Risiko aus der Struktur Musterklauseln

Risiko aus der Struktur. Die Struktur der Zertifikate besteht darin, dass der Rückzahlungstermin, die Zahlung der Kuponzahlung für die jeweilige Periode und die Höhe des Rückzahlungsbetrags bzw. die Rückzahlungsart (siehe dazu auch 2.1.6.2) an die Wertentwicklung des Basiswerts gebunden sind. Die Wertentwicklung des Basiswerts kann im Laufe der Zeit schwanken bzw. sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln. Diese Ausgestaltung beinhaltet für den Anleger das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in allen Fällen in voller Höhe zurückgezahlt wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Referenzpreis am Letzten Bewertungstag eine negative Wertentwicklung (verglichen mit einem bestimmten Prozentsatz des Startpreises) aufweist. Ist dies der Fall, erfolgt die Physische Lieferung der Referenzwertpapiere. Das Risiko, dass der Referenzpreis eine negative Wertentwicklung (verglichen mit einem bestimmten Prozentsatz des Startpreises) aufweist, erhöht sich, je länger die Laufzeit der Zertifikate ist bzw. je stärker der Kurs des Basiswerts während der Laufzeit schwankt. Der Kapitalverlust kann ein erhebliches Ausmaß annehmen, so dass ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals entstehen kann. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals würde eintreten, falls der Referenzpreis am Letzten Bewertungstag auf Null gesunken ist. Zudem partizipiert der Anleger aufgrund der Struktur nicht an einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts und grundsätzlich nicht an normalen Ausschüttungen (z.B. Dividenden) aus den dem Basiswert zugrundeliegenden Wertpapieren (z.B. im Fall eines Kursindex als Basiswert). Es gibt keine Garantie, dass sich der Basiswert entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln wird.
Risiko aus der Struktur. Die Struktur der Zertifikate besteht darin, dass die Höhe des Rückzahlungsbetrags an die Wertentwicklung des Basiswerts gebunden ist. Die Wertentwicklung des Basiswerts kann im Laufe der Zeit schwanken bzw. sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln. Diese Ausgestaltung beinhaltet für den Anleger das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in allen Fällen in voller Höhe zurückgezahlt wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal größer oder gleich der Barriere notiert und der Referenzpreis keine hinreichend negative Wertentwicklung (verglichen mit dem Startpreis) aufweist. Das Risiko, dass der Beobachtungspreis mindestens einmal größer oder gleich der Barriere notiert, erhöht sich, je öfter bzw. länger der Beobachtungspreis in Bezug auf die Barriere festgestellt wird. Ferner erhöht sich dieses Risiko auch, je näher der aktuelle Kurs des Basiswerts an der Barriere notiert bzw. je stärker der Kurs des Basiswerts während der Laufzeit schwankt. Der Kapitalverlust kann ein erhebliches Ausmaß annehmen, so dass ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals entstehen kann. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals würde eintreten, falls sich der Referenzpreis im Vergleich zum Startpreis verdoppelt hat. Zudem partizipiert der Anleger aufgrund der Struktur nur begrenzt an einer negativen Wertentwicklung des Basiswerts und grundsätzlich nicht an normalen Ausschüttungen (z.B. Dividenden) aus dem Basiswert bzw. (z.B. im Fall eines Kursindex als Basiswert) den dem Basiswert zugrundeliegenden Wertpapieren. Es gibt keine Garantie, dass sich der Basiswert entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln wird.
Risiko aus der Struktur. Die Struktur der Zertifikate besteht darin, dass der Rückzahlungstermin, die Zahlung der Kuponzahlungen und die Höhe des Rückzahlungsbetrags bzw. die Rückzahlungsart (siehe dazu auch 2.1.3.2) an die Wertentwicklung des Basiswerts gebunden sind. Die Wertentwicklung des Basiswerts kann im Laufe der Zeit schwanken bzw. sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln. Diese Ausgestaltung beinhaltet für den Anleger das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in allen Fällen in voller Höhe zurückgezahlt wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Referenzpreis am Letzten Bewertungstag eine negative Wertentwicklung (verglichen mit einem bestimmten Prozentsatz des Startpreises) aufweist und wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal kleiner als die Barriere notiert. Ist dies der Fall, erfolgt die Physische Lieferung der Referenzwertpapiere. Das Risiko, dass der Beobachtungspreis mindestens einmal kleiner als die Barriere notiert, erhöht sich, je öfter bzw. länger der Beobachtungspreis in Bezug auf die Barriere festgestellt wird. Ferner erhöht sich dieses Risiko auch, je näher der aktuelle Kurs des Basiswerts an der Barriere notiert bzw. je stärker der Kurs des Basiswerts während der Laufzeit schwankt. Der Kapitalverlust kann ein erhebliches Ausmaß annehmen, so dass ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals entstehen kann. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals würde eintreten, falls der Referenzpreis am Letzten Bewertungstag auf Null gesunken ist. Zudem partizipiert der Anleger aufgrund der Struktur nicht an einer positiven Wertentwicklung des Basiswerts und grundsätzlich nicht an normalen Ausschüttungen (z.B. Dividenden) aus den dem Basiswert zugrundeliegenden Wertpapieren (z.B. im Fall eines Kursindex als Basiswert). Es gibt keine Garantie, dass sich der Basiswert entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln wird.
Risiko aus der Struktur. Die Struktur der Zertifikate besteht darin, dass die Höhe der Variablen Kuponzahlung und die Höhe des Rückzahlungsbetrags bzw. die Rückzahlungsart (siehe dazu auch 2.1.16.2) an die Wertentwicklung des Basiswerts gebunden sind. Die Wertentwicklung des Basiswerts kann im Laufe der Zeit schwanken bzw. sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln. Diese Ausgestaltung beinhaltet für den Anleger das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in allen Fällen in voller Höhe zurückgezahlt wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Referenzpreis eine negative Wertentwicklung (verglichen mit einem bestimmten Prozentsatz des Startpreises). Ist dies der Fall, erfolgt die Physische Lieferung der Referenzwertpapiere. Das Risiko, dass der Referenzpreis eine negative Wertentwicklung (verglichen mit einem bestimmten Prozentsatz des Startpreises) aufweist, erhöht sich, je länger die Laufzeit der Zertifikate ist bzw. je stärker der Kurs des Basiswerts während der Laufzeit schwankt. Der Kapitalverlust kann ein erhebliches
Risiko aus der Struktur. Die Struktur der Zertifikate besteht darin, dass die Höhe des Rückzahlungsbetrags an die Wertentwicklung des Basiswerts gebunden ist. Die Wertentwicklung des Basiswerts kann im Lauf der Zeit schwanken bzw. sich nicht entsprechend den Erwartungen des Anlegers entwickeln. Diese Ausgestaltung beinhaltet für den Anleger das Risiko, dass das eingesetzte Kapital nicht in allen Fällen in voller Höhe zurückgezahlt wird. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Beobachtungspreis mindestens einmal größer oder gleich der Barriere notiert und der Referenzpreis eine positive Wertentwicklung (verglichen mit einem bestimmten Prozentsatz des Startpreises) aufweist. Das Risiko, dass der Beobachtungspreis mindestens einmal größer oder gleich der Barriere notiert, erhöht sich, je öfter bzw. länger der Beobachtungspreis in Bezug auf die Barriere festgestellt wird. Ferner erhöht sich dieses Risiko auch, je näher der aktuelle Kurs des Basiswerts an der Barriere notiert bzw. je stärker der Kurs des Basiswerts während der Laufzeit schwankt. Der Kapitalverlust kann ein

