Regenerative Energieversorgung Musterklauseln

Regenerative Energieversorgung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für die in Ziffer a genann- ten Risiken als Betreiber von Anlagen zur Erneuerung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien, wie z. B. • Photovoltaik- und Solaranlagen, • Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen, • Kleinwindanlagen, • Mini-Blockheizkraftwerke. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Verkehrssiche- rungspflicht sowie die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Stromversorgungsunternehmens - auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Regenerative Energieversorgung. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einer der mitversicherten Immobilien oder einer Anlage der regenerativen Energieversorgung auf der Grundlage von Solarthermie oder oberflächennaher Geothermie oder sonstigen Wärmepumpenanlagen einschließlich der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz. Nicht versichert sind Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des Solarstroms in ein fremdes Netz. Der Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn Strom gegen Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist wird oder Warmwasser gegen Entgelt an Mieter in den mitversicherten Objekten abgegeben wird. Nicht versichert sind Regressansprüche des Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung gegenüber Endverbrauchern. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Betrieb von genehmigten Kleinwind- und Wasserkraftanlagen zur Umwandlung von Wind und Wasserkraft in Strom, welche mit dem versicherten Hausgrundstück fest verbunden sind und Sie Eigentümer ist. Kein Versicherungsschutz besteht für elektrische Leitungen auf fremden Grundstücken.
Regenerative Energieversorgung. In Erweiterung zu § 1 Nr. 1 gehören auch Photovoltaikanlagen sowie sonstige Anlagen der regenerativen Energieversorgung auf der Grundlage von Solarthermie oder oberflächennaher Geothermie oder einer sonstigen Wärmepumpenanlage zu den versicherten Sachen. Dazu zählen auch die zugehörigen Installationen, wie z.B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung.