RUCKTRITTSRECHT DES VERKAUFERS Musterklauseln

RUCKTRITTSRECHT DES VERKAUFERS. Die Kauferin verpflichtet sich, gegenuber dem Verkaufer binnen einer Frist von 9 Monaten nach der in Ziffer III beschriebenen Feststellung der Einbringung des Kaufgegenstandes in die Schuldnerin durch Vergleich oder rechtskraftiges Gerichtsurteil in angemessener und nachprufbarer Weise gegenuber dem Verkaufer zu belegen, da(beta) sie uber die fur eine Kommerzialisierung des Kaufgegenstandes notwendigen finanziellen Mittel verfugt und den auf die Kommerzialisierung zielenden Weiterentwicklungsprozess begonnen hat. Fur den Fall, da(beta) die Kauferin diesen Nachweis nicht fristgerecht fuhrt, ist der Verkaufe berechtigt, vom Vertrag zuruckzutreten. Im Rucktrittsfall hat die Kauferin keinen Anspruch auf Ruckzahlung bis dato geleisteter Teilkaufpreiszahlungen.