Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere Musterklauseln

Risiken im Zusammenhang mit dem Angebot der Wertpapiere. Der Anleger hat keinen Einfluss auf die Verwendung der durch die Ausgabe der Schuldverschreibungen einge- worbenen Mittel. Vor der beabsichtigten Aufnahme der Schuldverschreibungen in den Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse existiert für diese kein von der Emittentin oder ICF beauftragter Markt und es besteht keine Gewissheit, dass ein liquider Sekundärmarkt für die Schuldverschreibungen entstehen wird, oder, sofern er entsteht, fortbestehen wird; in einem illiquiden Markt könnte es sein, dass ein Anleger seine Schuldverschrei- bungen nicht jederzeit zu angemessenen Marktpreisen veräußern kann. Der Marktpreis der Schuldverschreibungen könnte sinken, falls die Kreditwürdigkeit der DRAG-Gruppe sich verschlechtert oder falls die Marktteilnehmer ihre Einschätzung zur Kreditwürdigkeit modifizieren oder sich ihre Einschätzungen der Kreditwürdigkeit der Emittentin, etwa wegen möglicher zukünftiger Änderungen von Rechnungslegungsstandards und damit von Abschlussposten, ändern. Die Schuldverschreibungen sowie die Emittentin verfügen über kein eigenes Rating, so dass Investoren bei ihrer Anlageentscheidung nicht die Bonitätseinschätzung einer externen Ratingagentur berücksichtigen können. Die auf Euro lautenden Schuldverschreibungen können für solche Anleger ein Währungsrisiko bedeuten, für die der Euro eine Fremdwährung darstellt; ferner könnten Regierungen und zuständige Behörden künftig De- visenkontrollen oder Kapitalkontrollen einführen. Die Rendite eines Anleihegläubigers kann durch Transaktionskosten und auf ihn anwendbare steuerliche Vor- schriften nachteilig beeinflusst werden. Der Marktpreis für die Schuldverschreibungen könnte infolge von Änderungen des Marktzinses fallen. Die Anleihegläubiger sind dem Risiko einer ungünstigen Kursentwicklung ihrer Schuldverschreibungen ausge- setzt, das entsteht, wenn sie die Schuldverschreibungen vor Endfälligkeit veräußern. Für die Anleihegläubiger gelten nicht die für den regulierten Markt einschlägigen Anlegerschutzbestimmun- gen. Durch den Verzicht auf die Benennung einer ausländischen Zahlstelle kann die Anlage in den Schuldverschrei- bungen sowie deren Verwaltung für Anleger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit zusätzlichem Auf- wand und sonstigen Kosten verbunden sein. Es bestehen Risiken im Zusammenhang mit der Verletzung von Folgepflichten der maßgeblichen Börsenregu- larien.