Warnhinweise Musterklauseln
Warnhinweise. Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zum Basisprospekt vom 16. ▇▇▇▇ 2023 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 11. Mai 2023, vom 19. Juli 2023, vom 7. August 2023, vom 2. Oktober 2023 und vom 18. Oktober 2023 einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge) (der "Basisprospekt") der Goldman Sachs Finance Corp International (die "Emittentin") verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den Basisprospekt und die jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Ganzes stützen. Der Anleger kann sein gesamtes angelegtes Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder, dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Bezeichnung und Wertpapier-Identifikationsnummer Die vorliegenden Wertpapiere sind Autocallable Wertpapiere bezogen auf den S&P 500® Index (die "Wertpapiere"). ISIN: JE00BLS2TL88 WKN: GP2K84 Common Code: 181492058 Die Emittentin Goldman Sachs Finance Corp International ("GSFCI"). Ihr eingetragener Sitz befindet sich in ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇. ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ und ihr Legal Entity Identifier (LEI) lautet 549300KQWCT26VXWW684. Der/die Anbieter Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Kontaktdaten: Marienturm, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Zuständige Behörde Der Basisprospekt wurde am 17. ▇▇▇▇ 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), ▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇-▇▇▇...
Warnhinweise. Diese Zusammenfassung stellt die wesentlichen Merkmale und Risiken der Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent") und der Optionsscheine, die unter dem Basisprospekt vom 5. Juni 2019 (wie nachgetragen durch den Nachtrag vom 2. Oktober 2019 sowie 29. Januar 2020 und inklusive zukünftiger Nachträge) begeben werden, dar. Die Zusammenfassung ist als Einführung zum Basisprospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Optionsscheine auf die Prüfung des gesamten Prospekts, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Angaben, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Basisprospekt, durch Verweis einbezogenen Angaben, etwaigen Nachträgen sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der klagende Anleger aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften von Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschafts- raums die Kosten für eine Übersetzung des Basisprospekts, der durch Verweis einbezogenen Angaben, etwaiger Nachträge und der Endgültigen Bedingungen in die Gerichtssprache vor Prozessbeginn zu tragen haben. Der Emittent hat für diese Zusammenfassung einschließlich ihrer gegebenenfalls angefertigten Übersetzungen die Verantwortung übernommen. Der Emittent oder Personen, von denen der Erlass ausgeht, können für den Inhalt dieser Zusammenfassung, einschließlich etwaiger Übersetzungen davon, haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
Warnhinweise. Die Zusammenfassung sollte als Einleitung zu dem Prospekt verstanden werden. Anleger sollten jede Entscheidung, in die betreffenden Wertpapiere zu investieren, auf die Prüfung des Basisprospekts als Ganzes stützen. Anleger könnten ihr gesamtes angelegtes Kapital (nebst Transaktionskosten) oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Citigroup Global Markets Europe AG (der "Emittent"), die als Emittent der Wertpapiere die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat, kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Warnhinweise. Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zum Basisprospekt vom 16. ▇▇▇▇ 2023 (wie nachgetragen durch die Nachträge vom 11. Mai 2023, vom 19. Juli 2023, vom 7. August 2023, vom 2. Oktober 2023, vom 18. Oktober 2023 und vom 6. November 2023 einschließlich etwaiger zukünftiger Nachträge) (der "Basisprospekt") der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH (die "Emittentin") verstanden werden. Der Anleger sollte sich bei der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den Basisprospekt und die jeweiligen Endgültigen Bedingungen als Ganzes stützen. Der Anleger kann sein gesamtes angelegtes Kapital oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im Basisprospekt sowie den in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts und der jeweiligen Endgültigen Bedingungen vor Prozessbeginn zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder, dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts und den jeweiligen Endgültigen Bedingungen gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann. Bezeichnung und Wertpapier-Identifikationsnummer Die vorliegenden Wertpapiere sind Quanto Autocallable Wertpapiere bezogen auf den ICE ▇▇▇▇▇ Crude Oil Future (Ge- neric Front Month Future) (die "Wertpapiere"). ISIN: DE000GQ650X9 WKN: GQ650X Valor: 41820052 Common Code: 163607794 Die Emittentin Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH ("GSW"). Ihr eingetragener Sitz befindet sich in Marienturm, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ und ihr Legal Entity Identifier (LEI) lautet 549300CRL28LF3CSEA14. Der/die Anbieter Goldman Sachs Bank Europe SE, Legal Entity Identifier (LEI): 8IBZUGJ7JPLH368JE346; Kontaktdaten: Marienturm, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇-▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ Zuständige Behörde Der Basisprospekt wurde am...
