Common use of Rechte des Käufers bei Mängeln Clause in Contracts

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 Die Mängelansprüche des Käufers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.2 Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. 10.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 (1) Der Käufer ist verpflichtet die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort unverzüglich a) nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen auf dem Lieferschein oder Frachtbrief bzw. der Empfangsmitteilung zu vermerken, und b) mindestens stichprobenweise, repräsentativ, eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, hierzu in angemessenem Umfang die Verpackung zu öffnen und die Ware selbst zu prüfen. (2) Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Käufer die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten: a) Die Mängelansprüche Rüge hat bis zum Ablauf des Käufers Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. ihrer Übernahme folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gemäß vorstehendem Abs. (1) zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt eine abweichende Fristenregelung, wonach die Rüge bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen hat, längstens aber binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Übernahme. b) Die Rüge muss dem Verkäufer innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus. Mängelrügen gegenüber Handelsvertretern, Maklern oder Agenten sind unbeachtlich. c) Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein. d) Der Käufer ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Bestimmungsort zur Besichtigung durch den Verkäufer, den Lieferanten des Verkäufers oder vom Verkäufer beauftragte Sachverständige bereitzuhalten. Daran anschließend, ergänzend oder davon abweichend können Verkäufer und Käufer durch eine individuelle, schriftliche Abrede die Untersuchung der beanstandeten Ware durch den Verkäufer, was Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt betrifft regeln. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Verkäufer nur insoweit, als sie nach Satz 1 oder einer nach Satz 2 getroffenen Regelung für die Mängelbeseitigung notwendig waren. Unbeschadet weitergehender Ansprüche des Verkäufers hat der Käufer im Falle einer unberechtigten Mängelrüge dem Verkäufer die Aufwendung zur Untersuchung nach Satz 1, Satz 2 und – soweit verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. Erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers hat der Käufer bei einer Mängelrüge das Recht, den Kaufgegenstand auf Kosten des Verkäufers an diesen zu versenden bzw. rückzusenden. (3) Beanstandungen in Bezug auf Stückzahl, Gewichte und Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehendem Abs. (1) (a) erforderlichen Vermerk auf Lieferschein oder Frachtbrief bzw. Empfangsquittung fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald der Käufer die gelieferte Ware vermischt, weiterverwendet, weiterveräußert oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat. (4) Nicht form- und fristgerecht bemängelte Xxxx gilt als genehmigt und abgenommen. (5) Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Verkäufer gemäß § 9 Ziffer 1 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu: a) Der Verkäufer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung beschränktRecht, nach seiner Xxxx entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung). b) Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Schlägt Sollte die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlfehlschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern entweder vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. eine Minderung des Kaufpreises verlangen. c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 10. (6) Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen: a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes, b) im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, c) für Ansprüche wegen Schäden aus der zum Zweck Verletzung des Lebens, des Körpers und der Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenGesundheit, insbesondere Transport‐die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, d) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, Wege‐die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, Arbeits‐ und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung und e) im Falle des Rückgriffs des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.2 Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührtVerbrauchsgüterkauf. 10.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

