Publikation Musterklauseln

Publikation. Gesamtarbeitsvertrag und Betriebsordnung sind in den Betrieben an gut sichtbarer Stelle anzuschlagen.
Publikation. LBI Osteologie
Publikation. Die KVS informiert die Ärzte und die Krankenkassen informieren die Versicherten über die Ver- einbarung in geeigneter Form.
Publikation. Die Empa ist berechtigt, die erarbeiteten Ergebnisse in Absprache mit dem Vertrags- partner zu publizieren.
Publikation. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf unserer Website unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xx/xxx/ einsehbar bzw. veröffentlicht.
Publikation. Sämtliche Publikationen aus dem Gewässerschutzprogramm erfolgen unter Angabe des BLW als Beitragszahler.
Publikation. Publikationsorgan des Emittenten ist das Schweizerische Handelsamtsblatt, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Sämtliche Bekanntmachungen von Änderungen der mit der Anleihe verbundenen Rechte sowie alle übrigen Mitteilungen betreffend die Anleihe und/oder den Emittenten (in Bezug auf die Anleihe) erfolgen gemäss den Anleihensbedingungen. Ausser wie im vorliegenden Prospekt dargelegt, ist der Emittent weder von Rechtsstreitigkeiten, Schiedsgerichts‐ oder Administrativverfahren betroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe des Emittenten haben können, noch sind nach heutiger Kenntnis des Emittenten seit dem Ende des Geschäftsjahres 2016 solche Verfahren hängig oder angedroht.
Publikation a. Diese AGB können jederzeit, ohne Ankündigung angepasst werden und sind jeweils aktuell auf der Internetseite des Auftragnehmers veröffentlicht (vgl. xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx).
Publikation. Das Diplom “Doctor medicinae” (Dr. med.) wird vergeben und ist rechtsgültig die Dissertation öffentlich präsentiert wurde.
Publikation. Die Betriebsordnung ist an gut sichtbarer Stelle im Betrieb anzu­ schlagen. Der Gesamtarbeitsvertrag ist entweder an gut sichtba­ rer Stelle im Betrieb anzuschlagen oder jedem Mitarbeiter, jeder Mitarbeiterin auszuhändigen.