RISIKOBELEHRUNG Musterklauseln

RISIKOBELEHRUNG. Bei der Beteiligung an der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, für die das Risiko eines Teil- oder Totalverlustes des eingesetzten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Vor allem durch mögliche Steuerzahlungen oder Verbindlichkeiten aus einer persönlichen Fremdfinanzierung der Beteiligung kann auch weiteres Vermögen des/der Anleger(in) gefährdet werden. Für die Beteiligung an der Fondsgesellschaft existiert kein geregelter Markt für den Handel. Eine detaillierte Beschreibung der bestehenden Risiken findet sich in Kapitel 7 „Risiken der Beteiligung“ ab S. 36 des Verkaufsprospekts der Fondsgesellschaft.
RISIKOBELEHRUNG. Bei diesem Angebot zur Beteiligung mit Nachrang-Darlehen handelt es sich nicht um eine so genannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Unternehmensbeteiligung mit Risiken. Eine Kapitalanlage in ein Nachrang-Darlehen stellt, wie jede Kapitalanlage in ein Unternehmen, ein Wagnis das. Somit kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Nachrang-Darlehenskapitals des Anlegers/Nachrang-Darlehensgebers nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere werden die Zinsen und die Kapitalrückzahlung erst nachrangig nach anderen bevorrechtigten Gläubigern mit entsprechendem Ausfallrisiko oder Verspätungsrisiko gezahlt. Der Anleger/Nachrang- Darlehensgeber sollte daher stets einen Teil- oder gar einen Totalverlust aus dieser Anlage wirtschaftlich vertreten können. Ort / Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrang-Darlehensgebers § 6 Nachrangigkeit von Zins und Tilgung
RISIKOBELEHRUNG. Bei der Veranstaltung wird der Körper der Teilnehmer stark beansprucht, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen der Veranstaltung vom Veranstalter nicht vollkommen ausgeschlossen werden können. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich bei den sportlichen Aktivitäten während des CrossFit-Trainings um körperlich anstrengende Aktivitäten handelt. Bei Bedarf sollte die Durchführung der Trainingseinheit eigenverantwortlich abgebrochen werden. Grundsätzlich sollte der Teilnehmer darauf achten, bei guter Gesundheit zu sein. Des Weiteren sollten die Unfallgefahren im Rahmen der bei dem CrossFit-Training benutz- ten Geräte (bspw. Langhantel und Xxxxxxxxxx, u.a.) bedacht werden. Außerdem sollte auf eine angemessene Nahrungsaufnahme in Hinblick auf die hohe Trainingsintensität geachtet werden.
RISIKOBELEHRUNG. „Bei diesem Angebot zur Beteiligung mit grundschuldbesichertem Darlehens-Kapital handelt es sich nicht um eine so genannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Darlehensbeteiligung mit Verwertungs-Risiken. Eine Kapitalanlage in Form einer besicherten Darlehensbeteiligung stellt, wie jede Kapitaleinlage in ein Unternehmen, ein gewisses Wagnis dar. Somit kann prinzipiell ein anteiliger Verlust des eingesetzten Darlehenskapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere sind die jährlichen Zinsen und die Kapitalrückzahlung abhängig von dem Ertrag und der Werthaltigkeit der jeweiligen Immobilienprojekte, weshalb ein entsprechendes Ausfallrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Der Darlehensgeber sollte daher stets einen Teil- oder gar einen größeren Verlust aus dieser Darlehensanlage wirtschaftlich verkraften können, sofern eine Objektverwertung nur zu geringeren als den begutachteten Werten stattfindet und das Unternehmen den Restsaldo nicht ausgleichen kann.“ Ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages erhält der Darlehensgeber unter Xxxxxx der Vertragsnummer zusammen mit der unterschriebenen Sicherungsvereinbarung (Anlage zum Darlehensvertrag) zurück. Folgende Unterlagen habe ich mit Datum meiner Unterschrift erhalten: Durchschrift dieses Darlehensvertrages Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber Annahme des Antrages Durchschrift der Widerrufsbelehrung Fernabsatzrechtliche Information für den Verbraucher Ort, Datum Unterschrift Darlehensnehmerin RIVAG Vorstand/Bevollmächtigter Ort, Datum Unterschrift W I D E R R U F S B E L E H R U N G
RISIKOBELEHRUNG. Bei diesem Angebot zur Beteiligung mit Darlehens-Kapital handelt es sich nicht um eine so genannte mündelsichere Kapitalanlage, sondern um eine Darlehensbeteiligung mit Risiken. Eine Kapitalanlage in Form einer Darlehensbeteiligung stellt, wie jede Kapitaleinlage in ein Unternehmen, ein Wagnis dar. Somit kann prinzipiell ein Verlust des eingesetzten Darlehenskapitals des Anlegers nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere sind die jährlichen Zinsen und die Kapitalrückzahlung abhängig von dem Ertrag und der Werthaltigkeit der jeweiligen Immobilienprojekte, weshalb ein entsprechendes Ausfallrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Der Darlehensgeber sollte daher stets einen Teil- oder gar einen Totalverlust aus dieser Darlehensanlage wirtschaftlich verkraften können. Ein unterschriebenes Exemplar des Vertrages erhält der Darlehensgeber unter Xxxxxx der Vertragsnummer zurück Folgende Unterlagen habe ich mit Datum meiner Unterschrift erhalten: Durchschrift dieses Darlehensvertrages Durchschrift der Widerrufsbelehrung

