Persönliches Profil Musterklauseln

Persönliches Profil. ● Im Bereich Persönliche Daten können Benutzer zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen Benutzer auf eigene Verantwortung ein. Unter Privatsphäre können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat) oder für alle Benutzer des schulischen IServ. Mit der Einstellung Eintrag verbergen - Nein werden die unter Privatsphäre eingetragenen Informationen im gemeinsamen Adressbuch veröffentlicht und sind damit allen Benutzern von IServ in unserer Schule zugänglich. Bei Eintrag verbergen - Ja kann nur der Benutzer die Informationen sehen. Mein Profil Unter Persönliche Daten kannst du etwas über dich schreiben. Du bestimmst, wer das sehen darf. Wähle aus Privatsphäre: Ja: nur du siehst dein Profil. Nein: jeder in der Schule sieht dein Profil. Xxxxx Eltern oder Lehrer helfen dir gern. Dateien ● Innerhalb von IServ hat jeder Benutzer seinen persönlichen Bereich - Dateien. Was hier gespeichert ist, kann nur der Benutzer selbst sehen. Benutzer haben außerdem Zugriff auf Ordner und Verzeichnisse in Gruppen, welchen sie zugeordnet sind. Dazu gehören beispielsweise die Verzeichnisse von Klassen und Kursen. Wo kann ich meine Dateien speichern? Für deine Dateien hast du einen eigenen Bereich. Nur du kannst dort hinein schauen. Auch deine Klasse hat einen Ordner. Du kannst Dateien dort speichern. Dein Lehrer sagt dir, was du dort speichern darfst. Kalender ● Benutzer haben einen eigenen Kalender und Zugang zu Kalendern von Klassen oder Gruppen, denen sie angehören. Die Aufnahme von privaten, nicht-schulischen Terminen in den eigenen Kalender oder den von Klassen oder Gruppen ist nicht zulässig. Kalender Schreibe deine Termine in deinen persönlichen Kalender. Schreibe sie nicht in Klassen- oder Gruppenkalender. In IServ Kalender gehören nur schulische Termine. E-Mail ● Zum Benutzerkonto von IServ gehört eine schulische E-Mail Adresse. Sie kann je nach Voreinstellung durch die Schule nur für Kommunikation innerhalb der Schule oder auch außerhalb der Schule genutzt werden (E- Mails an externen E-Mail-Adressen versenden und empfangen). Die Nutzung des IServ E-Mail Xxxxxx für private Kommunikation oder das Anmelden an anderen Plattformen ist nicht gestattet. E-Mail In IServ hast du eine schulische E-Mail Adresse. Du darfst sie nicht für Privates nutzen.
Persönliches Profil. ● Im Bereich Persönliche Daten können Benutzer zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen Benutzer auf eigene Verantwortung ein. Unter Privatsphäre können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat) oder für alle Benutzer des schulischen IServ. Mit der Einstellung Eintrag verbergen - Nein werden die unter Privatsphäre eingetragenen Informationen im gemeinsamen Adressbuch veröffentlicht und sind damit allen Benutzern von IServ in unserer Schule zugänglich. Bei Eintrag verbergen - Ja kann nur der Benutzer die Informationen sehen.
Persönliches Profil. ● Im persönlichen Profil können Benutzer zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen Benutzer auf eigene Verantwortung ein. Über die Rechtevergabe können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat) oder für alle Benutzer der schulischen NextCloud und von der Schule als vertrauenswürdig eingestufte andere NextClouds, z.B. von Schulen, mit denen man kooperiert (Kontakte). Die Einstellung öffentlich, mit welcher die Informationen über Internet für jedermann auffindbar sind, ist nicht zulässig. Unter E-Mail Adresse ist die schulische E-Mail Adresse zu hinterlegen und die Sichtbarkeit auf Kontakte einzustellen. Der Vollständige Name kann auf den Vornamen und die ersten beiden Buchstaben des Nachnamens reduziert werden. Für die Sichtbarkeit ist Kontakte einzustellen. Mein Profil In der NextCloud kannst du etwas über dich schreiben. Das heißt Profil. Du bestimmst, wer dein Profil sehen darf. Wähle aus: Privat: nur du siehst dein Profil. Kontakte: jeder in der Schule sieht dein Profil. Öffentlich jeder im Internet sieht dein Profil. Du darfst Öffentlich nicht nehmen. Du hast eine E-Mail- Adresse von deiner Schule. Gib sie bei E-Mail Adresse ein. Gib bei Vollständiger Name deine Vornamen und Nachnamen ein. Oder gib nur deinen Vornamen ein und die ersten 2 Buchstaben vom Nachnamen. Xxxxx Eltern oder Lehrer helfen dir gern.
Persönliches Profil. Im persönlichen Profil können nutzende Personen zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen nutzende Personen auf eigene Verantwortung ein. Über die Rechtevergabe können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat), für alle nutzenden Personen der schulischen NextCloud und von der Schule als vertrauenswürdig eingestufte andere NextCloud Instanzen, z.B. von Schulen, mit denen man kooperiert (Kontakte) oder für das gesamte Internet (öffentlich - nicht empfohlen!). Unter E-Mail Adresse ist die dienstliche E-Mail Adresse zu hinterlegen und die Sichtbarkeit auf Kontakte einzustellen. Der vollständige Name kann auf das Lehrkraftkürzel reduziert werden. Für die Sichtbarkeit ist Kontakte einzustellen.
Persönliches Profil. ⚫ Im persönlichen Profil können Benutzer zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen Benutzer auf eigene Verantwortung ein. Über die Rechtevergabe können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat) oder für alle Benutzer der schulischen NextCloud und von der Schule als vertrauenswürdig eingestufte andere NextClouds, z.B. von Schulen, mit denen man kooperiert (Kontakte). Die Einstellung öffentlich, mit welcher die Informationen über Internet für jedermann auffindbar sind, ist nicht zulässig. Unter E-Mail Adresse ist die Sichtbarkeit auf Kontakte einzustellen. Der Vollständige Name kann auf den Vornamen und die ersten beiden Buchstaben des Nachnamens reduziert werden. Für die Sichtbarkeit ist Kontakte einzustellen. Speicherorte ⚫ Innerhalb der NextCloud hat jeder Benutzer seinen persönlichen Bereich. Das hier gespeichert ist, kann nur der Benutzer selbst sehen. Benutzer haben außerdem Zugriff auf Ordner und Verzeichnisse in Gruppen, welchen sie zugeordnet sind. Dazu gehören beispielsweise die Verzeichnisse von Klassen und Kursen.
Persönliches Profil. Im persönlichen Profil können nutzende Personen zusätzliche Informationen eingeben. Private Informationen tragen nutzende Personen auf eigene Verantwortung ein. Über die Rechtevergabe können sie steuern, ob eingetragene Informationen nur für sie selbst sichtbar sind (privat), für alle nutzenden Personen der schulischen NextCloud und von der Schule als vertrauenswürdig eingestufte andere NextClouds, z.B. von Schulen, mit denen man kooperiert (Kontakte) oder für das gesamte Internet (öffentlich - nicht empfohlen!). Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der NextCloud In der für den Unterricht bestimmten Pädagogischen Cloud ist es zulässig, die personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern zu verarbeiten, soweit dieses zur Durchführung des Unterrichts erforderlich ist. Die Vorgaben der Anlage 2 zu § 46 BaySchO sind dabei zu beachten und es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Zugriff auf die NextCloud von einem privaten Endgerät ● Die Nutzung der schulischen NextCloud zur Teamarbeit und zur Vorbereitung von Unterricht ist, soweit dazu keine personenbezogenen Daten von Lernenden oder deren Erziehungsberechtigten erforderlich sind, auch ohne Genehmigung mit einem privaten Endgerät zulässig.

