Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche nach Ziffer XI bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 2. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nach dem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadenersatz findet Ziffer XI Anwendung. 3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich nach Kenntnis jeden in der Lieferkette aufgetretenen Regressfall anzuzeigen. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. 4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantie- erklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt. 5. Werden die verkauften Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgeändert, liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang bei dem Käufer.
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Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche nach Ziffer XI IX. bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
2. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nach dem nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadenersatz Schadensersatz findet Ziffer XI IX. Anwendung.
3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich nach ab Kenntnis jeden in der Lieferkette aufgetretenen auftretenden Regressfall anzuzeigen. Die gesetzlichen Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantie- erklärung Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
5. Werden die verkauften Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgeändert, liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang bei dem Käufer.
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Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Insbesondere wird eine Haftung für Schäden abge- lehnt, die durch Verwendung oder Verarbeitung mangelhafter Ware entstanden sind. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer uns fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche nach Ziffer XI bleiben XI. blei- ben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
2Ge- brauch. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nach dem nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen ge- nommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadenersatz Schadensersatz findet Ziffer XI XI. Anwendung.
3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer uns unverzüglich nach ab Kenntnis jeden in der Lieferkette aufgetretenen Liefer- kette auftretenden Regressfall anzuzeigen. Die gesetzlichen Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Mängel- ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantie- erklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
5. Werden die verkauften Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgeändert, liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang bei dem Käufer.
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Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer uns fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche nach Ziffer XI VII. bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-Wege- , Arbeits- und Materialkosten Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
2. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nach dem nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadenersatz Schadensersatz findet Ziffer XI VIII. Anwendung.
3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer uns unverzüglich nach ab Kenntnis jeden in der Lieferkette aufgetretenen auftretenden Regressfall anzuzeigen. Die gesetzlichen Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gegenüber uns bestehen nur insoweitin- soweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung hinausge- henden Vereinbarungen getroffen hat.
4. Die Vereinbarung einer über diese allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen hinausgehenden Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantie- erklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
5. Werden Sind die verkauften Waren ohne Gewährleistungsansprüche nur bei Teillieferungen begründet, beziehen sich die schriftliche Zustimmung daraus fol- genden Rechte des Verkäufers abgeändert, liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang bei dem KäuferKäufers auch nur auf diese Teillieferung und lassen übrige Lieferungen unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Rechte des Käufers bei Mängeln. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind zunächst auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche Schadensersatzansprüche nach Ziffer XI IX. bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
2. Handelt es sich bei der Gewährleistung um einen Rückgriff des Käufers, nach dem nachdem dieser nach den Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs erfolgreich in Anspruch genommen worden ist, bleiben die Rückgriffsansprüche aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unberührt. Auf den Anspruch auf Schadenersatz Schadensersatz findet Ziffer XI IX Anwendung.
3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich nach ab Kenntnis jeden in der Lieferkette aufgetretenen auftretenden Regressfall anzuzeigen. Die gesetzlichen Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
4. Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform. Eine Garantie- erklärung Garantieerklärung ist nur dann wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes hinreichend bestimmt beschreibt.
5. Werden die verkauften Waren ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers abgeändert, liegt die Beweislast für das Vorliegen eines Sachmangels bei Gefahrübergang bei dem Käufer.
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