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  • Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Starterpaket in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Wider- rufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das amtliche Muster-Widerrufsformular im BGBl. I 2013, Nr. 58, S. 3642 (3665) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Der Widerruf ist zu richten an: DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx, Tel. 05722/00000000. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben das Starterpaket unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die DIPLOMA Hochschule, Immatrikulationsamt, Xxxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxxxxxx zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Starterpaket vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Starterpakets. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Starterpakets nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Starterpakets nicht notwendigen Umgang mit ihm zurückzuführen ist.

  • Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) 9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitrags- rechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versi- cherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. 9.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A1 Ziff. 9.1 bis zu den vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. 9.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für (1) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; (2) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; (3) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; (4) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind; (5) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.

  • Zinsänderungsrisiko Darunter versteht man die Möglichkeit, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines festverzinslichen Wertpapiers oder eines Geldmarktinstruments besteht, ändern kann. Änderungen des Marktzinsniveaus können sich unter anderem aus Änderungen der wirtschaftlichen Lage und der darauf reagierenden Politik der jeweiligen Notenbank ergeben. Steigen die Marktzinsen, so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere bzw. Geldmarktinstrumente. Fällt dagegen das Marktzinsniveau, so tritt bei festverzinslichen Wertpapieren bzw. bei Geldmarktinstrumenten eine gegenläufige Kursentwicklung ein. In beiden Fällen führt die Kursentwicklung dazu, dass die Rendite des Wertpapiers in etwa dem Marktzins entspricht. Die Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit des festverzinslichen Wertpapiers unterschiedlich aus. So haben festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken als solche mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben aber in der Regel gegenüber festverzinslichen Wertpapieren mit längeren Laufzeiten geringere Renditen. Marktbedingt kann das Zinsänderungsrisiko auch für Sichteinlagen und kündbare Einlagen in Form von negativen Habenzinsen oder sonstigen ungünstigen Konditionen schlagend werden, wobei letztere sowohl im positiven als auch im negativen Sinn einer erhöhten Änderungsfrequenz unterliegen können.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Währungsrisiko Vermögenswerte des Fonds können in anderen Währungen als der Fondswährung angelegt sein. Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert solcher Anla- gen und somit auch der Wert des Fondsvermögens.

  • Auftragsausführung bei Fremdwährungskonten Fremdwährungskonten des Kunden dienen dazu, Zahlungen an den Kunden und Verfügungen des Kunden in fremder Währung bargeldlos abzuwickeln. Verfügungen über Guthaben auf Fremdwährungskonten (zum Beispiel durch Überweisungen zu Lasten des Fremdwährungsguthabens) werden unter Einschaltung von Banken im Heimatland der Währung abgewickelt, wenn sie die Bank nicht vollständig innerhalb des eigenen Hauses ausführt.

  • Eingruppierung Die Eingruppierung der/des Beschäftigten richtet sich nach den Tätigkeitsmerk- malen der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Die/Der Beschäftigte erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe, in der sie/er eingruppiert ist.

  • Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versi- cherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden. 29.2 Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Namensände- rung des Versicherungsnehmers. 29.3 Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der ge- werblichen Niederlassung die Bestimmungen der Ziffer 29.2 entspre- chende Anwendung.

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.