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  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Datenminimierung (a) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, die Rechtmäßigkeit des Offenlegungsersuchens zu überprüfen, insbesondere ob das Ersuchen im Rahmen der Befugnisse liegt, die der ersuchenden Behörde übertragen wurden, und das Ersuchen anzufechten, wenn er nach sorgfältiger Beurteilung zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Gründe zu der Annahme bestehen, dass das Ersuchen nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes, gemäß geltenden völkerrechtlichen Verpflichtungen und nach den Grundsätzen der Völkercourtoisie rechtswidrig ist. Unter den genannten Bedingungen sind vom Datenimporteur mögliche Rechtsmittel einzulegen. Bei der Anfechtung eines Ersuchens erwirkt der Datenimporteur einstweilige Maßnahmen, um die Wirkung des Ersuchens auszusetzen, bis die zuständige Justizbehörde über dessen Begründetheit entschieden hat. Er legt die angeforderten personenbezogenen Daten erst offen, wenn dies nach den geltenden Verfahrensregeln erforderlich ist. Diese Anforderungen gelten unbeschadet der Pflichten des Datenimporteurs gemäß Klausel 14 Buchstabe (e). (b) Der Datenimporteur erklärt sich damit einverstanden, seine rechtliche Beurteilung und eine etwaige Anfechtung des Offenlegungsersuchens zu dokumentieren und diese Unterlagen dem Datenexporteur zur Verfügung zu stellen, soweit dies nach den Rechtsvorschriften des Bestimmungslandes zulässig ist. Auf Anfrage stellt er diese Unterlagen auch der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfügung.

