Dokumentation Musterklauseln

Dokumentation. Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.
Dokumentation. Einmal jährlich wird ein detaillierter Engagement Bericht veröffentlicht, in dem relevante Aktivitäten des abgelaufenen Jahres aufgelistet werden. Dieser Report ist unter xxx.xxx.xx zu finden.
Dokumentation. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentati- on: bis zum zu liefern. Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT Erstellungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Pflege oder der Mängelbeseitigung an den Dokumen- tationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumen- te zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Do- kumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” in der Software* abzu- legen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. .
Dokumentation. Der HAUSARZT hat alle Diagnosen gemäß § 295 Abs. 1 SGB V über die Vertragssoftware in Verbindung mit der jeweils aktuellen Klassifikation der Krankheiten des DIMDI zu übermitteln. Ge- sicherte Xxxxxxxxx sind endstellig zu übermitteln.
Dokumentation. Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen:  . Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation:   bis zum   zu liefern. Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet, die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” im Gesamtsystem abzulegen. Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. . Sonstige Leistungen zur Systemerstellung Leistungsumfang Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr.  .
Dokumentation. Die durchgeführte Untersuchung und ggf. die Therapie ist zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt im Mutterpass und in den medizinischen Daten.
Dokumentation. Der User wurde darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Betreibers mit IP-Adresse, MAC- Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um den Betreiber wenn nötig schadlos zu halten und um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat.
Dokumentation. 8.1. Die Zurverfügungstellung einer vollständigen und richtigen Dokumentation durch den Auftragnehmer stellt einen wesentlichen und untrennbaren Teil des Gesamtlieferumfangs dar. Dokumentationen, die Mängel in der Ausführung oder Codierung aufweisen oder dem branchenüblichen Stand der Technik nicht entsprechen, gelten als nicht geliefert. 8.2. Unter Dokumentation werden alle die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers begleitenden Unterlagen schriftlicher, zeichnerischer oder sonstiger Art verstanden, die dazu dienen, dass der Auftragnehmer und der Auftraggeber ihre Verpflichtungen gegenüber ihren weiteren Vertragspartnern und den vom jeweiligen Geschäft berührten staatlichen Stellen zeitgerecht und auf wirtschaftlichste Weise erfüllen können. 8.3. Die jeweiligen Dokumentationen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber stets zeitgerecht und ordnungsgemäß für eine zeit- und kostenoptimale Abwicklung aller Liefer- und Zollformalitäten sowie der Erlangung etwaiger behördlicher Genehmigungen zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer haftet für jeden dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang entstandenen Nachteil. 8.4. Sollte der Auftragnehmer nicht in der Lage sein, dem Auftraggeber die vertragsgegenständlich erstellte Dokumentation fristgerecht zu übergeben, so befindet er sich mit der Erfüllung seiner gesamten Vertragspflichten in Verzug. 8.5. Der Auftraggeber erwirbt an der Dokumentation – sofern diese nicht ohnehin in sein Eigentum übergeht – ein unbeschränktes Werknutzungsrecht und ist u.a. berechtigt, die vom Auftragnehmer oder dessen Subunternehmern erhaltene Dokumentation seinen Vertragspartnern weiterzugeben.
Dokumentation. Alle Leistungen und durchgeführten Arbeiten an dem Wartungsgegenstand werden protokolliert. Der Kunde erhält eine detaillierte Auflistung der durchgeführten Arbeiten und falls notwendig erläutert unser Service- Techniker diese und bespricht mit ihm etwaige Unre- gelmäßigkeiten.
Dokumentation. 1. Rechnungen, Lieferscheine und Packzettel sind in zweifacher Ausfertigung jeder Sendung beizufügen. Diese Dokumente müssen enthalten: - Nummer der Bestellung - Menge und Mengeneinheit - Brutto-, Netto- und ggf. Berechnungsgewicht - Artikelbezeichnung mit unserer Artikelnummer - Restmenge bei Teillieferungen. 2. Bei Frachtsendungen ist uns eine Versandanzeige am Tage des Versandes gesondert zu übermitteln.