Sat-ZF Musterklauseln

Sat-ZF. Das Sat-ZF-System dient der Heranführung von Empfangssignalen abgesetzter Satelliten-Empfangsanlagen, die an BK-Verstärkerstellen (nachfolgend „BKVrSt” genannt) oder übergeordnete BK-Verstärkerstellen (nachfolgend „üBKVrSt” genannt) herangeführt werden sollen. Die Übertragung erfolgt in der ersten Sat-ZF (950-1.750 MHz, bei neueren Anlagen bis 2.150 MHz) für jeweils eine Polarisationsebene.