Onlinedienste Musterklauseln

Onlinedienste. Microsoft gewährleistet, dass jeder Onlinedienst während der Nutzung durch den Kunden wie in der entsprechenden Vereinbarung zum Servicelevel (SLA) vorgesehen funktioniert. Die Ansprüche des Kunden bei Verletzung dieser Gewährleistung sind in der SLA aufgeführt.
Onlinedienste. Der Kunde ist zur Nutzung der Onlinedienste wie in diesem Vertrag vorgesehen berechtigt.
Onlinedienste. Bei Onlinediensten ist die maximale Haftung von Microsoft gegenüber dem Kunden für jeden Vorfall, aus dem ein Anspruch entsteht, auf den Betrag begrenzt, den der Kunde während der 12 Monate vor dem Vorfall für den Onlinedienst gezahlt hat, wobei die Gesamthaftung von Microsoft für einen beliebigen Onlinedienst unter keinen Umständen den für den jeweiligen Onlinedienst während der Abonnementlaufzeit gezahlten Betrag übersteigt.
Onlinedienste. Der Kunde bzw. DS kann die Onlinedienste kündigen, indem die jeweils andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung der Onlinedienste entsprechend informiert wird. Ohne eine solche Benachrichtigung, und sofern in den betreffenden OST nicht anders angegeben, werden die Onlinedienste automatisch verlängert und unterliegen dem dann gültigen Service Level Agreement. DS kann die Onlinedienste jederzeit ändern. DS verpflichtet sich, die Onlinedienste während der Laufzeit des auf Grundlage des Transaktionsdokuments erworbenen Angebots von DS nicht erheblich zu mindern. Keine der Bestimmungen in diesem Abschnitt 9.3.3 sieht vor, dass DS auch weiterhin einen beliebigen Teil der Onlinedienste bereitstellen muss, wenn dies dazu führt, dass DS gegen die Rechte eines Dritten oder geltende Gesetze verstoßen würde. 9.3.4 Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste. Der Kunde kann die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste unter folgenden Bedingungen kündigen: (i) Der Kunde benachrichtigt DS mindestens dreißig (30) Tage im Voraus und (ii) die betreffende Kündigung gilt für die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für die in der betreffenden Benachrichtigung aufgelisteten Onlinedienste. 9.3.5
Onlinedienste. Wir gewährleisten, dass die Onlinedienste während der Laufzeit den Bestimmungen der SLA entsprechen. Ihre einzigen Ansprüche bei Verletzung dieser Gewährleistung sind die in der SLA genannten.
Onlinedienste. Falls die Dienste Onlinedienste umfassen:
Onlinedienste 

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde ist dazu berechtigt: − Die Einhaltung der technischen und organisatorischen Massnahmen von Veeting sowie der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte in den Räumlichkeiten von Veeting zu überprü- fen. Die mit der Prüfung betrauten Personen müssen von Veeting im erforderli- chen Umfang Zugang und Einsicht erhalten. Veeting stellt die erforderlichen Infor- mationen zur Verfügung. Audits in den Räumlichkeiten von Veeting müssen ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebs und, ausser in dringenden Fällen, nach entsprechender Vorankündigung und während der Geschäftszeiten von Ve- eting durchgeführt werden. Die an der Prüfung beteiligten Personen müssen eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Der Kunde trägt alle Kosten für das Audit, einschliesslich die angemessenen Kosten von Veeting. Der Kunde ist verpflichtet: − sicherzustellen, dass die Personendaten rechtmässig gemäss Art. 4 DSG und Art. 6 Abs. 1 DSGVO bearbeitet werden; − sicherzustellen, dass die Rechte der betroffenen Personen nach Art. 4 und 8 DSG und Art. 12 bis 22 DSGVO gewahrt werden. Wenn nur Veeting in der Lage ist, die Anfrage zu beantworten, wird der Kunde diese Anfrage unverzüglich an Veeting weiterleiten; − seine Weisungen an Veeting in der Regel schriftlich oder in einem dokumentier- ten elektronischen Format zu übermitteln. Mündliche Weisungen müssen schrift- lich oder in einem dokumentierten elektronischen Format bestätigt werden; − Veeting unverzüglich über jede Nichteinhaltung oder Unregelmässigkeit bei der Prüfung des Ergebnisses der Bearbeitung zu informieren; − alle Geschäftsgeheimnisse und Datensicherheitsmassnahmen von Xxxxxxx, die der Kunde im Rahmen der Vertragsbeziehung erhalten hat, vertraulich zu behan- deln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung be- stehen.

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.