Prozessqualität. 4. Die Prozessqualität beschreibt die Güte der ablaufenden Therapieprozesse.
Prozessqualität. Der Begriff Prozessqualität beschreibt die Güte der Arbeitsabläufe im Rahmen der Versorgung. Unter Prozessqualität ist die Qualität in der Ausführung der Leistung zu verstehen.
Prozessqualität. 5.2.1 Feststellen des individuellen Hilfebedarfs
Prozessqualität. 6 Dokumentation § 7 Aufklärung (Anhang 2 Verfahrensbeschreibung Anmeldung und Weiterbetreuung der Versicherten in der HgE) § 8 Aufnahme-/Behandlungsvertrag und Einwilligungserklärung § 9 Ausschlusskriterien für Geburten in HgE
Prozessqualität. Die Leistung wird -soweit wie möglich- in „normalen“ Lebenszusammen- hängen erbracht. Die Schaffung künstlicher Lebenswelten ist möglichst zu verhindern. Die Leistungserbringer arbeiten im Sinne einer personenzentrierten Hilfe im Interesse des seelisch behinderten Menschen zusammen. Die Leistung wird durch die Anbieter erbracht, die dem persönlichen Betreuungsbedarf des seelisch behinderten Menschen vor Ort adäquat nachkommen können. Grundlage der Arbeit ist die Vernetzung innerhalb des Hilfesystems. Der seelisch behinderte Mensch ist gleichberechtigter Partner bei der Hilfeplanung, auch um die Wünsche des betroffenen Menschen zu respek- tieren. Zur Stärkung der Selbstverantwortung und Eigeninitiative seelisch behinderter Menschen sollen die Selbsthilfekräfte besondere Unterstüt- zung erfahren. Die Beteiligung und Mitwirkung von Angehörigen und sozialem Umfeld wird begleitet und gefördert, wenn vom Betroffenen gewünscht. Die bei der Durchführung der Leistung gewonnenen Erfahrungen sowie die Entwicklung des gesamten Versorgungssystems sind Grundlage für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Konzeption.
Prozessqualität. 1. Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung,
Prozessqualität. Die Prozessqualität bezieht sich auf die Planung, Strukturierung und den Ablauf der Leistungserbringung und umschreibt die Ausführung einer Leistung, die sich zunächst an den individuellen Bedarfen der Leistungsberechtigten orientiert und sich fortlaufend dem jeweiligen Entwicklungsstand anpasst. Veränderungen und Anforderungen der Leistungsberechtigten wie auch der Klientenstruktur insgesamt müssen notwendige Prozessänderungen nach sich ziehen. Sie stellt sich wie folgt dar: ⮚Planung und Erbringung einer bedarfsorientierten Hilfeleistung: o Ein Leitbild des Trägers für die Einrichtung ist vorhanden und ist für Klientinnen und Klienten und Sozialleistungsträger zugänglich. o Die Einrichtung verfügt über eine Konzeption, die für Klientinnen und Klienten und Sozialleistungsträger zugänglich ist. o Unterstützung und Förderung der Selbsthilfepotentiale. o Einbeziehung der Leistungsberechtigten in Planung, Organisation und Durchführung der notwendigen Maßnahmen und bei den Angeboten zur Freizeitgestaltung. o Die Kernprozesse sind beschrieben (Aufnahme, Entlassung, Maßnahmeplanung, Umgang mit Krisen usw.). o Prozessbegleitende Kooperation mit dem Leistungsträger. o Telefonate und Schriftverkehr bzgl. der Alltagsangelegenheiten der Leistungsberechtigten. o Organisation des Helferfeldes. o Gewährleistung der fachübergreifenden Teamarbeit durch: ▪ regelmäßige Dienstbesprechungen ▪ teambezogene Arbeitsgruppen ▪ abgestimmte Prozesse der Kriseninterventionen ▪ Planung, Organisation und Durchführung in- und externer Veranstaltungen • Erstellung, Überprüfung und kontinuierliche Fortschreibung der individuellen Förder- und Betreuungspläne in Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten einschließlich notwendiger Beiträge für die Hilfeplanung des Leistungsträgers u.a.: o Berichterstattung an den Leistungsträger o Teilnahme an der Hilfeplanung • Dokumentation des Betreuungsverlaufes, mindestens durchgeführte Maßnahmen – Art und Umfang -, Maßnahmeverlauf, erreichte sowie verbleibende Ziele • Einbeziehung und Kooperation von und mit Leistungsberechtigten, Angehörigen, gesetzlichen Vertretern und dem weiteren sozialen Umfeld • Dienstplangestaltung und multiprofessionelle Zusammenarbeit im Rahmen der Leistungserbringung entsprechen den fachlichen Anforderungen • Die Einrichtung wendet ein systematisches Verfahren zur Qualitätssicherung/- Entwicklung, welches den Anforderungen des § 6 Abs. 3 LRV entspricht, an. Die Maßnahmen der Qualitätssicherung werden schriftlich festgehalte...
Prozessqualität. Richtlinie nach § 136 Abs. 2 SGB V Anforderungen an die schriftliche Dokumentation
Prozessqualität. Die Leistungserbringung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art des Bedarfs. - Die Leistung erfolgt auf der Grundlage des vereinbarten Teilhabe-/Gesamtplans. - Der Leistungserbringer führt für jeden Einzelfall eine individuelle Leistungsdokumentation. - Das Fachkonzept des Leistungserbringers wird fach- und bedarfsgerecht fortgeschrieben und mit dem Xxxxxx der Eingliederungshilfe abgestimmt. - Der Leistungserbringer geht Beschwerden unverzüglich nach. Soweit kein Einvernehmen zu erzielen ist, wird der Xxxxxx der Eingliederungshilfe informiert. - Der Leistungserbringer beteiligt sich an fachlichen Arbeitskreisen und Gremien seiner Region, die einen Bezug zu seinem Leistungsangebot haben. - Der Leistungserbringer verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Xxxxxx der Eingliederungshilfe in Qualitätszirkeln die vereinbarte Qualität kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Prozessqualität. Die Schulbegleitung ist Teil eines multiprofessionellen Systems. Der Leistungserbringer wirkt unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechtes an der Ausgestaltung der Vernetzung und Zusammenarbeit der an diesem System Beteiligten, insbesondere von Xxxxxxx*in, Lehrkräfte, Schulleitung, Eltern, und Therapeut*innen mit.