Patronenersatz. Der erforderliche Aufwand (Patronenkosten) für wei- sungs- und abschussplangemäß erlegtes Nutz- und Raubwild ist dem Jagdpersonal zu ersetzten. Darüber ist eine betriebliche Vereinbarung zu treffen, worin auch die Lieferung und Versorgung des erlegten Wil- des geregelt werden kann.
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Patronenersatz. Der erforderliche Aufwand (Patronenkosten) für wei- sungs- weisungs- und abschussplangemäß erlegtes Nutz- und Raubwild ist dem Jagdpersonal zu ersetztenersetzen. Darüber ist eine betriebliche Vereinbarung zu treffen, worin auch die Lieferung und Versorgung des erlegten Wil- des Wildes geregelt werden kann.
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