Pokale / Ehrungen Entfällt Musterklauseln

Pokale / Ehrungen Entfällt. 13.5 Spielmodus / Spielplan / Spieldauer Bei bis zu 4 Teilnehmern: Eine Runde jeder gegen jeden. Die ersten zwei Mannschaften steigen auf. Empfohlene Anfangszeiten: 9:00 Uhr 12:00 Uhr 15:00 Uhr Bei fünf Teilnehmern: Der Siebte der Softball-BL ist gesetzt. Sollte der Siebte der Softball-BL nicht an der Relegation teilnehmen, so ist der Achte der Softball-BL gesetzt. Nimmt auch der Achte der Softball-BL nicht an der Relegation teil, so wird einer der fünf Meister der VL per Los gesetzt. Die übrigen vier Teilnehmer werden per Los auf zwei Spiele verteilt. Die Sieger der beiden Spiele sind qualifiziert, in einer Runde jeder gegen jeden mit dem gesetzten Teilnehmer zu spielen. Die ersten zwei Mannschaften steigen auf. Bei 6 Teilnehmern: Zwei Gruppen à drei Mannschaften. Der Siebte (A1) und Achte (B1) der Bundesliga sind gesetzt. Sollte eine dieser Mannschaften nicht an der Relegation teilnehmen, so wird per Los ein Meister aus der VL gesetzt. Die restlichen Teilnehmer werden den Gruppen zugelost. Die Gruppen spielen jeder gegen jeden. Austragungsort ist die jeweils gesetzte Mannschaft. Spiel 1: X0 - X0 Spiel 2: X0 - X0 9:00 Uhr Spiel 3: A2 - A3 Spiel 4: X0 - X0 12:00 Uhr Spiel 5: A1 - A2 Spiel 6: X0 - X0 15:00 Uhr Die ersten Zwei jeder Gruppe spielen in einem reduzierten ISF-Page-System (es findet kein Finale statt) die Platzierungen aus. Austragende Mannschaft ist der Siebte der Bundesliga. Platzierungsspiele (Tag 2). 9:00 Uhr Spiel X: Erster Gruppe A (Heim) – Erster Gruppe B (Xxxx) Sieger ist in der Bundesliga 12:00 Uhr Spiel Y: Zweiter Gruppe A – Zweiter Gruppe B (Heimrecht wird gelost) Verlierer ist Vierter 15:00 Uhr Spiel Z: Verlierer Spiel X (Heim) – Sieger Spiel Y (Xxxx) Verlierer ist Dritter, Sieger in der Bundesliga Bei 7 Teilnehmern: Zwei Gruppen. Der Aufstieg wird an zwei Wochenenden entschieden. Sollte sich unter den teilnahmeberechtigten Mannschaften bis drei Wochen vor dem ersten Wochenende der Relegation ein Ausrichter finden, der zwei Spielplätze gem. BL-Lizenzkriterien zur Verfügung stellen kann, so findet das Turnier dort an einem Wochenende statt. Sobald mehr als ein Ausrichter zur Verfügung steht, wird der Siebte der Bundesliga vor dem Achten bevorzugt. Sollten mehrere Ausrichter zur Verfügung stehen und kein Bundesligist darunter sein, so entscheidet das Los.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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