Folgen des Rücktritts Musterklauseln

Folgen des Rücktritts. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Folgen des Rücktritts. Xxxxx der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, so ist er nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer weist nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Im Fall des Rücktritts sind der Versicherer und der Versicherungsnehmer verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren; eine Geldsumme ist vom Zeitpunkt des Empfangs an zu verzinsen. Der Versicherer behält aber seinen Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der im Zeitpunkt des Rücktritts abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Folgen des Rücktritts. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Tritt der Versiche- rer nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, darf er den Versicherungs- schutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war, es sei denn der Versicherungsnehmer hat die An- zeigepflicht arglistig verletzt. Dem Versicherer steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Folgen des Rücktritts. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Tritt die KRAVAG nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf sie den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. Der KRAVAG steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Folgen des Rücktritts. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Im Fall des Rücktritts sind wir und Sie verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren; eine Geldsumme ist vom Zeitpunkt des Empfangs an zu verzinsen. Wir behalten aber unseren Anspruch auf den Teil des Beitrages, der der im Zeitpunkt des Rücktritts abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Folgen des Rücktritts. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den Versiche- rungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der unvoll- ständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat. Dem Versicherer steht der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rück- trittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Folgen des Rücktritts. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versiche- rungsschutz. Ist der Versicherungsfall bereits eingetreten, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versa- gen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollstän- dig oder unrichtig angezeigte Umstand weder auf den Eintritt des Versicherungsfalls noch auf den Umfang der Leistung Einfluss gehabt hat. Im Fall des Rücktritts sind wir und Sie verpflich- tet, die empfangenen Leistungen zurückzuge- währen; eine Geldsumme ist vom Zeitpunkt des Empfangs an zu verzinsen. Aus der Beitragsrückzahlung erhalten Sie den für den Zeitpunkt des Rücktritts berechneten Rück- kaufswert (Ziffer 14.1). Eine Rückzahlung der bis dahin gezahlten Beiträge können Sie nicht ver- langen.
Folgen des Rücktritts. Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt von diesem Vertrag bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Rücktrittsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Im Zusammenhang mit den Rechten des PSM-Kunden im Falle von Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Folgen des Rücktritts. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs- schutz. Treten w ir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rück,dürfen w ir den Versicherungsschutz nicht ver- sagen,wenn Sie nachweisen,dass der unvollständig Können w ir nicht zurücktreten oder kündigen,w eil w ir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange- zeigten Umstände,aber zu anderen Bedingungen geschlossen hätten,w erden die anderen Bedingun- gen auf unser Verlangen rückw irkend Vertragsbe- standteil.Haben Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten,w erden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil Dies gilt nur,w enn w ir Sie durch gesonderte M ittei- lung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- pflichtverletzung hingew iesen haben. W ir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines M onats schriftlich geltend machen.Dabeihaben w ir die Umstände anzugeben,auf die w ir unsere Er- oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den klärung stützen.Innerhalb der M onatsfrist dürfen w ir Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststel- auch nachträglich weitere Umstände zur Begrün- lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versiche- rungsschutz,w enn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrages zu,der der bis zum W irksam werden der Rücktrittserklärung abgelau- fenen Vertragszeit entspricht. 13.3Kündigung oder rückw irkende Vertragsanpassung
Folgen des Rücktritts. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. VWH 800 A (02.15) Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versi- cherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.