Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach Ziffer 5.2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist möglich, solange Sie die Zahlung nicht veranlasst haben. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. (1) Wird die erste Prämie nicht zu dem nach Ziff. 3.1 (1) maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zah- lung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungs- nehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach Ziff. 9.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt ge- zahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Ziffer 10.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Abschnitt B, Ziffer 4.1 maßgebenden Fälligkeits- zeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug. 1. Innerhalb der vereinbarten Laufzeit des Vertrages (§ 10) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, an dem zum Zwecke des unverzüglichen Antritts der Reise versicherte Sachen aus der ständigen Wohnung des Versicherten entfernt werden, und endet, sobald die versicherten Sachen dort wieder eintreffen. Wird bei Reisen im Kraftfahrzeug das Reisegepäck nicht unver- züglich nach der Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, so endet der Versicherungsschutz bereits mit 4. Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versiche- rungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Leistungsfreiheit des Versicherers dieser Ankunft. Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder ein-