Geregelter Markt-Definition

Geregelter Markt. Ein Markt gemäß Artikel 4 Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente.
Geregelter Markt. Ein geregelter Markt gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG.
Geregelter Markt. “ steht für einen geregelten Markt wie in der MiFID 2 definiert.

Examples of Geregelter Markt in a sentence

  • August 2023, der nach nationalen deutschen Rechnungslegungsstandards gemäß den Vorgaben des Handelsgesetzbuches ("HGB") erstellt wurde Geregelter Markt "Geregelter Markt" im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.

  • Le azioni di Reply Deutschland sono ammesse alla negoziazione nel mercato regolamentato (Geregelter Markt) xxxx Xxxxx xx Xxxxxxxxxxx (introdotto in XETRA) al numero di negoziazione internazionale (ISIN) DE0005501456 e con numero di identificazione (Wertpapierkennnummer) 550145, negoziate nei mercati (Freiverkehr) di Berlino-Brema, Düsseldorf, Amburgo, Monaco e Stuttgart.

  • Ausführung von Aufträgen außerhalb eines Handelsplatzes Die mit der Gesellschaft in Finanzinstrumenten eingegangenen Transaktionen werden nicht an einem Handelsplatz (Geregelter Markt, Multilateral Trading Facility und Organized Trading Facility) ausgeführt, sondern vom Liquiditätsanbieter über seine Handelsplattform, die KEIN Handelsplatz ist.

  • Luxemburg Geregelter Markt "Bourse de Luxembourg" Nicht anwendbar Nicht anwendbar Sonstige (Einzelheiten einfügen) Nicht anwendbar Name und Anschrift der Institute, die aufgrund einer festen Zusage als Market Maker tätig sind Nicht anwendbar Diese Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser Emission von Wertpapieren unter dem Basisprospekt über verzinsliche und strukturiert verzinsliche Schuldverschreibungen und Pfandbriefe vom 04.


More Definitions of Geregelter Markt

Geregelter Markt ein Markt gemäß Artikel 4, Ziffer 14 der Richtlinie 2004/39/EG vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente (in ihrer letztgültigen Fassung). Eine Liste der geregelten Märkte kann unter der folgenden Internetadresse heruntergeladen werden: xxxx://xxx-xxx.xxxxxx.xx/XxxXxxXxxx/ XxxXxxXxxx.xx?uri=OJ:C:2005:300: 0023:0028:DE:PDF. „Gesetz von 2010“: Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.
Geregelter Markt. Eine Börse oder ein Markt, auf die in Artikel 6 Bezug genommen wird.
Geregelter Markt. “ ist ein geregelter Markt im Sinne der Richtlinie 2004/39/EG. „Gesetz vom 17. Dezember 2010“ bezeichnet das Gesetz vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, einschließlich nachfolgender Änderungen und Ergänzungen.
Geregelter Markt. Ein Markt im Sinne der Richtlinie 2014/65/EG vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und jeder andere Markt, der geregelt ist, regelmässig für den Handel geöffnet ist und anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist. Zur Klarstellung: Diese Definition umfasst auch den US-Freiverkehrsmarkt für Anleihen, die Moskauer Börse, die Shanghai Stock Exchange, die Shenzhen Stock Exchange sowie den Interbankenanleihemarkt in Festlandchina.
Geregelter Markt. “ ein geregelter Markt, wie in Anhang I oder anderweitig gemäß den Richtlinien der Zentralbank festgelegt. „Regulation S Securities“ Wertpapiere, die von der Registrierung nach dem 1933 Act befreit sind und unter bestimmten institutionellen Nicht-US- Käufern, zu denen die Fonds zählen, frei gehandelt werden dürfen.
Geregelter Markt. “ bezeichnet einen geregelten Markt gemäß Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanz- instrumente zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (die „MiFID“). Ein Verzeichnis der geregelten Märkte gemäß der MiFID wird von der Europäischen Kommission veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.
Geregelter Markt ein geregelter Markt gemäß § 1 Abs. 2 Börsegesetz 1989 – BörseG, BGBl. Nr. 555/1989.