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Samples: Sales Contracts

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 1. Die Mängelansprüche zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnun- gen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder wir für be- stimmte Eigenschaften ausdrücklich eine Garantie übernehmen. 2. Wir haften nicht aufgrund eigener öffentlicher Äußerungen oder öffentli- cher Äußerungen des Käufers Herstellers/Importeurs oder dessen Gehilfen, wenn wir die Äußerung nicht kannten und nicht kennen mussten, die Aussage zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war oder wenn und soweit der Käufer nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben. 3. Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze selbst verschwindet oder vom Käufer selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann. 4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung und soweit sie nicht von uns zu vertreten sind: Bestimmung von Konstruktion oder Material durch den Verkäufer fehlKäufer, so kann ungeeig- nete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbe- triebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehler- hafte oder nachlässige Behandlung, fehlerhafte Bedienung oder Verwen- dung ungeeigneter Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. Nichteinhaltung von Bedienungsanleitung und Wartungsvorschriften, Einbau von Fremdteilen (Produkte anderer Her- steller), die nicht in der Käufer den Kaufpreis mindern Betriebsanleitung oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührtdurch ausdrückliche und schriftliche Erklärung des Verkäufers genehmigt sind. 5. Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels setzen im Fall des Handels- kaufs voraus, dass dieser den ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersu- chungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 6. Verlangt der zum Zweck Käufer Nacherfüllung, so erfolgt diese nach unserer Xxxx durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Für die Durchführung der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ er- forderlichen Nachbesserungsarbeiten ist uns nach Terminabsprache ent- sprechende Zeit und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei dennGelegenheit einzuräumen. Ersetzte Teile werden un- ser Eigentum. Unser Recht, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.2 Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des KäufersNacherfüllung unter den gesetzlichen Vo- raussetzungen zu verweigern, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleibt unberührt. 10.3 7. Der Käufer ist verpflichtet, hat dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in alle notwendigen Informationen und Aus- künfte zur Mangelerforschung und Beseitigung zur Verfügung zu stellen. Hierunter fällt insbesondere das Recht des Verkäufers auf Daten der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigenAuf- zugelektronik zuzugreifen und diese auszuwerten. Gesetzliche Rückgriffsansprüche Solange der Käufer dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern. 8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleibt das Recht des Käufers unberührt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minde- rung) zu verlangen. 9. Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Lie- ferung von gebrauchten Sachen. 10. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Verkäufer des Fremderzeugnisses zu- stehen. 11. Bei Veränderungen jeglicher Art an dem Liefergegenstand, die die Si- cherheit von Personen, Tieren und Sachen einschränken können, gelten unsere Konformitäts- und Herstellererklärungen nicht mehr. Diese Erklä- rungen gelten nur für den unveränderten Liefergegenstand. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen nur insoweitnicht, als der Käufer wenn ein Schaden auf Veränderungen des Liefergegenstandes beruht oder durch Produkte ver- ursacht wurde, die im Zusammenhang mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatTüren des Verkäufers verwen- det, aber nicht vom Verkäufer hergestellt wurden. 10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform12. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksamSchadens- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibtsoweit nicht nach Ziff. VIII ausgeschlossen.

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Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind WIT unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind WIT unverzüglich nach Ent- deckung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Ablie- ferung der Ware, anzuzeigen. Die Mängelansprüche des Käufers sind auf Anzeige muss schriftlich erfol- gen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen. 10.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies WIT gemäß Xxxxxx a) WIT hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt Recht, nach ihrer Xxxx entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung). b) Sollte die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlfehlgeschlagen oder dem Käufer un- zumutbar sein, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern entweder vom Vertrag zu- rücktreten oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. eine Minderung des Kaufpreises verlangen. c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeb- licher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 11. 10.3 Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungs- fristen: a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes, b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, c) für Ansprüche gegen WIT wegen der zum Zweck Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungs- weise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenVerletzung des Lebens, insbesondere Transport‐des Körpers oder der Gesundheit, Wege‐die auf einer fahr- lässigen Pflichtverletzung der WIT oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen der WIT beruhen, e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, Arbeits‐ und Materialkostendie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der WIT oder auf einer vorsätz- lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetz- lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der WIT beruhen, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung und f) im Falle des Rückgriffs des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.2 Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührtVerbrauchsgüterkauf. 10.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

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Samples: Sales Contracts

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelansprüche des Käufers sind auf Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen. 10.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Verkäufer gemäß Ziffer 10.1 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu: a) Der Verkäufer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung beschränktRecht, nach seiner Xxxx entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung). b) Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Schlägt Sollte die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlfehlschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern entweder vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. eine Minderung des Kaufpreises verlangen. c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziffer 11. 10.3 Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen: a) im Falle der Haftung wegen Vorsatz, b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, c) für Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der zum Zweck Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat., d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenVerletzung des Lebens, insbesondere Transport‐des Körpers oder der Gesundheit, Wege‐die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, Arbeits‐ und Materialkostendie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung und f) im Falle des Rückgriffes des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.2 Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührtVerbrauchsgüterkauf. 10.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 9.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB). 9.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Xxxxxxx ist in seiner Reinheit in Bezug auf Qualität und Werkstoff auf die Möglichkeit einer Materialsortierung nach Optik und Herkunft, welche mit berufsüblicher Sorgfalt erfolgt und durch die jeweils geltenden Stahlschrottlisten vorgegeben wird, begrenzt. Eine Gewähr auf Sorte- und Legierungsreinheit ist ausgeschlossen. 9.3 Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung. 9.4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind auf das Recht zur offensichtli- che Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeig- ten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 9.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung beschränktdurch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Schlägt Unser Recht, die Nacherfüllung durch unter den Verkäufer fehlgesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, so kann bleibt unberührt. 9.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktretenbezahlt. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. 9.7 Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.2 Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. 10.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatnach Maßgabe von Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen. 10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Zahlungsbedingungen

