Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel Musterklauseln

Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 14.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim jeweils zuständigen Netzbetreiber erhältlich.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber er- hältlich.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Weitere Informationen findet Sie unter Tel.-Nr. 00000 000-0 oder im Internet unter xxx.xxx.xx.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 20.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 14.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim jeweils zuständigen Netzbetreiber erhält- lich.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netz- betreiber erhältlich. Weitere Informationen zum örtlichen Netzbetreiber teilt die SWVR dem Kunden auf Anfrage mit.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 2.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten erhalten Sie unter Tel.- Nr. 09841/404-0 oder unter xxx.xx-xx.xx.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 14.1.Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 14.2.Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.