Konkurrenzausschluss und Angebotserweiterung Musterklauseln

Konkurrenzausschluss und Angebotserweiterung. Ein Konkurrenzausschluss ist weder für einen bestimmten Werbeträger überhaupt oder für einzelne Kampagnen oder Distributionen vereinbart oder von Goldbach Audience zugesichert. Goldbach Audience schliesst nicht aus und sichert auch nicht zu, dass neben den jeweils von Goldbach Audience publizierten Angeboten und Angebotsstrukturen keine weiteren Werbeplätze und/oder –zeiten angeboten und belegt werden.
Konkurrenzausschluss und Angebotserweiterung. Ein Konkurrenzausschluss ist ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung weder für einen bestimmten Werbeträger oder für einzelne Kampagnen oder Publikationen vereinbart oder von SMG zugesichert. SMG schliesst nicht aus und sichert auch nicht zu, dass neben den jeweils von SMG publizierten Angeboten und Angebotsstrukturen keine weiteren Werbeplätze und / oder -zeiten angeboten und belegt werden. Kann die termingerechte Publikation der Werbung aus Gründen betreffend die Gestaltung der Website (resp. Mobilesite), wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder von SMG nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden, wird die Publikation der Werbung von SMG auf einen anderen, nach Möglichkeit gleichwertigen, Platz innerhalb der vorgesehenen Werbeträger verlegt. Bei einer unerheblichen (innerhalb des Werbeträgers) Verschiebung / Verlagerung der Publikation, etwa aus Gründen betreffend Gestaltung der Website (Bsp. Mobilesite, Game oder eines anderen Werbeträgers) oder aus technischen Gründen, bleibt der vereinbarte Tarif/Preis bestehen. Bei erheblichen Verschiebungen / Verlagerungen wird der Werbeauftraggeber unverzüglich hierüber von SMG in Kenntnis gesetzt. Unter erheblichen Verschiebungen sind dabei sowohl die Publikation ausserhalb des vereinbarten Tages bzw. Zeitraums zu verstehen, wie auch die Publikation in einem anderen Werbeträger. Sofern der Werbeauftraggeber der Verschiebung der Werbung bzw. der Einbettung der Werbung in ein anderes Umfeld (insb. andere Site oder anderer Site-Teil) nicht unverzüglich und schriftlich widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Im Fall, dass die Werbung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann, oder im Fall, dass der Werbeauftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Werbeauftraggeber Anspruch auf die Rückzahlung des Grundpreises (d.h. Preis für Publikation ohne Produktions- oder sonstige Kosten).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.