Rangfolge der Wertpapiere. Die Wertpapiere begründen unmittelbare, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen sonstigen gegenwärtigen und künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt.
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Samples: Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen, Endgültige Bedingungen