Gewährleistungen. 9.1 Mit Stellung eines Antrags auf Abschluss eines Darlehensvertrags verpflichtet sich der Kunde dazu und bestätigt, dass
Gewährleistungen a. Beschränkte Gewährleistung.
Gewährleistungen. OPTION 1: ODER OPTION 2:
Gewährleistungen. Die Parteien bestätigen, dass sie ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung jeweils im Einklang mit den geltenden Gesetzen erfüllen werden. Die Parteien bieten keine Gewähr dafür, dass die jeweils andere Partei im Rahmen dieser Vereinbarung nicht Zugriff auf Personendaten erhält. Die empfangende Partei anerkennt, dass sie, soweit sie im Rahmen dieser Vereinbarung Zugriff auf Personendaten erhält, möglicherweise zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes untersteht und verpflichtet sich, solche allfällig anwendbaren Bestimmungen einzuhalten. Die bereitgestellten Daten werden «so wie sie sind» («as is») und ohne jegliche Gewähr, weder ausdrücklich noch implizit, bereitgestellt. Insbesondere, wird keine Zusicherung des Eigentums, der Nichtverletzung von Drittrechten, der kommerziellen Verwertbarkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck abgegeben. Soweit im Rahmen des anwendbaren Rechts gesetzlich zulässig, schliessen die Parteien die Haftung für direkte oder indirekte Schäden (inklusive entgangenen Gewinn) aus der Nutzung der bereitgestellten Daten aus, ungeachtet der Ursache des Schadens oder des Rechtsgrundes, sei er vertraglicher, deliktischer oder sonstiger Natur, vorsätzlich oder fahrlässig verursacht und selbst für den Fall, dass eine Warnung vor dem möglichen Eintritt eines solchen Schadens erfolgt ist.
Gewährleistungen. 9.1 Der Lieferant gewährleistet gegenüber Philips, dass alle Waren, und/oder Arbeitsergebnisse:
Gewährleistungen. Der Verband und der Verein gewährleisten nicht den erfolgreichen Abschluss der Flugausbil- dung. Sie erbringen die Ausbildung nach bestem Wissen und Gewissen und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Da die Ausbildung von den Leistungen, der Befähigung und der Lernbereitschaft des Flugschülers abhängig ist, kann ein Erfolg jedoch nicht gewährleistet werden.
Gewährleistungen. 10.1 inet gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leis- tungsmerkmale erfüllt sind und dem schriftlich vereinbarten Leistungsum- fang entsprechen. inet wird Mängel, die ihr vom Kunden schriftlich mitgeteilt wurden, beseitigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt durch Lieferung einer korrigierten Version des Alpega TMS. inet kann wahlweise eine Umgehungs- lösung, die den Kunden nicht maßgeblich in der Nutzung der Funktionen einschränkt, zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Mangel spätes- tens mit der Lieferung des nächsten ordentlichen Alpega TMS Releases end- gültig beseitigen. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit be- seitigt, steht dem Kunden ausschließlich das Recht zur Minderung des auf die gestörte Leistung entfallenden Preises zu. Andere Gewährleistungsan- sprüche, insbesondere Wandlung, sind ausgeschlossen. Eine Mängelbehe- bung durch Dritte ist ausgeschlossen. Unwesentliche Mängel (8.3) können jedenfalls durch inet im Rahmen eines nächsten ordentlichen Releases des Alpega TMS behoben werden.
Gewährleistungen. 10.1. Falls die gekauften Waren innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung einen Mangel aufweisen, hat der Lieferant die entsprechenden gekauften Waren unverzüglich nach Rücksprache mit der Gesellschaft instand zu setzen bzw. auszutauschen, jedoch unbeschadet der Rechte der Gesellschaft gemäß Punkt 17.1 der Einkaufsbedingungen. Sämtliche Schäden und Kosten, die der Gesellschaft oder Dritten infolge eines Mangels der gekauften Waren entstehen, gehen auf Kosten des Lieferanten, und der Lieferant hat die Gesellschaft diesbezüglich schadlos zu halten. Nach Lieferung des Ersatzes für die gekauften Waren bzw. der instandgesetzten gekauften Waren beginnen alle diesbezüglichen Gewährleistungsfristen neuerlich zu laufen. Falls der Lieferant nach Ansicht der Gesellschaft den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist oder nur unzureichend behoben hat oder falls die Beseitigung des Mangels bzw. die Instandsetzung nicht aufgeschoben werden kann, steht es der Gesellschaft frei, nach schriftlicher Benachrichtigung und auf Kosten des Lieferanten alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen bzw. alle notwendigen Maßnahmen von einem Dritten durchführen zu lassen.
Gewährleistungen. 12.1 Die Abschnitte 12.2 bis 12.10 gelten nicht, wenn (aber nur insoweit) im Vertrag abweichende Gewährleistungsbedingungen vereinbart wurden und/oder die Produkte durch eine Gewährleistung eines Drittherstellers abgedeckt sind.
Gewährleistungen. 12.1. HCS gewährleistet, dass die HCS-Infrastruktur erprobt wurde, die in der Programmbeschreibung und den Benutzerhandbüchern angeführten Funktionen enthält und die vertraglich vereinbarten Anforderungen er- füllt. Darüber hinaus wird keine Gewähr geleistet. HCS übernimmt insbe- sondere keine Gewährleistung für einen ununterbrochenen oder fehler- losen Betrieb der HCS-Infrastruktur und die fehlerfreie oder vollständige Übermittlung von Daten.