Vertragsdauer, Kündigung Musterklauseln

Vertragsdauer, Kündigung. 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vertragsdauer, Kündigung. 9.1 Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Dauerparkvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestmietdauer liegt bei 3 Monaten. Während dieser Zeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind beide Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen bis spätestens am letzten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Monats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und soll möglichst über das Online-System erfolgen. Eine Kündigung per Telefon wird nicht anerkannt. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungen kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung, bei der anderen Partei an. 9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der MPB bleibt unberührt, insbesondere bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen der Parkierungsanlagen, unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Kunden, ungenügender Deckung der Zahlungsmodalitäten oder der Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Kunden oder der Nichterfüllung. 9.3 Sollte die Kapazität an Stellplätzen für Kurzparker nicht mehr ausreichen, müssen wir den Vertrag aus diesem Grunde kündigen. 9.4 Die überlassenen Zugangsmedien werden nach Ablauf der Vertragslaufzeit gesperrt. Parkkarte(n) und evtl. ausgehändigte Schlüssel sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzugeben, ansonsten ist hierfür ein Entgelt von EURO 15,-- bzw. EURO 40,-- zu entrichten. Dies kann persönlich oder per eingeschriebenen Brief erfolgen. 9.5 Sollte das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer und textförmlich (Brief, E-Mail, Fax) unter angemessener Fristsetzung und Androhung der Räumung nicht aus der Parkierungsanlage entfernt worden sein, ist die MPB berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen. 9.6 Die Vorschrift des § 545 BGB zur stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses findet keine Anwendung. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis daher nicht auf unbestimmte Zeit. 9.7 Der Vertragsbeginn darf maximal sechs Monate in der Zukunft liegen.
Vertragsdauer, Kündigung. Der Agenturvertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages verliert ein bereits bestehender Agenturvertrag seine Gültigkeit. Der Agenturvertrag kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim jeweils anderen Vertragspartner maßgeblich. Der Vertrag kann außerordentlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden. Als wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung des Vertrages gelten insbesondere: a) Wechsel der Gesellschafter bei einer Kapitalgesellschaft ohne vorherige Information gegenüber dem Veranstalter; b) Verpachtung von Betriebsstellen der Agentur ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters; c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Agentur bzw. deren Inhaber oder Gesellschafter; d) Abtretung, Verpfändung und Verpfändung von Provisionsansprüchen durch die Agentur; e) Verpfändung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen der Agentur; f) Änderung des Firmensitzes/ räumliche Verlegung der Agentur ohne vorherige Information und Zustimmung des Veranstalters; g) unberechtigtes Inkasso unter Missachtung des Direktinkassos des Veranstalters; h) Nichterreichung festgesetzter Mindestumsätze bzw. erhebliche Buchungsrückstände gegenüber dem Durchschnitt sonstiger Agenturen in der jeweiligen Verkaufsregion unter Berücksichtigung vergleichbarer Agenturen; i) bei nicht ordnungsgemäßer Betreuung und Beratung der Reisenden und mehrfach grob fehlerhafter Abwicklung der Buchung durch die Agentur; j) bei sonstigen groben Vertragsverletzungen, insbesondere bei Verstoß gegen Zahlungsverpflichtungen. Sofern sich die Parteien nicht auf die Höhe der Provision im Rahmen von Änderungsverhandlungen einigen können und widerspricht die Agentur der vom Veranstalter vorgeschlagenen Provision, hat dies die Wirkung einer fristgerechten Kündigung des Vertrags. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Vertragsdauer, Kündigung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung oder Einschränkung des Vertrages kann von Seiten der Bank unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erklärt werden. Eine Kündigung des Vertrages kann seitens des Teilnehmers jederzeit unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist in Textform erklärt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Vertragsdauer, Kündigung. 1. Ist nicht ausdrücklich eine automatische Beendigung mit Ablauf eines definierten Zeitraums oder nach einer konkreten Zahl gelieferter Aus- gaben vereinbart, werden Abonnementverträge grundsätzlich un- befristet, jedoch mit einer bestimmten Mindestbezugsdauer (in der Regel 1 Jahr bzw. 51 Ausgaben) abgeschlossen. Sie können beiderseits unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (bei digitalen Abos gemäß Punkt 9.5 Ziffer d verkürzt auf eine (1) Woche) zum Kalendermonatsende, frühestens jedoch zum Ende der verein- barten Mindestbezugsdauer, ordentlich gekündigt werden. Beträgt diese ausnahmsweise nicht mehr als 3 Monate, verkürzt sich die einzu- haltende Kündigungsfrist auf 2 Wochen. 2. AusdrücklichbefristeteAbonnementverträgekönnennurauswichtigem Grund (außerordentlich) gekündigt werden. 3. Test- und Schnupper-Abos enden generell mit Fristablauf, und daher ohne Kündigungsbedarf. 4. Die Kündigung ist jedenfalls schriftlich zu erklären und der Gegenseite per Postoder E-Mail zu übermitteln (Verlagskontaktdaten unter Punkt2), wobei für Mitteilungen des Kunden die rechtzeitige Absendung zur Fristwahrung genügt. 5. Bei entgegen einer bestehenden Mindestbezugsdauer vorzeitiger bzw. sonst fristwidriger Vertragsauflösung aus Gründen, die der Kunde schuldhaft zu vertreten hat, ist der Verlag berechtigt, die Differenz zum jeweils regulären Vollpreis der betreffenden Vertragsleistungen bis zum frühestmöglichen ordentlichen Beendigungszeitpunkt (inkl. Vergünstigung im Rahmen von Kombi-Vorteilsangeboten oder durch Naturalrabatte) nach zu verrechnen. 6. Deckt sich im Übrigen die durch Kündigung herbei geführte Vertrags- beendigung nicht ohnehin mit dem Ablauf einer vorausbezahlten (nach der Mindestdauer gelegenen) Folge-Bezugsperiode, wird das auf nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen/Zeiträume ent- fallende Entgelt aliquot rückerstattet.
Vertragsdauer, Kündigung. 12.1. Der Kartenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch den KI jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich unterfertigt oder durch Rücksendung der Karte erfolgen. Dem KI wird empfohlen, die Karte vor Zusendung an card complete zu entwerten (z.B. Zerschneiden). card complete ist berechtigt, den Kartenvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Das Recht der Vertragsparteien zu einer sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 12.2. Besitzt eine Karte über das Vertragsende hinausgehende Gültigkeit, so hat der KI die jewei- lige Karte binnen zwei Wochen nach Vertragsbeendigung an card complete zurückzustellen oder die Vernichtung der jeweiligen Karte schriftlich unterfertigt zu bestätigen. Unterlässt dies der KI schuldhaft, ist xxxx complete berechtigt, nach ungenütztem Verstreichen der zweiwöchigen Frist gegen Verrechnung eines Manipulationsentgelts (Punkt 20.) ihn neuer- lich dazu aufzufordern und/oder die Karte einzuziehen. 12.3. card complete wird bei Kündigung des Kartenvertrages dem KI die im Voraus bezahlte Kartengebühr anteilig rück erstatten. Die Rückerstattung gilt nicht für Kartenverträge, die mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG geschlossen wurden. 12.4. Ab Wirksamkeit der Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte untersagt.
Vertragsdauer, Kündigung. 3.1 Der Servicevertrag hat die vertraglich vereinbarte feste Laufzeit. 3.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Wir können den Servicevertrag unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte insbesondere kündigen, wenn (1) der Kunde Änderungen am Gerät vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt oder das Gerät ohne vorherige Vereinbarung unter schwereren als den vereinbarten Einsatzbedingungen nutzt; oder (2) der Kunde mit der Zahlung der Servicegebühr für zwei aufeinander folgende Monate oder mit einem Gesamtbetrag, der die Höhe der Servicegebühren für zwei Monate erreicht, in Verzug gerät; oder (3) der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt und er den Vertragsverstoß trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt oder nicht innerhalb von drei Arbeitstagen einstellt; oder (4) eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere Pfändungen oder sonstige Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet werden; oder (5) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird und das Gerät dem Kunden noch nicht übergeben wurde oder der Antrag abgewiesen oder das Insolvenzverfahren eingestellt oder aufgehoben wird. 3.3 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Vertragsdauer, Kündigung. Die Festlaufzeit der mit dem Kunden geschlossenen Verträge wird individuell vereinbart, beträgt aber in der Regel 2 Jahre für Serviceverträge. Jeder Vertrag kann zum Ende der vereinbarten Festlaufzeit bzw. zum Ablauf der nachfolgend beschriebenen Verlängerungszeiträume mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ist der Kunde Xxxxxxxx, verlängert sich der mit ihm geschlossene Vertrag gemäß Vereinbarung. Liegt keine Vereinbarung vor, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Ist der Kunde Verbraucher und hat der Vertrag eine Werk- oder Dienstleistung zum Inhalt (z. B. Servicevertrag Rauchwarnmelder), verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr. Ist der Kunde Verbraucher und hat der mit ihm geschlossene Vertrag eine Gerätemiete oder Gerätewartung zum Inhalt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Festlaufzeit nicht. Vielmehr wird der Kunde von asko zeitnah ein neues Vertragsangebot erhalten. Wird ein Servicevertrag zum Ende der Abrechnungsperiode ordentlich gekündigt, erbringt asko für den Kunden für diese Abrechnungsperiode noch die dazugehörigen, vereinbarten Leistungen. Bei einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden ist asko berechtigt, seine Leistungen einzustellen und die bis zum Ende der regulären Laufzeit geschuldete Vergütung sofort in Rechnung zu stellen. Dabei erfolgt zu Gunsten des Kunden eine Abzinsung zu banküblichen Konditionen. Des Weiteren bringt asko – außer bei der Gerätemiete – die von asko ersparten Aufwendungen in Abzug. Wegen des hohen Fixkostenanteils bei den Kosten betragen die ersparten Aufwendungen im Regelfall nicht mehr als 15 % der Vergütung von asko. Der Nachweis, dass die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger sind, bleibt unberührt.
Vertragsdauer, Kündigung. Diese Vereinbarung gilt für die Dauer der tatsächlichen Leistungserbringung durch die Telekom. Dies gilt unabhängig von der Laufzeit etwaiger anderer Verträge (insbesondere der AGB und den mitgeltenden Dokumenten), die die Parteien ebenfalls bzgl. der Erbringung der vereinbarten Leistungen abgeschlossen haben.
Vertragsdauer, Kündigung. Die Laufzeit der Lizenz beginnt mit dem Tag der Auslieferung des Lizenzschlüssels an den Lizenznehmer. Sofern der Lizenznehmer eine Mietlizenz erworben hat endet die Laufzeit mit Ablauf des im Lizenzzertifikat bestimmten Zeitraums. Der Lizenzgeber ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern (a) der Lizenznehmer den Zahlungsbedingungen nicht nachkommt und/oder (b) der Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrags missachtet und der Verstoß auch nach Erhalt einer schriftlichen Abmahnung nicht binnen zehn (10) Tagen geheilt wird. Im Falle der wirksamen Kündigung einer Mietlizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet die Nutzung der Software einzustellen, sämtliche Kopien der Software (einschließlich Kopien auf Speichermedien) zu vernichten und dieses gegenüber dem Lizenzgeber zu bestätigen. Diese Bestimmung gilt für sämtliche Kopien jeglicher Art, ob teilweise oder vollständig. Mit Wirksamwerden der Kündigung verzichtet der Lizenznehmer auf sämtliche mit diesem Vertrag gewährten Rechte.