:100, im Mittel 10 Stk./km (i) Einarbeitung von Fachplanungen (wie z.B. Planungen konstruktiver Bauwerke wie Tunnels, Brücken, Güterumschlaganlagen, Wasserbauplanungen, Schutz- und Ausgleichsmaßnahmenplanungen wie Lärmschutzplanung, Erschütterungsschutzplanung, Landschaftsplanung etc.) Die Abgrenzung zwischen dem Eisenbahnprojekt und den Wasserbauprojekt erfolgt beim Übergabeschacht9, wobei dieser bereits vom Wasserbauprojektanten zu planen ist. (j) Unterlagen8 für die Grundeinlösung, die Ausweisung bestehender und neu entstehender Bauverbotsbereiche (k) Unterlagen8 für das Rodungsverfahren (l) Lage- und höhenmäßige Definition, der für die Einreichung relevanten Anlagen8 (inkl. Absteckunterlagen für Weichen und Kreuzungen und Weichenhöhenpläne) 8 siehe Kapitel 4.3.1 9 siehe Kapitel 4.5 (m) Zusammenführen und Abstimmung von beigestellten Planunterlagen über eisenbahntechnische Einrichtungen8 (Planungen wie Sicherungs-, Oberleitungs- und Fernmeldeanlagen sowie elektrische Anlagen, Kabelwege, etc.) (n) Grobmassenermittlung (o) Kostenberechnung10 (p) Koordinierung interdisziplinärer Planungsteams / Planungsdokumentation10
Grundleistungen. Leistungen gemäss Art 4, SIA-Ordnungen 102,103, 105 und 108 (Ausgabe 2014) In Abweichung zu Art. 4, SIA-Ordnungen 102,103, 105 und 108 (Ausgabe 2014) gelten folgende Leistungen ebenfalls als Grundleistungen: - Erstellen und Nachführen von Nutzungs- und Sicherheitsvereinbarungen als Teil des Projektpflichtenheftes - Übernahme und Anpassen von Bestandesplänen ins CAD und EDV gem. Richtlinien Bauwerksdokumentation HBA Gossau - Mitarbeit bei Verhandlungen mit Behörden und Kommissionen - Erstellen von Protokollen und Berichten für sämtliche Sitzungen während allen (Bau-, Planer-, Projekt- und Projektkommissionssitzungen) - Erstellen eines detaillierten Material- und Konstruktionsbeschriebs inkl. Raumblätter - Ausarbeiten eines detaillierten Terminplans für das Bauvorhaben - Projektanpassungen zur Kostenreduktion und Anpassen des Kostenvoranschlages (bei durch die Beauftragten zu vertretende Nichteinhaltung vereinbarter Kostenziele oder Kostendächer) - Mitarbeit bei Informations- und Öffentlichkeitsanlässen - Erstellen der Unterlagen für Subventionseingaben - Mehrleistungen für Auftragsvergaben im öffentlichen Vergabeverfahren gemäss Richtlinien der Stadt Gossau bzw. öffentlichen Vergabeverfahren - Mitarbeit bei der Behandlung von Einsprachen und Rechtsmitelverfahren - Aufstellen, Überwachen und Nachführen eines detaillierten Zahlungsplans - Mitarbeit bei der Arbeit von bildenden Künstlern, Innenarchitekten und weiteren Gestaltern - Erstellen von Überwachungs- und Massnahmeplänen sowie Betriebsinstruktionen - Erstellen von Unterhaltsplänen für die Bauwerksbewirtschaftung gem. Richtlinien Bauwerksdokumentation HBA Gossau - Alle durch bauökologische Anforderungen ausgelösten Arbeiten - Alle durch Anforderungen des Energiestandards ausgelösten Arbeiten - Erfassen und Ablegen der eingegangenen Offerten - Fachliche und rechnerische Überprüfung von Unternehmervarianten - Mitarbeit bei Formulierung und beim Abschluss von Verträgen mit Dritten - Beraten des Hochbauamtes bei der Erstellung von Unternehmerverzeichnissen - Ermitteln von Kostenkennzahlen - Kostengliederungen (BKP 4-stellig, eBKP resp. EKG) - Erstellen der erforderlichen Zwischendokumentationen (Vorprojekt, Bauprojekt) - Mitarbeit bei der Erstellung von Möblierungslayouts und Auswahl - Erstellen von Pflegeanleitungen und Beschrieben für die Bauwerksbewirtschaftung - Erstellen der kompletten Dokumentation über das Bauwerk gemäss Richtlinie Bauwerksdokumentation XXX Xxxxxx
Grundleistungen. Aufnahmeverfahren In der Abklärungs- und Anbahnungsphase findet mit allen Beteiligten (Sorgeberechtigten, Jugendamtsmitarbeitenden, Bezugspersonen der Jugendlichen, evtl. Therapeuten etc.) ein intensiver Austausch statt. Es werden notwendige Informationen gesammelt und vorhandene Dokumente ausgewertet. • Ausführliches Aufnahmegespräch mit dem Schwerpunkt der Ermittlung des pädagogischen Bedarfs des Kindes oder Jugendlichen und der familiären (Ausgangs-) Situation • Strukturierter, standardisierter und detaillierter Aufnahmebogen • Umfassende, ausführliche Informationen hinsichtlich der (schul-) pädagogischen Arbeit • Führung durch Haus, Gelände und Schule • Aufnahme aus der sozialräumlichen Nähe und sozialraumübergreifend, wenn eine weiträumige Milieutrennung für die Entwicklung der/s Jugendlichen notwendig ist Notwendige Aufsicht und Betreuung • Alters- und entwicklungsangemessene Wahrnehmung der Aufsichtspflicht • Bereitstellung pädagogischer Fachkräfte 24 Stunden pro Tag, ggf. durch Rufbereitschaft (SBW) • Planung individueller Aktivitäten • Überprüfung individueller Gefährdungen / altersadäquate Reaktionen / Maßnahmen auf Gefährdungen • Innerhalb des Tages kurze Gespräche und kurze pädagogische Interventionen • Innerhalb einer Woche grundsätzliche Abklärung und pädagogische Interventionen Gestaltung der Gruppenatmosphäre • Bereitstellung eines jugendgerechten Lebensbereiches und Wohnumfeldes • Mitverantwortliche Gestaltung des eigenen Lebensbereiches durch die Jugendlichen • Schaffung einer entwicklungsfördernden Wohn- und Umweltatmosphäre Alltägliche Versorgung • Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereichs in einem Ein- oder Zweibettzimmer und Hilfe bei der individuellen Gestaltung • Bereitstellen eines gemeinschaftlichen Wohn- und Küchenbereichs • Vorhaltung eines kreativen, sportlichen und handwerklichen Freizeitbereichs • Reinigung der Gemeinschafts- und Sanitärräume • Pflege und Reinigung der Wäsche und der Kleidung • Sicherstellen der Gesundheitsfürsorge sowie Körper- und Krankheitspflege Auseinandersetzung mit Wert- und Glaubensfragen • Vermittlung von Moralvorstellungen, Werten und Normen unserer sozialen und demokratisch-pluralistischen Gesellschaftsordnung • Spontane und strukturierte Gespräche über Sinn- und Wertefragen im Alltag • Einzel- und Gruppengespräche Freizeitgestaltung • Vielfältiges Angebot an Freizeit AGs im Bereich Sport, Musik, Kunst, Kultur, Handwerk • Mitgliedschaft in örtlichen (Sport-) Vereinen • Organisation von Ferienfr...