Programmänderungen Musterklauseln
Programmänderungen. Der Veranstalter behält sich jederzeitige Programmänderungen vor. Änderungen begründen kein Recht zur Stornierung und Erstattung der Teilnahmegebühren, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung im Wesentlichen erhalten bleibt. In einem solchen Fall erfolgt für einzelne ausgefallene Programmpunkte oder Änderungen im Programm auch keine anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren
Programmänderungen. Der Nutzer darf an der Software keine Änderungen vornehmen bzw. durch Dritte vornehmen lassen. Davon ausgenommen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässige geringfügige Verbesserungsmaßnahmen. Dem Nutzer ist es jedenfalls untersagt, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen. Außerdem darf die Software nicht dekompiliert oder auf irgendeine andere Weise in den Quellcode zurückgeführt oder mit ihrer Hilfe ein konkurrierendes oder abgewandeltes Programm erstellt werden. Als generelle Ausnahme von den vorhergehenden Bestimmungen ist der Nutzer durch diese Vereinbarung nicht an der Ausübung der ihm als Arztpraxis inklusive des jeweiligen Berufsrechts, zwingend gesetzlich zustehenden Rechte gehindert.
Programmänderungen. Wünscht der Lizenznehmer Änderungen und Erweiterung-en der Programme, so sind dar- über zwischen Lizenznehmer und uns geson- derte Vereinbarungen zu treffen. Vereinbarte Programmänderungen oder -erweiterungen berechtigen den Lizenznehmer nicht, die Zah- lung bis zur Fertigstellung der Erweiterung oder Änderung zurückzuhalten. Wir sind be- rechtigt, nach Übergabe der Änderungen und Erweiterungen an den Lizenznehmer eine zu- sätzliche Lizenzgebühr für diese Änderungen und Erweiterungen für die restliche Lizenz- dauer zu berechnen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Ände- rungen in dem ihm überlassenen Programm ohne unsere Zustimmung vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Die Zu- stimmung gilt als erteilt, wenn die Änderungen über die von uns vorgegebenen Schnittstellen vorgenommen werden. Nimmt der Lizenz- nehmer Änderungen ohne Zustimmung des Lizenzgebers vor, erlischt unsere Gewährleis- tung nach Ziff. 5. Wir können in diesem Fall außerdem die Lizenz aus wichtigem Grund kündigen und Schadensersatz verlangen.
Programmänderungen. Änderungen des Fahrplans aus technischen Gründen oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Hoch- oder Niedrigwasser) sind trotz sorgfältiger Planung möglich. Etwaige Änderungen, welche auch die Landprogramme betreffen können, wird Ihnen die Reiseleitung unver- züglich mitteilen. Die Reiseleitung wird sich bestens bemühen, Ihnen die jeweils attraktivsten Alternativlösungen anzubieten. ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇ – Qualität zum besten Preis! FLUSS-REISEN BESCHREIBUNG DER KABINENKATEGORIEN AUF WT SONATA Oberdeck Komfort (F2) und Mitteldeck Komfort (D2): Außenkabine auf dem Oberdeck bzw. Mitteldeck, ca. 15 qm, trennbares Doppelbett, kleine Sitzgruppe mit zwei Stühlen und Tisch, Schreibtisch, Minibar, zwei Panorama-Fenstertüren mit französischem Balkon, ver- glastes Bad mit Tageslicht. Wie Kategorien F2 und D2 aber mit Bullaugen statt Panorama-Fenster- türen mit französichem Balkon. Oberdeck (E2) und Mitteldeck (C2): Außenkabine auf dem Oberdeck bzw. Mitteldeck, ca. 12 qm, Sofabett und Wandbett, kleine Sitzgruppe mit Stuhl und Tisch, zwei Panorama- Fenstertüren mit französischem Balkon, Bad mit Tageslicht. Wie Kategorien E2 und C2 aber mit Bullaugen statt Panorama-Fenster- türen mit französichem Balkon. MS SEINE PRINCESS - UNSERE BEWERTUNG ☸☸☸☸☸ Die MS Seine Princess wurde im Jahr 2002 in Dienst gestellt und ist ein Kreuzfahrtschiff der fran- zösischen Reederei CroisiEurope. 2010 erfolgte eine umfangreiche Renovierung und seitdem ist das Schiff in der gehobenen Klasse auf den französischen Flüssen unterwegs. Das Schiff ist 110 m lang und befördert ca. 140 Passagiere. Elegant ausgestattet sind die Gesellschaftsräume, wie der Salon mit Bar und das Restaurant, in dem die Mahlzeiten (Buffetfrühstück und am Tisch ser- viertes Mittag- und Abendessen) in einer Sitzung eingenommen werden. Die klimatisierten Kabi- nen sind alles Außenkabinen, sind ca. 12 qm groß und verfügen über 2 untere Betten, Dusche/ WC, Föhn, Fernseher, Safe und ein Panoramafenster. Die Fenster auf dem Oberdeck können geöffnet werden. Alle Kabinen sind mit zwei unteren Betten ausgestattet, welche entweder getrennt oder als französisches Bett zusammenliegend angeordnet sind. Einzelreisende erhalten eine Doppelkabine zur Alleinbenutzung. Das weitläufige Sonnendeck lädt mit Liegestühlen zum Entspannen ein. Zahlungsmittel: Bordwährung ist der Euro; Kreditkarten: Visacard und Master- card (nicht EC-Karte). Kleidung: Es wird eine sportliche-legere Reisekleidung und am Galaabend eine elegante Kleidung empfohlen. G...
