Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel Musterklauseln

Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und ‐entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lie‐ ferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch ermitteln kann, ist der geschätzte Ver‐ brauch anzugeben.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 15.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und –entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 15.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzu- teilen. Soweit die Stadtwerke aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzu- geben.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist die Lition Energie GmbH verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maß- geblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. So- weit die Lition Energie GmbH aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netz- betreiber erhältlich. 12.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel wird STW dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjah- reszeitraums mitteilen. Soweit STW aus von STW nicht zu vertretenden Gründen den Ver- brauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 12.2. Ein Lieferantenwechsel ist während der Vertragslaufzeit ausge- schlossen.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 12.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 12.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist GENO Energie verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes mitzuteilen. Soweit GENO Energie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist SWA verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Ver- brauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit SWA aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.
Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel. 13.1. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. Weitere Informationen findet Sie unter Tel.-Nr. 00000 000-0 oder im Internet unter xxx.xxx.xx. 13.2. Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.