Risiken im Zusammenhang mit gestaffelten Anlagen ✓ Musterklauseln

Risiken im Zusammenhang mit gestaffelten Anlagen ✓. Risiko eines verzögerten Kapitaleinsatzes ✓ Identifizierung und Verfügbarkeit von Anlagegelegenheiten ✓ Mit Portfoliogesellschaften verbundene Risiken ✓
Risiken im Zusammenhang mit gestaffelten Anlagen ✓. Der Teilfonds kann Anlagen tätigen, die im Laufe der Zeit mehrere Finanzierungsrunden erfordern oder als „revolvierende Anlagen“ oder „verzögerte Abrufe“ strukturiert sind. Diese Arten von Anlagen haben im Allgemeinen Finanzierungsverpflich- tungen, die sich über einen bestimmten Zeitraum erstrecken. Unter diesen Umständen kann der Teilfonds verpflichtet sein, Kapital für künftige Finanzierungsverpflichtungen vorzuhalten, was dazu führen kann, dass der Teilfonds sein Kapital in be- stimmten Perioden nicht optimal einsetzt. Der Teilfonds kann in Anlagen investieren, die vor dem Laufzeitende des Teilfonds nicht vorteilhaft veräußert werden können, sei es aufgrund ihrer eigenen Laufzeit oder aus anderen Gründen. Obwohl der Portfoliomanager davon ausgeht, dass die Anlagen vor dem Laufzeitende veräußert werden oder für eine Sachausschüttung am Ende der aktiven Laufzeit geeignet sind, könnte der Teilfonds aufgrund des Laufzeitendes gezwungen sein, Anlagen zu einem ungünstigen Zeitpunkt zu verkaufen, auszuschütten oder anderweitig zu veräußern. Darüber hinaus kann sich das Laufzeitende des Teilfonds verzögern, um dem Teilfonds die Veräußerung von Anlagen zu einem vorteilhaften Zeitpunkt zu ermöglichen. Der Teilfonds wird direkte oder indirekte Verpflichtungen zum Tätigen neuer Anlagen im Allgemeinen während der Laufzeit des ELTIF eingehen. Sofern die herrschenden Marktbedingungen oder andere Faktoren in diesem Zeitraum zu insgesamt schlechten wirtschaftlichen Bedingungen oder Ergebnissen führen, können die von den Anteilseignern erzielten Gesamtrendi- ten durch die relative Konzentration der betreffenden Anlagen in erheblichem Maße negativ beeinflusst werden.
Risiken im Zusammenhang mit gestaffelten Anlagen ✓. Ein Teilfonds kann Anlagen tätigen, die im Laufe der Zeit mehrere Finanzierungsrunden erfordern oder als „revolvierende Anlagen“ oder „verzögerte Abrufe“ strukturiert sind. Diese Arten von Anlagen haben im Allgemeinen Finanzierungsverpflich- tungen, die sich über einen bestimmten Zeitraum erstrecken. Ein Teilfonds kann unter diesen Umständen verpflichtet sein, Kapital für zukünftige Finanzierungsverpflichtungen zurückzulegen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die zurück- gelegten Mittel letztlich für Anlagen verwendet werden, was dazu führen kann, dass ein Teilfonds sein Kapital nicht vollständig einsetzt.