Persönliches Profil Musterklauseln

Persönliches Profil. ● Im Bereich Persönliche Daten können Benutzer zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen Benutzer auf eigene Verantwortung ein. Unter Privatsphäre können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat) oder für alle Benutzer des schulischen IServ. Mit der Einstellung Eintrag verbergen - Nein werden die unter Privatsphäre eingetragenen Informationen im gemeinsamen Adressbuch veröffentlicht und sind damit allen Benutzern von IServ in unserer Schule zugänglich. Bei Eintrag verbergen - Ja kann nur der Benutzer die Informationen sehen. Mein Profil Unter Persönliche Daten kannst du etwas über dich schreiben. Du bestimmst, wer das sehen darf. Wähle aus Privatsphäre: Ja: nur du siehst dein Profil. Nein: jeder in der Schule sieht dein Profil. Xxxxx Eltern oder Lehrer helfen dir gern. Dateien ● Innerhalb von IServ hat jeder Benutzer seinen persönlichen Bereich - Dateien. Was hier gespeichert ist, kann nur der Benutzer selbst sehen. Benutzer haben außerdem Zugriff auf Ordner und Verzeichnisse in Gruppen, welchen sie zugeordnet sind. Dazu gehören beispielsweise die Verzeichnisse von Klassen und Kursen. Wo kann ich meine Dateien speichern? Für deine Dateien hast du einen eigenen Bereich. Nur du kannst dort hinein schauen. Auch deine Klasse hat einen Ordner. Du kannst Dateien dort speichern. Dein Lehrer sagt dir, was du dort speichern darfst. Kalender ● Benutzer haben einen eigenen Kalender und Zugang zu Kalendern von Klassen oder Gruppen, denen sie angehören. Die Aufnahme von privaten, nicht-schulischen Terminen in den eigenen Kalender oder den von Klassen oder Gruppen ist nicht zulässig. Kalender Schreibe deine Termine in deinen persönlichen Kalender. Schreibe sie nicht in Klassen- oder Gruppenkalender. In IServ Kalender gehören nur schulische Termine. E-Mail ● Zum Benutzerkonto von IServ gehört eine schulische E-Mail Adresse. Sie kann je nach Voreinstellung durch die Schule nur für Kommunikation innerhalb der Schule oder auch außerhalb der Schule genutzt werden (E- Mails an externen E-Mail-Adressen versenden und empfangen). Die Nutzung des IServ E-Mail Xxxxxx für private Kommunikation oder das Anmelden an anderen Plattformen ist nicht gestattet. E-Mail In IServ hast du eine schulische E-Mail Adresse. Du darfst sie nicht für Privates nutzen.
Persönliches Profil. ● Im Bereich Persönliche Daten können Benutzer zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen Benutzer auf eigene Verantwortung ein. Unter Privatsphäre können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat) oder für alle Benutzer des schulischen IServ. Mit der Einstellung Eintrag verbergen - Nein werden die unter Privatsphäre eingetragenen Informationen im gemeinsamen Adressbuch veröffentlicht und sind damit allen Benutzern von IServ in unserer Schule zugänglich. Bei Eintrag verbergen - Ja kann nur der Benutzer die Informationen sehen.
Persönliches Profil. Im persönlichen Profil können nutzende Personen zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen nutzende Personen auf eigene Verantwortung ein. Über die Rechtevergabe können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat), für alle nutzenden Personen der schulischen NextCloud und von der Schule als vertrauenswürdig eingestufte andere NextCloud Instanzen, z.B. von Schulen, mit denen man kooperiert (Kontakte) oder für das gesamte Internet (öffentlich - nicht empfohlen!). Unter E-Mail Adresse ist die dienstliche E-Mail Adresse zu hinterlegen und die Sichtbarkeit auf Kontakte einzustellen. Der vollständige Name kann auf das Lehrkraftkürzel reduziert werden. Für die Sichtbarkeit ist Kontakte einzustellen.
Persönliches Profil. ⚫ Im persönlichen Profil können Benutzer zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen Benutzer auf eigene Verantwortung ein. Über die Rechtevergabe können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat) oder für alle Benutzer der schulischen NextCloud und von der Schule als vertrauenswürdig eingestufte andere NextClouds, z.B. von Schulen, mit denen man kooperiert (Kontakte). Die Einstellung öffentlich, mit welcher die Informationen über Internet für jedermann auffindbar sind, ist nicht zulässig. Unter E-Mail Adresse ist die Sichtbarkeit auf Kontakte einzustellen. Der Vollständige Name kann auf den Vornamen und die ersten beiden Buchstaben des Nachnamens reduziert werden. Für die Sichtbarkeit ist Kontakte einzustellen. Speicherorte ⚫ Innerhalb der NextCloud hat jeder Benutzer seinen persönlichen Bereich. Das hier gespeichert ist, kann nur der Benutzer selbst sehen. Benutzer haben außerdem Zugriff auf Ordner und Verzeichnisse in Gruppen, welchen sie zugeordnet sind. Dazu gehören beispielsweise die Verzeichnisse von Klassen und Kursen.
Persönliches Profil. ● Im persönlichen Profil können Benutzer zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen Benutzer auf eigene Verantwortung ein. Über die Rechtevergabe können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat) oder für alle Benutzer der schulischen NextCloud und von der Schule als vertrauenswürdig eingestufte andere NextClouds, z.B. von Schulen, mit denen man kooperiert (Kontakte). Die Einstellung öffentlich, mit welcher die Informationen über Internet für jedermann auffindbar sind, ist nicht zulässig. Unter E-Mail Adresse ist die schulische E-Mail Adresse zu hinterlegen und die Sichtbarkeit auf Kontakte einzustellen. Der Vollständige Name kann auf den Vornamen und die ersten beiden Buchstaben des Nachnamens reduziert werden. Für die Sichtbarkeit ist Kontakte einzustellen. Mein Profil In der NextCloud kannst du etwas über dich schreiben. Das heißt Profil. Du bestimmst, wer dein Profil sehen darf. Wähle aus: Privat: nur du siehst dein Profil. Kontakte: jeder in der Schule sieht dein Profil. Öffentlich jeder im Internet sieht dein Profil. Du darfst Öffentlich nicht nehmen. Du hast eine E-Mail- Adresse von deiner Schule. Gib sie bei E-Mail Adresse ein. Gib bei Vollständiger Name deine Vornamen und Nachnamen ein. Oder gib nur deinen Vornamen ein und die ersten 2 Buchstaben vom Nachnamen. Xxxxx Eltern oder Lehrer helfen dir gern.
Persönliches Profil. Im persönlichen Profil können nutzende Personen zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen nutzende Personen auf eigene Verantwortung ein. Über die Rechtevergabe können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat), für alle nutzenden Personen der schulischen NextCloud und von der Schule als vertrauenswürdig eingestufte andere NextClouds, z.B. von Schulen, mit denen man kooperiert (Kontakte) oder für das gesamte Internet (öffentlich - nicht empfohlen!). Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der NextCloud In der für den Unterricht bestimmten Pädagogischen Cloud ist es zulässig, die personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern zu verarbeiten, soweit dieses zur Durchführung des Unterrichts erforderlich ist. Die Vorgaben der Anlage 2 zu § 46 BaySchO sind dabei zu beachten und es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Zugriff auf die NextCloud von einem privaten Endgerät ● Die Nutzung der schulischen NextCloud zur Teamarbeit und zur Vorbereitung von Unterricht ist, soweit dazu keine personenbezogenen Daten von Lernenden oder deren Erziehungsberechtigten erforderlich sind, auch ohne Genehmigung mit einem privaten Endgerät zulässig.

