Besondere Leistungen Musterklauseln

Besondere Leistungen. R-KOM erbringt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten und auf Wunsch des Kunden zusätzliche Besondere Leistungen.
Besondere Leistungen. Besondere Leistungen in der Zielfindungsphase: Leistungsphase 1: Erstellen einer maßlichen Bestandsaufnahme als verformungsgerechtes Aufmaß aller Räume, Flächen, Bauteile und Ansichten einschl. Erstellen von Bestandsplänen (Grundrisse-, Schnitte und Ansichten im Maßstab M = 1: ) Leistungsphase 2: Leistungsphase 3: Ermitteln und Zusammenstellen der Baunutzungskosten entsprechend Anlage 1 zu Muster 7 RBBau*) unter Verwendung der entsprechenden Fachbeiträge der übrigen Planungsbeteiligten. *)xxxx://xxx.xxx-xxxx.xx/Xxxxxx/Xxxxxxxxxxx/XXXxx/XXXxx_Xxxxxxxxxxxxx%00_00.Xxxx00.xxx Leistungsphase 4: Dem Auftragnehmer werden neben den Leistungen nach § 1.3, § 3.1 und § 3.2 des Vertrages folgende Besondere Leistungen übertragen. Die Besonderen Leistungen gelten nur als beauftragt, wenn die Grundleistungen der entsprechenden Leistungsphase ebenfalls beauftragt sind. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.625/101.0 Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume – archgeb 1 (21117) *) siehe HAV-KOM Abschnitt A Ziffer 3.6.5 Leistungsphase 5: Leistungsphase 6: Leistungsphase 7: Leistungsphase 8: Leistungsphase 9:
Besondere Leistungen. Die Verwaltung erbringt über die Grundleistungen hinaus die nachfolgend vereinbarten besonderen Leistungen, für welche Entgelte wie folgt vereinbart sind: • Jede weitere Eigentümerversammlung 390,00 EUR zzgl. Kosten für Material, Raummiete und Bewirtschaftung • Mahnungen und Abmahnungen, je 10,00 EUR • Sonderumlagen, Ermittlung der Gesamt- und Einzelumlage, Nachricht an die Eigentümer, Einzug, Einzelbuchung, Vermögensverwaltung und Abrechnung mit den Eigentümern, nach Aufwand (Zeitstundenvergütung vgl. 4.1. des Vertrages) • Gerichtsverfahren – Bearbeiten von Gerichtsverfahren, wie z. B. Hausgeld- verfahren, Beschlussanfechtungen, Ansprüche Dritter etc. (vgl. § 43 WEG) sowie Information der Eigentümer über Anträge und Ergebnisse der Verfahren durch Rundschreiben, Wahrnehmung von Gerichtsterminen, jeweils nach zeitlichem Aufwand, mindestens jedoch 250,00 EUR je Einzelvorgang, hierzu zählt auch jede Eigentümerinformation • Kopierkosten für Anlagen im Schriftverkehr mit den Eigentümern und Dritten je Kopie 0,15 EUR zuzüglich Zeitstunden • Fahrtkosten km, je 0,50 EUR • Anfertigen, Entfernen und/oder Anbringen von Namensschildern (Klingeltableau): nach Aufwand oder Zeitstunden, zzgl. Fahrtkosten ab Sitz der Verwaltung • Porto-Auslagen laut Nachweis durch Belege • Beschaffung notwendiger Unterlagen (z. b. von der Vorverwaltung) nach Aufwand oder Zeitstunden, zzgl. Fahrtkosten ab Sitz der Verwaltung • Erteilung der Verwalterzustimmung 250,00 EUR zuzüglich Fahrtkosten ab Sitz der Verwaltung • Erstellung des Vermögensberichts gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 WEG nach Aufwand oder Zeitstunden • Sämtliche Anfragen Dritter; z.B. Zensus, Grundsteuerreform und anderer mögl. Abfragen durch Behörden oder Dienstleister nach Aufwand oder Zeitstunden • Regulierung von Versicherungsfällen nach Aufwand oder Zeitstunden, zzgl. Fahrtkosten ab Sitz der Verwaltung, mindestens jedoch 5% der Entschädigungs- zahlung • Baubegleitung nach Aufwand oder Zeitstunden, zzgl. Fahrtkosten ab Sitz der Verwaltung, mindestens jedoch 5% der Bausumme • Kostenvoranschläge, jeder einzuholende Kostenvoranschlag unabhängig mgl. Vorgaben durch die Rechtsprechung werden nach Aufwand oder Zeitstunden, mindestens jedoch 150,00 EUR, zuzüglich Fahrtkosten ab Sitz der Verwaltung berechnet • Abnahme von Instandsetzungen, Instandhaltungen und Reparaturen, soweit diese nicht Bestandteil eines Wartungsvertrag sind, werden nach Aufwand oder Zeitstunden, zzgl. Fahrtkosten ab Sitz der Verwaltung, mindestens jedoch mit 5% de...
Besondere Leistungen. 1.2.1 bei Tod des Versicherungsnehmers
Besondere Leistungen. Dem Auftragnehmer werden neben den Leistungen nach § 1.3, § 3.1 und § 3.2 des Vertrages folgende Besondere Leistungen übertragen: Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.625/101.0 Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume – archgeb 1 (2115)
Besondere Leistungen. Für die bereits beauftragten Besonderen Leistungen ist die Honorarhöhe in § 1.2 festgelegt: Für Besondere Leistungen, die nachträglich beauftragt werden, werden AG und AN vorab und nach rechtzeitiger Ankündigung durch den AN eine Vergütungsvereinbarung treffen. AG und AN halten fest, dass als Grundlagen der Planung des AN folgende Unterlagen zu berücksichtigen sind: bereits vorliegende Unterlagen: siehe Anhang … noch nicht vorliegende Unterlagen: siehe Anhang … AG und AN treffen folgende weitere Vereinbarungen: Ort, Datum Ort, Datum
Besondere Leistungen. Die Besonderen Leistungen gemäß Anlage zu § 6 werden wie folgt pauschal oder zum Nachweis nach vereinbar- tem Stundensatz honoriert bzw. mit den v.H.-Sätzen bezogen auf das Honorar nach Nummer 10.3 honoriert: Leistungsstufe 1 Leistungsstufe 2 Leistungsstufe 3 Leistungsstufe 4
Besondere Leistungen. 3.2.2.1 Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis für [. ]
Besondere Leistungen. Dem Auftragnehmer werden neben den Leistungen nach § 1.3, § 1.4, § 3.1 und § 3.2 des Vertrages folgende Besondere Leistungen übertragen: Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.625/401.0 Ingenieurvertrag –Technische Ausrüstung – ingtech 1 (2115)