  • Rechnungsabschlüsse Bei Kontokorrentkonten Konten in Laufender Rechnung (1) Erteilung der Rechnungsabschlüsse Die Bank erteilt bei einem Konto- korrentkonto, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, jeweils zum Ende eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss; dabei werden die in diesem Zeitraum entstandenen beiderseitigen Ansprüche (einschließlich der Zinsen und Entgelte der Bank) verrechnet. Die Bank kann auf den Saldo, der sich aus der Verrechnung ergibt, nach Nummer 12 dieser Ge- schäftsbedingungen oder nach der mit dem Kunden anderweitig getrof- fenen Vereinbarung Zinsen berechnen. (2) Frist für Einwendungen; Genehmigung durch Schweigen Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlus- ses hat der Kunde spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen in Textform geltend, genügt die Absendung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. Das Unter- lassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Auf diese

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission Die Emittentin beabsichtigt, mit Ausnahme der in den Bedingungen genannten Bekanntmachungen, keine Veröffentlichung von Informationen nach erfolgter Emission. Das US-Finanzministerium (US-Treasury Department) hat Vorschriften erlassen, gemäß derer gezahlte Dividenden oder als Dividenden eingestufte Zahlungen aus US-Quellen für bestimmte Finanzinstrumente entsprechend den Umständen insgesamt oder teilweise, als eine Dividendenäquivalente Zahlung betrachtet werden, die einer Quellensteuer in Höhe von 30% (vorbehaltlich eines niedrigeren Satzes im Fall eines entsprechenden Abkommens) unterliegt. Nach Auffassung der Emittentin unterfallen die Wertpapiere zum Zeitpunkt der Begebung nicht der Quellensteuer nach diesen Vorschriften. In bestimmten Fällen ist es aber im Hinblick auf eine Kombination von Transaktionen, die so behandelt werden, als würden sie miteinander in Verbindung stehen, auch wenn sie eigentlich keiner Einbehaltung der Quellensteuer unterliegen, möglich, dass Nicht-US-Inhaber der Besteuerung gemäß dieser Vorschriften unterfallen. Nicht-US-Inhaber sollten ihren Steuerberater bezüglich der Anwendbarkeit dieser Vorschriften, nachträglich veröffentlichter offiziellen Bestimmungen/Richtlinien und bezüglich jeglicher anderer möglicher alternativen Einordnung ihrer Wertpapiere für US-amerikanische Bundeseinkommensteuerzwecke zu Rate ziehen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika - Ausschüttungsgleiche Zahlungen“ im Basisprospekt, der eine ausführlichere Darstellung der Anwendbarkeit des Abschnitts 871 (m) auf die Wertpapiere enthält).

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, soweit nicht vorzeitig eine Zwischen- oder Endabrechnung erstellt wird. Abgerechnet wird der tatsächliche Umfang der Belieferung. Abrechnungsgrundlage für den Arbeitspreis ist die gelieferte Strom- menge in Kilowattstunden (kWh). Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Werktage nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen. Bei Xxxx des Lastschriftverfah- rens teilt der Lieferant dem Kunden den Tag der Abbuchung spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der Forderung mit (SEPA-Vorabankündigung). 4.2 Soweit Zahlungen im Wege des Lastschriftverfahrens von einem Dritten - also nicht vom Kunden selbst - geleistet werden, erfolgt die SEPA-Vorabankündigung gegen- über dem Kunden, nicht gegenüber dem Dritten. Es obliegt dem Kunden, seinerseits den für ihn zahlenden Dritten unverzüglich über die bevorstehenden Abbuchungen zu informieren (4.1 gilt entsprechend). 4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kos- ten konkret oder pauschal berechnen. Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kun- den der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als in Höhe der Pauschale. 4.4 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungs- verweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers be- steht oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Ab- rechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messein- richtung festgestellt ist. Die Rechte des Kunden nach § 315 BGB bleiben unberührt. 4.5 Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dieses gilt nicht für die An- sprüche des Kunden gegen den Lieferanten auf vollständiger oder teilweiser Nichter- füllung oder mangelhafter Erfüllung der Lieferpflicht.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.