Repräsentant. Alle Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis treffen grundsätzlich nur Sie als Versicherungsnehmer. Im Einzelfall können Ihnen aber Sorgfaltspflichtverstöße anderer Personen angelastet werden. Hierfür hat die Rechtsprechung die Repräsentantenhaftung entwickelt. Hat eine andere Person z. B. Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt? Dann ist es nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung möglich, Ihnen dieses Verhalten zuzurechnen, als wäre es Ihr eigenes. Die Zurechnung setzt aber voraus, dass diese Person in einem bestimmten Näheverhältnis zu Ihnen steht. Nur dann ist sie auch Ihr Repräsentant. Es gibt zwei Fallgruppen: Zum einen haften Sie, wenn Sie der anderen Person das versicherte Risiko aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses übertragen haben. Hinzukommen muss, dass Sie die andere Person die Obhut über die versicherten Sachen ganz alleine ausüben las- sen. Ihre Einwirkungsmöglichkeiten müssen nahezu ausgeschlossen sein. Zum anderen kann es zu einer Zurechnung kommen, wenn Sie jemand anderen damit betraut haben, den Vertrag eigenverantwortlich zu verwalten.
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Sources: Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (Vhb 2021)
Repräsentant. Alle Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis treffen grundsätzlich nur Sie den Versicherungsnehmer als Versicherungsnehmerunseren Vertragspart- ner. Im Einzelfall können Ihnen kann es aber sachgerecht sein, dem Versicherungsnehmer Sorgfaltspflichtverstöße auch anderer Personen angelastet werdenanzulasten. Hierfür hat die Rechtsprechung die Repräsentantenhaftung entwickelt. Hat eine andere Person z. B. Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt? Dann , ist es nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung möglich, Ihnen Ih- nen dieses Verhalten zuzurechnen, als wäre es Ihr eigenes. Die Zurechnung setzt aber allerdings voraus, dass diese Person in einem bestimmten Näheverhältnis zu Ihnen steht. Nur dann ist sie auch Ihr Repräsentant. Es gibt zwei Fallgruppen: Zum einen haften Sie, wenn Sie der anderen Person das versicherte Risiko aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses übertragen haben. Hinzukommen muss, dass Sie die andere Person die Obhut über die versicherten Sachen das versicherte Gebäude ganz alleine ausüben las- sen. lassen, sodass Ihre Einwirkungsmöglichkeiten müssen nahezu ausgeschlossen seinsind. Zum anderen Außerdem kann es zu einer Zurechnung kommen, wenn Sie jemand anderen damit betraut haben, den Vertrag eigenverantwortlich zu verwalten.
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Sources: Versicherungsbedingungen
Repräsentant. Alle Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis treffen grundsätzlich nur den Versicherungsnehmer – also Sie – als Versicherungsnehmerunseren Vertragspartner. Im Einzelfall können Ihnen kann es aber sachgerecht sein, dem Versicherungsnehmer Sorgfaltspflichtverstöße auch anderer Personen angelastet werdenanzulasten. Hierfür hat die Rechtsprechung die Repräsentantenhaftung entwickelt. Hat eine andere Person z. B. Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt? Dann ist es nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung möglichmög- lich, Ihnen dieses Verhalten zuzurechnen, als wäre es Ihr eigenes. Die Zurechnung setzt aber voraus, dass diese Person in einem bestimmten bestimm- ten Näheverhältnis zu Ihnen steht. Nur dann ist sie auch Ihr Repräsentant. Es gibt zwei Fallgruppen: • Zum einen haften Sie, wenn Sie der anderen Person das versicherte Risiko aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses übertragen haben. Hinzukommen muss, dass Sie die andere Person die Obhut über die versicherten Sachen das versicherte Gebäude ganz alleine ausüben las- sen. Deshalb sind Ihre Einwirkungsmöglichkeiten müssen nahezu ausgeschlossen seinausgeschlossen. • Zum anderen kann es zu einer Zurechnung kommen, wenn Sie jemand anderen damit betraut haben, den Vertrag eigenverantwortlich zu verwalten.
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung (Vgb 2018)
Repräsentant. Alle Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis treffen grundsätzlich nur Sie den Versicherungsnehmer als Versicherungsnehmerunseren Vertrags- partner. Im Einzelfall können Ihnen kann es aber sachgerecht sein, dem Versicherungsnehmer Sorgfaltspflichtverstöße auch anderer Personen angelastet werdenanzu- lasten. Hierfür hat die Rechtsprechung die Repräsentantenhaftung entwickelt. Hat eine andere Person z. B. Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt? Dann , ist es nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung möglich, Ihnen dieses Verhalten zuzurechnen, als wäre es Ihr eigenes. Die Zurechnung setzt aber allerdings voraus, dass diese Person in einem bestimmten be- stimmten Näheverhältnis zu Ihnen steht. Nur dann ist sie auch Ihr Repräsentant. Es gibt zwei Fallgruppen: Zum einen haften Sie, wenn Sie der anderen Person das versicherte Risiko aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses übertragen haben. Hinzukommen muss, dass Sie die andere Person die Obhut über die versicherten Sachen ganz alleine ausüben las- sen. , sodass Ihre Einwirkungsmöglichkeiten müssen nahezu ausgeschlossen seinsind. Zum anderen Außerdem kann es zu einer Zurechnung kommen, wenn Sie jemand anderen damit betraut haben, den Vertrag eigenverantwortlich zu verwalten.
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Sources: Hausratversicherung
Repräsentant. Alle Pflichten und Obliegenheiten aus dem Vertragsverhältnis treffen grundsätzlich nur Sie als Versicherungsnehmer. Im Einzelfall können Ihnen aber Sorgfaltspflichtverstöße anderer Personen angelastet werden. Hierfür hat die Rechtsprechung die Repräsentantenhaftung entwickeltent- wickelt. Hat eine andere Person z. B. Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt? Dann ist es nach den Grundsätzen der Repräsentantenhaftung möglichmög- lich, Ihnen dieses Verhalten zuzurechnen, als wäre es Ihr eigenes. Die Zurechnung setzt aber voraus, dass diese Person in einem bestimmten bestimm- ten Näheverhältnis zu Ihnen steht. Nur dann ist sie auch Ihr Repräsentant. Es gibt zwei Fallgruppen: Zum einen haften Sie, wenn Sie der anderen Person das versicherte Risiko aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses übertragen haben. Hinzukommen muss, dass Sie die andere Person die Obhut über die versicherten Sachen das versicherte Gebäude ganz alleine ausüben las- senlassen. Deshalb sind Ihre Einwirkungsmöglichkeiten müssen nahezu ausgeschlossen seinausgeschlossen. Zum anderen kann es zu einer Zurechnung kommen, wenn Sie jemand anderen damit betraut haben, den Vertrag eigenverantwortlich zu verwalten.
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Wohngebäudeversicherung (Vgb 2021)