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt Der Käufer hat dem Verkäufer die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktretenMöglichkeit zur zweimaligen Nachlieferung/Nachbesserung zu gewähren. Schadensersatzansprüche nach Ziffer X. bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐Transport-, Wege‐Wege-, Arbeits‐ Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.2 2. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Ziffer X., 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt unberührt. 3. Im Falle des § 478 BGB sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen; der Verkäufer kann nach seiner Xxxx Nacherfüllung oder Neulieferung leisten oder mindern. Rückgriffsansprüche im Rahmen des § 478 BGB verjähren in zwei Monaten nach Erfüllung der Verbraucheransprüche. 4. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs Verbrauchsgüterkaufes erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf im übrigen unter Beachtung der vorstehenden Einschränkungen unberührt. 10.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen5. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; andere Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von vier Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelansprüche des Käufers sind auf Anzeige muss schriftlich erfolgen und Art und Ausmaß der Mängel genau bezeichnen. 10.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies dem Verkäufer gemäß Ziffer 10.1 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu: a) Der Verkäufer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung beschränktRecht, nach seiner Xxxx entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung). b) Der Verkäufer behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Schlägt Sollte die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlfehlgeschlagen oder dem Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern entweder vom Vertrag zurücktreten oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. eine Minderung des Kaufpreises verlangen. c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 11. 10.3 Mängelansprüche des Käufers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Anstelle dieser Einjahresfrist gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen: a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes, b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, c) für Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der zum Zweck Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Nacherfüllung erforderlichen AufwendungenVerletzung des Lebens, insbesondere Transport‐des Körpers oder der Gesundheit, Wege‐die auf einer fahrlässigen Allgemeine Verkaufsbedingungen | Fassung: 02/2021 Seite 2 / 2 Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, Arbeits‐ und Materialkostendie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung und f) im Falle des Rückgriffs des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 10.2 Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührtVerbrauchsgüterkauf. 10.3 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. 10.4 Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 1) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Spezifikationen, Kennzeichnungen und Produkt- beschreibungen von ESSERTEC dargestellte Beschaf- fenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Angaben zur Beschaffenheit der Waren dar. Die Mängelansprüche Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform und ist nur wirksam, wenn sie Inhalt, Dauer und Geltungsbereich der Garantie hinreichend bestimmt. Der Käufer/Besteller ist eigenverantwortlich gehalten, die Eignung der von ESSERTEC gelieferten Pro- dukte für den von ihm beabsichtigten Zweck zu prüfen. 2) Bei Mängeln ist das Recht des Käufers sind Käufers/Bestellers auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so ESSERTEC kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Ansprüche die Beseitigung des Käufers wegen der Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vornehmen und trägt die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist ESSERTEC berechtigt, insbesondere Transport‐diese wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit kann der Käufer/Besteller den Kaufpreis bzw. die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen GebrauchVergütung mindern oder nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprü- che nach Maßgabe von Ziffer X. bleiben unberührt. 10.2 Handelt es sich bei 3) Ist der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser Käufer nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich über den Ver- brauchsgüterkauf in Anspruch genommen worden istworden, bleiben die dessen Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf gegen ESSERTEC unberührt. 10.3 Der Käufer 4) Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware, schriftlich, unter Angabe der zur Prüfung des Mangels erforderlichen Einzelheiten zu rügen. ESSERTEC ist verpflichtetGele- genheit zu geben, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hatdas Objekt zu besichtigen und Funkti- onstüchtigkeit an Ort und Stelle zu prüfen. 10.4 5) Die Vereinbarung einer Garantie bedarf Mängelansprüche setzen voraus, dass Einbau und Montage entsprechend der SchriftformRegeln der Technik und der Werksvorschriften durchgeführt wurden, bzw. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie im Falle von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dass die Wartung nach den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibtHerstellerrichtlinien durchgeführt wurde.

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Samples: Lieferungs , Zahlungs Und Montagebedingungen

Rechte des Käufers bei Mängeln. 10.1 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung Nichterfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer IX. bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen erfor- derlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‐Transport-, Wege‐Wege-, Arbeits‐ Arbeits- und Materialkosten, Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand Gegen- stand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen bestimmungsge- mäßen Gebrauch. 10.2 2. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nachdem dieser nach den Bestimmungen Bestim- mungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund auf Grund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadensersatz findet Ziffer IX. Anwendung. 10.3 3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich ab Kenntnis jeden jedem in der Lieferkette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen Vereinba- rungen getroffen hat. 10.4 4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der SchriftformTextform. Eine Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend hinrei- chend bestimmt beschreibt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen