Patronenersatz Musterklauseln

Patronenersatz. Der erforderliche Aufwand (Patronenkosten) für wei- sungs- und abschussplangemäß erlegtes Nutz- und Raubwild ist dem Jagdpersonal zu ersetzten. Darüber ist eine betriebliche Vereinbarung zu treffen, worin auch die Lieferung und Versorgung des erlegten Wil- des geregelt werden kann.