Common use of Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise Clause in Contracts

Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise. a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, - bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, - bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

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Samples: www.austriagoeszrce.at, www.heimathafen.at, idloom.events

Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise. a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein vorn- 16 herein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt mitge- teilt wurde: - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, - bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, - bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

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Samples: www.steiermarkbahn.at

Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise. a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, - Tagen bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, - . bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

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Samples: watersport.at

Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise. a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreitbe- freit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, - bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, - bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit Fahrläs- sigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

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Samples: www.campingclub.at

Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der Reise. a) Der Veranstalter wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde: - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen, - bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen, - bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten. Trifft den Veranstalter an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

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Samples: www.rpb-touristik.com