Onlinedienste Musterklauseln

Onlinedienste. Microsoft gewährleistet, dass jeder Onlinedienst während der Nutzung durch den Kunden in Übereinstimmung mit der jeweiligen SLA ausgeführt wird. Die Rechte des Kunden bei Verletzung dieser Garantie werden in der SLA beschrieben.
Onlinedienste. Bei Onlinediensten ist die maximale Haftung von Microsoft gegenüber dem Kunden für jeden Vorfall, aus dem ein Anspruch entsteht, auf den Betrag begrenzt, den der Kunde während der 12 Monate vor dem Vorfall für den Onlinedienst gezahlt hat, wobei die Gesamthaftung von Microsoft für einen beliebigen Onlinedienst unter keinen Umständen den für den jeweiligen Onlinedienst während der Abonnementlaufzeit gezahlten Betrag übersteigt.
Onlinedienste. Der Kunde ist zur Nutzung der Onlinedienste wie in diesem Vertrag vorgesehen berechtigt. (i) Bestimmungen für Onlinedienste. Für die jeweilige Abonnementlaufzeit maßgeblich sind die Bestimmungen für Onlinedienste, wie sie zu dem Zeitpunkt gelten, an dem der Kunde das Abonnement bestellt oder erneuert. Bei Onlinediensten, die von Zeit zu Zeit nutzungsabhängig in Rechnung gestellt werden, sind für die Nutzung während eines Abrechnungszeitraums jeweils die zu Beginn des betreffenden Zeitraums aktuellen Bestimmungen für Onlinedienste maßgeblich.
Onlinedienste. Wir gewährleisten, dass jeder Onlinedienst während der geltenden Laufzeit den Bestimmungen der geltenden SLA entspricht. Ihre einzigen Ansprüche bei Verletzung dieser Gewährleistung sind die in der SLA genannten.
Onlinedienste. Der Kunde darf die erworbenen Onlinedienste wie in diesem Vertrag vereinbart verwenden. (i) Bestimmungen für Onlinedienste. Wenn ein Kunde ein neues Abonnement für einen Onlinedienst erwirbt oder ein Abonnement verlängert, gelten die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Bestimmungen für Onlinedienste für die Dauer der Abonnementlaufzeit.
Onlinedienste. Falls die Dienste Onlinedienste umfassen: 5.6.1 Die Onlinedienste müssen dem Kunden über das Internet auf Abonnementbasis zur Verfügung gestellt werden. 5.6.2 Stoneridge stellt dem Kunden die Gebühren für die Onlinedienste für jedes Kalenderjahr im Voraus in Rechnung. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Die erste Rechnung wird mit dem Startdatum datiert. Der Kunde begleicht solche Gebühren entsprechend Bedingung 4.
Onlinedienste. Der Kunde bzw. DS kann die Onlinedienste kündigen, indem die jeweils andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung der Onlinedienste entsprechend informiert wird. Ohne eine solche Benachrichtigung, und sofern in den betreffenden OST nicht anders angegeben, werden die Onlinedienste automatisch verlängert und unterliegen dem dann gültigen Service Level Agreement. DS kann die Onlinedienste jederzeit ändern. DS verpflichtet sich, die Onlinedienste während der Laufzeit des auf Grundlage des Transaktionsdokuments erworbenen Angebots von DS nicht erheblich zu mindern. Keine der Bestimmungen in diesem Abschnitt 9.3.3 sieht vor, dass DS auch weiterhin einen beliebigen Teil der Onlinedienste bereitstellen muss, wenn dies dazu führt, dass DS gegen die Rechte eines Dritten oder geltende Gesetze verstoßen würde.
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