Verlegung oder Absage durch Veranstalter Musterklauseln

Verlegung oder Absage durch Veranstalter. Sollten wir die Veranstaltung aus zwingenden Gründen örtlich oder zeitlich verlegen oder vollständig absagen müssen, teilen wir Ihnen dies unverzüglich mit. Bereits gezahlte Teilnahmekosten werden Ihnen im Falle der Absage vollständig zurückgezahlt; im Falle der örtlichen oder zeitlichen Verlegung können Sie Ihre Teilnahme stornieren und erhalten ebenfalls bereits gezahlte Teilnahmekosten erstattet. Ein zwingender Grund für eine Verlegung bzw. Absage liegt insbesondere vor, wenn ein vorgesehener Referent erkrankt und kein angemessener Ersatz gestellt werden kann oder falls bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung genannten Termin die genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, die Veranstaltung auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen. Außer der Erstattung der Teilnahmekosten entsprechend der vorstehenden Absätze sind im Falle der Verlegung/Absage weitergehende Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz oder Ersatz von vergeblichen Aufwendungen (z.B. für Übernachtungs- und Reisekosten) ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Grund für die Absage/Verlegung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.