Regelleistungsentgelt Musterklauseln

Regelleistungsentgelt. (1) Das Regelleistungsentgelt besteht aus dem Basisentgelt und den betriebsnotwendigen Aufwendungen der Einrichtung, welche die Investitionsaufwendungen einschließen. (2) Werden in einer Einrichtung mehrere Leistungen angeboten, sind die anfallenden Kosten den einzelnen Angeboten sachgerecht zuzuordnen und in entsprechenden Kostenblättern auszuweisen. (3) Die Erlöse der Einrichtung werden in Abzug gebracht.
Regelleistungsentgelt. Das Regelleistungsentgelt besteht aus: – einem Basisentgelt und – den betriebsnotwendigen Aufwendungen.