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  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit des Offenlegungsersuchens zu überprüfen, insbesondere ob das Ersuchen im Rahmen der Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde übertragen wurden, und das Ersuchen anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Gründe zu der Annahme bestehen, dass das Ersuchen nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes, gemäß geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und nach den Grundsätzen der Völkercourtoisie rechtswidrig ist. Unter den genannten Bedingungen sind vom Datenimporteur mögliche Rechtsmittel einzulegen. Bei der Anfechtung eines Ersuchens erwirkt der Datenimporteur einstweilige Maßnahmen, um die Wirkung des Ersuchens auszusetzen, bis die zuständige Justizbehörde über dessen Begründetheit entschieden hat. Er legt die angeforderten personenbezogenen Daten erst offen, wenn dies nach den geltenden Verfahrensregeln erforderlich ist. Diese Anforderungen gelten unbeschadet der Pflichten des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe (e). (b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Beurteilung und eine etwaige Anfechtung des Offenlegungsersuchens zu dokumentieren und diese Unterlagen dem Datenexporteur zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist. Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung. Der Datenexporteur stellt die Beurteilung dem Verantwortlichen zur Verfügung.

  • Rechnungsabschlüsse Bei Kontokorrentkonten Konten in Laufender Rechnung (1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Konto- korrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Ge- schäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getrof- fenen Vereinbarung Zinsen berechnen. (2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlus- ses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unter- lassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten nach billigem Er- messen (§ 315 BGB) festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. 4.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Lieferant angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung seiner Forderung ergreifen; fordert der Lieferant erneut zur Zahlung auf oder lässt der Lieferant den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellt der Lieferant dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten pauschal gemäß Ziffer 16 in Rechnung. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein und darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden ist zudem der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale. 4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Mög- lichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vor- herigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festge- stellt ist. Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.4. Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden gegen den Liefe- ranten aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.