Programmänderungen. Das EBZ nimmt Änderungen am Kursprogramm (z.B. Kursinhalt, Unterrichtstage und Kurskosten) vor, so- fern dies aufgrund einer Änderung der Ausbil- dungsbestimmungen oder aufgrund anderer unvor- hergesehener Umstände erforderlich ist. Das EBZ orientiert die Kursteilnehmenden rasch über bedeu- tende Programmänderungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Kurskosten.
Programmänderungen. Aus aktuellem Anlass kann vom Programmverantwortlichen bzw. der Programmgeschäftsführung der Sendetermin verschoben oder ausgesetzt werden.
Programmänderungen. Programmänderungen behalten sich die Institute vor. Die Institute behalten sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat. Ebenso können die tatsächlichen Referent:innen von den angekündigten Personen abweichen, wenn diese verhindert sind. Programmänderungen werden - soweit rechtzeitig möglich - auf unserer Internetseite bekannt gegeben. Aus Programmänderungen, insbesondere dem Entfall von Vorträgen, erwachsen keine Ersatzansprüche.
Programmänderungen. Abs. 1 / Muss eine Werbeeinschaltung aus programmtechnischen oder sonstigen programmlichen Gründen oder wegen höherer Gewalt, Streik oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausfallen oder fällt sie infolge technischer Störungen oder aus anderen Gründen aus, die weder Radio Karlsruhe noch die Vertragspartei zu vertreten haben und ist auch eine Ver- schiebung nicht möglich, so besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Ausstrahlung des gebuchten Sendebeitrages. Eine Rückzahlung des geleisteten Grundpreises findet nicht statt. Abs. 2 / Im Übrigen hat der Vertragspartner unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Anspruch auf Rückzahlung des Grundpreises nur, wenn der Sendebeitrag nicht an einem gleichwertigen Sendetermin (gleiches Stunden- / Preissegment) ausgestrahlt werden kann. Die Beurteilung obliegt allein Radio Karlsruhe.
Programmänderungen. GTS behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unter- kunft, Transportart, Transportmittel, Flugzeiten, Reise- route etc.) vor Abreise zu ändern. Sind die Änderungen wesentlich, kann der Kunde innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurücktreten oder mente durch GTS haftet GTS nur für die Kosten der Wiederbeschaffung der Dokumente und Visa. GTS macht darauf aufmerksam, dass der Kunde bei einer allfälligen Einreiseverweigerung sämtliche Mehr- kosten (inkl. Rückreisekosten) zu übernehmen hat. Der Reisepreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Einreisevorschrif- ten kurzfristig ändern können (Visavoraussetzungen, Impf- und Quarantänepflichten, etc.) und der Kunde für die Einhaltung sämtlicher Einreisebestimmungen als persönliche Voraussetzung für eine Reise selbst verant- wortlich ist. Änderungen der Einreisevorschriften (auch bei Rückkehr in die Schweiz) berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt vom Reisevertrag und sämtliche Annullations- und Mehrkosten im Zusammenhang mit den Einreisevorschriften sind vom Kunden zu tragen.
Programmänderungen. EF ist berechtigt, das vereinbarte Programm in zwingenden Fällen zu ändern oder abzusagen. Bei einer Absage oder einer wesentlichen Programmänderung kann der Teilnehmer innert 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung vom Vertrag zurücktreten. Nichterfüllen der optionalen Regionen- und Staatenwahl, des Camps oder der Welcome Days sind keine wesentlichen Vertragsänderungen.
