Risikofaktoren in Bezug auf die Wertpapiere Musterklauseln

Risikofaktoren in Bezug auf die Wertpapiere. Potenzielle Käufer der Wertpapiere sollten alle hierunter dargestellten Risiken lesen.
Risikofaktoren in Bezug auf die Wertpapiere. Der Erwerb der Wertpapiere ist mit verschiedenen Risiken verbunden, wobei die wesentlichen Risiken nachstehend beschrieben werden. Ferner enthält die Reihenfolge der Risiken keine Aussage über das Ausmaß ihrer jeweils möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen im Fall ihrer Realisierung und die Realisierungswahrscheinlichkeit der aufgeführten Risiken. Definitionen für verwendete Begriffe sind in den Zertifikats- bzw. Anleihebedingungen enthalten.
Risikofaktoren in Bezug auf die Wertpapiere. In diesem Abschnitt werden die mit den Wertpapieren verbundenen Risiken dargestellt. Der Erwerb der unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere ist für den Anleger mit erheblichen Risiken verbunden. Die Beurteilung der Wesentlichkeit der einzelnen Risiken erfolgte durch die Emittentin unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und des Ausmaßes der erwarteten negativen Auswirkungen. Die nachfolgenden dargestellten Risiken in Bezug auf die Wertpapiere werden entsprechend ihrer Beschaffenheit in die folgenden fünf Kategorien (vgl. Abschnitte 2.1 bis 2.5) unterteilt. Jede Kategorie ist zudem in verschiedene Unterkategorien (z.B. 2.1.1) aufgeteilt. Diese Unterkategorien wiederum enthalten verschiedene Risikofaktoren (z.B. 2.1.1.1), wobei die zwei wesentlichsten Risikofaktoren in jeder Unterkategorie zuerst dargestellt werden, sofern mehrere Risikofaktoren vorhanden sind. Die den zwei wesentlichsten Risikofaktoren in einer Unterkategorie nachfolgenden Risikofaktoren sind nicht hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit geordnet. Definitionen für verwendete Begriffe im Hinblick auf die Wertpapiere sind in den Zertifikatsbedingungen enthalten.
Risikofaktoren in Bezug auf die Wertpapiere. Gemeinsame Risiken in Bezug auf die Schuldverschreibungen und (nach Wandlung) die Partizipationsrechte
Risikofaktoren in Bezug auf die Wertpapiere. Wertpapierinhaber, die Gegenstand dieses Prospekts und der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen sind, sollten die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren, die spezifisch für die Wertpapiere und wesentlich für das Treffen einer informierten Anlageentscheidung sind, berücksichtigen und eine solche Entscheidung nur auf der Grundlage dieses gesamten Prospekts, einschließlich der maßgeblichen Endgültigen Bedingungen und der emissionsspezifischen Zusammenfassung, treffen. Keine Person sollte die Wertpapiere erwerben, ohne eine genaue Kenntnis der Funktionsweise der jeweiligen Wertpapiere zu besitzen und sich des Risikos eines möglichen Verlusts bewusst zu sein. Jeder Wertpapierinhaber sollte genau prüfen, ob für ihn unter den gegebenen Umständen und vor dem Hintergrund seiner persönlichen Verhältnisse und Vermögenssituation eine Anlage in die Wertpapiere geeignet ist. Begriffe und Ausdrücke, die im Abschnitt "8. Emissionsbedingungen" definiert sind, haben in diesem Abschnitt "3.2 Risikofaktoren in Bezug auf die Wertpapiere" dieselben Bedeutungen. Die folgenden Risikofaktoren sind entsprechend ihrer Art in Kategorien eingestuft (für jede Kategorie wird der wesentlichste Risikofaktor an erster Stelle genannt): Inhaber von fixverzinsten Wertpapieren sind dem Risiko ausgesetzt, dass der Marktpreis dieser Wertpapiere aufgrund einer Änderung des Marktzinssatzes fällt. Während der nominelle Zinssatz fixverzinster Wertpapiere während der Laufzeit dieser Wertpapiere fix ist, verändert sich der Marktzinssatz für Emissionen mit gleicher Laufzeit typischerweise täglich. Wenn sich der Marktzinssatz ändert, ändert sich typischerweise auch der Marktpreis fixverzinster Wertpapiere, aber in die andere Richtung. Wenn der Marktzinssatz steigt, fällt der Marktpreis fixverzinster Wertpapiere typischerweise, bis die Rendite dieser Wertpapiere etwa gleich hoch wie der Marktzinssatz ist. Variabel verzinste Wertpapiere neigen zur Volatilität. Inhaber von variabel verzinsten Wertpapieren sind dem Risiko schwankender Zinsniveaus und unsicherer Zinserträge ausgesetzt. Schwankende Zinsniveaus machen es unmöglich, die Ertragskraft von variabel verzinsten Wertpapieren im Vorhinein zu bestimmen. Bei variabel verzinsten Wertpapieren, die Mindestwerte aufweisen, kann der Marktpreis volatiler sein als der Marktpreis von Wertpapieren, die dieses Merkmal nicht aufweisen. Die Auswirkung eines Multiplikators, der kleiner als eins ist, ist, dass der Wertpapierinhaber von einer für ihn vorteilhaften Z...
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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und