Planmäßige Erhöhung. Alle drei Jahre wird der Umfang der Beitragssenkung jeweils zu Be- ginn des Versicherungsjahres um 10 % erhöht (aufgerundet auf ein Vielfaches von 5 EUR), sofern die versicherte Person das 60. Le- bensjahr noch nicht vollendet hat. Der hierfür zu entrichtende Mehrbeitrag richtet sich nach dem dann erreichten tariflichen Lebensalter (Differenz zwischen Kalenderjahr und Geburtsjahr). Die durch diese Erhöhungen hinzukommenden Beträge zur Beitrags- senkung bleiben von den weiteren planmäßigen Erhöhungen des Umfangs der Beitragssenkung ausgenommen. Die Erhöhung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer ihr innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Versicherungsscheins schriftlich widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht zahlt.
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Planmäßige Erhöhung. C XX 00 (25.01.2022) K20265 X P D Alle drei Jahre wird der Umfang der Beitragssenkung jeweils zu Be- ginn Beginn des Versicherungsjahres um 10 % erhöht (aufgerundet auf ein Vielfaches von 5 EUR), sofern die versicherte Person das 60. Le- bensjahr noch nicht vollendet hat. Der hierfür zu entrichtende Mehrbeitrag richtet sich nach dem dann erreichten tariflichen Lebensalter (Differenz zwischen Kalenderjahr und Geburtsjahr). Die durch diese Erhöhungen hinzukommenden Beträge zur Beitrags- senkung bleiben von den weiteren planmäßigen Erhöhungen des Umfangs der Beitragssenkung ausgenommen. Die Erhöhung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer ihr innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Versicherungsscheins schriftlich widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht zahlt.
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Planmäßige Erhöhung. C XX 00 (26.01.2022) K24317 X P D Alle drei Jahre wird der Umfang der Beitragssenkung jeweils zu Be- ginn Beginn des Versicherungsjahres um 10 % erhöht (aufgerundet auf ein Vielfaches von 5 EUREuro), sofern die versicherte Person das 60. Le- bensjahr Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der hierfür zu entrichtende Mehrbeitrag richtet sich nach dem dann erreichten tariflichen Lebensalter (Differenz zwischen Kalenderjahr und Geburtsjahr). Die durch diese Erhöhungen hinzukommenden Beträge zur Beitrags- senkung Bei- tragssenkung bleiben von den weiteren planmäßigen Erhöhungen des Umfangs der Beitragssenkung ausgenommen. Die Erhöhung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer ihr innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Versicherungsscheins schriftlich widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht zahlt.
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Planmäßige Erhöhung. Alle drei Jahre wird der Umfang der Beitragssenkung jeweils zu Be- ginn des Versicherungsjahres um 10 % erhöht (aufgerundet auf ein Vielfaches von 5 EUREuro), sofern die versicherte Person das 60. Le- bensjahr noch nicht vollendet hat. Der hierfür zu entrichtende Mehrbeitrag richtet sich nach dem dann erreichten tariflichen Lebensalter (Differenz zwischen Kalenderjahr und Geburtsjahr). Die durch diese Erhöhungen hinzukommenden Beträge zur Beitrags- senkung bleiben von den weiteren planmäßigen Erhöhungen des Umfangs der Beitragssenkung ausgenommen. Die Erhöhung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer ihr innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Versicherungsscheins schriftlich widerspricht oder den ersten erhöhten Beitrag nicht zahlt.
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