SaaS-Software Musterklauseln

SaaS-Software. 2.2.1 Bereitstellung der SaaS-Software
SaaS-Software. 5.2.1 Software, die als Software as a Service bereitgestellt wird, stellt Optica dem Kunden dadurch zur Verfügung, dass der Kunde Zugangsberechtigungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung gem. Anlage 1 erhält. 5.2.2 Der Zugang zu SaaS-Software ist nur unter Verwendung eines VPN-Zugangs in Form der VPN-Software möglich. SaaS-Software wird von Optica erstmalig nach
SaaS-Software. 11.1.1 Optica räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Vertrags befristete Recht ein, 11.1.2 Der Kunde darf SaaS-Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit nutzen. Eine weitergehende Nutzung von SaaS-Software ist nicht gestattet. 11.1.3 Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung durch je eine Praxis. SaaS-Software darf nur durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis genutzt werden. Die Nutzung kann eine Legitimierung mittels eHBA erfordern. Der genaue Umfang der Nutzungs- berechtigung ergibt sich aus dem Bestellformular des Kunden gem. Ziff. 3.1 in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung gem. Anlage 1. 11.1.4 Rechte, die dem Kunden vorstehend nicht ausdrücklich eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, SaaS-Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist dem Kunden nicht gestattet, SaaS-Soft- ware zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen. 11.1.5 Verletzt der Kunde die vorstehenden Regelungen zum Nutzungsrecht schuldhaft und erheblich, wird Optica jeweils eine angemessene Frist zur Abhilfe, die vier Wochen nicht unterschreiten darf, setzen. Bei Gefahr in Verzug bedarf es einer solchen Fristsetzung nicht. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist Optica berechtigt, Zugänge von ▇▇▇▇▇▇ zu den Leistungen für eine angemessene Frist, längstens jedoch für drei Monate, zu sperren. Die Sperre wirkt sich nicht ohne weiteres auf den Bestand des Vertrages aus. Optica ist allerdings unter den Voraussetzungen von 14.3 berechtigt, den vorliegenden Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Sperre des Zugangs ohne Kündigung kann Optica nur für eine angemessene Frist, längsten jedoch für drei Monate aufrechterhalten.
SaaS-Software. Der Provider stellt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrags ab dem vereinbarten Zeitpunkt die SaaS-Software Scope zum Finden, Verarbeiten und Publizieren von Online-Inhalten per Übertragung über ein Datennetz (Internet-Standleitung, Internet-Einwahlverbindung, Virtual Private Network [VPN] oder GSM-Mobilfunkdienste) entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung.