Policendarlehen Musterklauseln

Policendarlehen. 9 Sie wünschen ein Policendarlehen?
Policendarlehen. Sie haben die Möglichkeit ein Policendarlehen zu beantragen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Policendarlehens besteht nicht. Einzelheiten, insbesondere zur Vergabe und Til- gung des Policendarlehens, werden in einem gesonderten Darlehensvertrag geregelt. Die Bearbeitung des Darlehensantrags wird gebührenfrei durchgeführt.
Policendarlehen. Besonderheiten bei fondsgebundenen oder hybriden Versicherungen
Policendarlehen. Entnommene Vorauszahlungen auf die Versiche- rungsleistungen, so genannte Policendarlehen, stellen nach den Vereinbarungen steuerrechtlich Darlehen dar, so dass die erbrachte Kapitalleistung keine Steu- erpflicht auslöst. Die Steuerpflicht entsteht erst im Rahmen der Verrechnung des Policendarlehens mit der Leistung im Erlebensfall oder bei Kündigung/Teil- kündigung.
Policendarlehen. Sie können zur kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten Geld aus Ihrem Vertrag entnehmen, welches Sie aber nach einem ver- traglich vereinbarten Zeitraum wieder zurückführen müssen. Hierfür stellen wir Ihnen Zinsen in Rechnung.
Policendarlehen. Diese Möglichkeit haben Sie nicht bei einer depotgebundenen oder zer- tifikatgebundenen Versicherung, Risikoversicherung, einer Rentenver- sicherung als Basisversorgung, einer sofort beginnenden Rentenversi- cherung, einer selbstständigen Berufs-/Dienstunfähigkeitsversicherung oder einer Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversor- gung.
Policendarlehen. Vor Rentenbeginn können Sie gegen eine Gebühr ein Policendarlehen beantragen. Ein Rechtsan- spruch auf die Gewährung eines Policendarlehens besteht nicht.