Warnhinweise. Diese Zusammenfassung sollte als Einführung zu dem Basisprospekt der IKB Deutsche Industriebank Aktienge- sellschaft (die "Emittentin" oder "IKB AG" und, gemein- sam mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften und Zweckgesellschaften "IKB" oder "IKB Gruppe" genannt) verstanden werden. - Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten Ba- sisprospekts stützen. - Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen gel- tend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvor- schriften der Mitgliedsstaaten die Kosten für die Überset- zung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen ha- ben. - Zivilrechtlich haftet nur die IKB AG, die für diese Zusam- menfassung samt etwaiger Übersetzungen die Verantwor- tung übernommen hat, jedoch nur für den Fall, dass diese Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basispros- pekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die Schuldverschreibungen für die Anleger eine Entschei- dungshilfe darstellen, vermissen lassen.
Warnhinweise. Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt zu ver- stehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, auf den Basisprospekt als Ganzen, einschließlich der durch Verweis einbezogenen Dokumente, etwaiger Nachträge und der Endgül- tigen Bedingungen stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, kann der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschafts- raums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozess- beginn zu tragen haben, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Die Norddeutsche Landesbank – Girozentrale – mit Sitz in Hannover, Braunschweig und Magdeburg (in ihrer Eigenschaft als Emittentin) (die „NORD/LB“ oder die „Emittentin“) übernimmt die Verantwortung für diese Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen hiervon und kann, ebenso wie die Personen, von denen der Erlass der Zusammen- fassung ausgeht, hierfür haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder wider- sprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Pros- pekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Tei- len des Prospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinfor- mationen vermittelt.
Warnhinweise. Die Zusammenfassung sollte als Prospekteinleitung verstanden werden. Der Anleger sollte sich daher bei der Ent- scheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Prospekt als Ganzes stützen. Der Anleger kann das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren. Ein Anleger, der wegen der in dem Prospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaates möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Eine Haftung der Emittentin für die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen besteht nur in dem Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, un- richtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Warnhinweise. Diese Zusammenfassung (die "Zusammenfassung") ist als Einleitung zum Basisprospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den Basisprospekt als Ganzen stützen. Ein Anleger, der wegen der in dem Basisprospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, muss nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedsstaats möglicherweise für die Übersetzung des Basisprospekts aufkommen, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann. Zivilrechtlich haften nur die Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzung vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend, unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen, vermissen lassen.
Warnhinweise. Diese Zusammenfassung soll als Einführung zum Basisprospekt verstanden werden. Der Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die betreffenden Wertpapiere auf die Prüfung des gesamten Basisprospekts stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche auf Grund der in dem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung des Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen haben oder von denen der Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt.
Warnhinweise. Die Zusammenfassung sollte als Einleitung zu dem Prospekt verstanden werden. Anleger sollten jede Entscheidung, in die betreffenden Wertpapiere zu investieren, auf die Prüfung des Basisprospekts als Ganzes stützen. Anleger könnten ihr gesamtes angelegtes Kapital (nebst Transaktionskosten) oder einen Teil davon verlieren. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in einem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Prospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Hamburger Sparkasse AG (die "Emittentin"), die als Emittentin der Wertpapiere die Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat, kann zivilrechtlich haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, oder sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
