Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung Musterklauseln

Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. 29.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. 33.1 Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und An- zeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer erfolgen, in Text- form abzugeben. Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäfts- stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen bleiben unbe- rührt.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. 26.1 Alle für die KRAVAG bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Sie sollen an die Hauptverwaltung der KRAVAG oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. 17.1 Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform (z. B. per Brief, E- Mail oder Fax) abzugeben, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Sie sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. Es gelten die Regelungen des § 29 der AHB entsprechend.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. 12.1 Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers bedürfen der Textform und sind an den Versicherer zu richten.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. Rechtsschutzfall
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. 11.1 Richten Sie bitte alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärun- gen an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungs- schein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Ge- schäftsstelle.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. 27.1 Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhält- nis betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben.
Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung. 29.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen als zuständig be- zeichnete Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx gerichtet werden.