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  • Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.

  • Aufhebung der Sperre Die Bank wird eine Sperre aufheben oder die betroffenen Authentifizierungselemente austauschen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber unterrichtet sie den Kunden unverzüglich.

  • Mitwirkung am Datenclearing gemäß MaBiS 3.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, an der Bilanzkreisabrechnung mitzuwirken nach Maßgabe der Festlegung BK6-07-002 (MaBiS) der Bundesnetzagentur, den zur weiteren Ausgestaltung verbändeübergreifend und unter Begleitung durch die Bundesnetzagentur erarbeiteten Spezifikationen in jeweils aktueller Fassung sowie unter Beachtung der von der Bundesnetzagentur hierzu veröffentlichten Mitteilungen. 3.2. Hinsichtlich des Clearings der vom VNB bereitzustellenden bilanzierungswirksamen Daten gilt insbesondere: Legt eine der Vertragsparteien konkrete Anhaltspunkte dar, die Anlass zur Prüfung und gegebenenfalls Korrektur von Daten oder zur Übermittlung einer veränderten Prüfungsmitteilung in Bezug auf Daten geben, so hat die jeweils andere Vertragspartei unverzüglich die erforderlichen Schritte im Rahmen des Clearings zu ergreifen.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Dokumentation und Einhaltung der Klauseln (a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können. (b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise. (c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen. (d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt. (e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.