Leistungsgegenstand. Gegenstand dieses Service Level Agreements ist die Bereitstellung der Dienstleistungen im Rechenzentrum. Die allgemeinen Leistungen werden hinsichtlich der Leistungsqualität und des Leistungsumfangs im Kapitel 3 beschrieben. Die verfahrensspezifischen Leistungen werden im Teil B beschrieben.
Leistungsgegenstand. Mit der Anlage Security Service Level Agreement (SSLA) wird zwischen den Vertragspartnern ergän- zend vereinbart, wie die Leistungserbringung des zugrundeliegendem Betriebs- oder Servicevertrages unter Informationssicherheitsgesichtspunkten erfolgt. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen folgen dabei dem IT-Grundschutzstandard des Bundesam- tes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter Nutzung des Sicherheitsmanagementsystems des Auftragnehmers. Maßgeblich sind dabei die im BSI-Standard 200-1 (Managementsysteme für Infor- mationssicherheit) sowie dem 200-2 „IT-Grundschutz-Vorgehensweise“ festgelegten Rahmenbedingun- gen und Anforderungen. Ferner wird festgelegt, wie die vom Auftragnehmer in dessen Zuständigkeitsbereich getroffenen Sicher- heitsanforderungen gegenüber dem Auftraggeber dokumentiert und nachgewiesen werden.
Leistungsgegenstand a. PAYONE hat Zahlungen, die mittels der in Ziffer 2 näher erläuterten Zahlungsart „paydirekt“ über den PPS erfolgen und die auf dem hierfür vorgesehenen Bankkonto von XXXXXX bei seinem kontoführenden Institut eingehen, im Auftrag des Vertragspartners entgegenzunehmen und dem Vertragspartner nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen des PPS verfügbar zu machen und auszuzahlen.
Leistungsgegenstand. Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung (Service Level Agreement, SLA) zum Fachlichen Verfahrensmanagement sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur fachlichen Betreuung eines IT- Verfahrens sowie zur Unterstützung und Beratung des Auftraggebers und seiner anwendenden Fachbereiche. Mit dieser Leistungsvereinbarung wird das Ziel verfolgt, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, um • die Anwenderinnen und Anwender bei der Nutzung des IT-Verfahrens zu unterstützen, • die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Erledigung einer Fachaufgabe mit dem IT-Verfahren zur Zufriedenheit des Auftraggebers erfolgen kann, und • sicherzustellen, dass die Abläufe im Verfahrensbetrieb im Einklang mit fachlichen Anforderungen des Auftraggebers gesteuert und durchgeführt werden können.
Leistungsgegenstand. Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung (Service Level Agreement, SLA) zum technischen Verfahrensmanagement sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur technischen Betreuung und zum laufenden technischen Betrieb von Backendverfahren. Mit dieser Leistungsvereinbarung wird das Ziel verfolgt, zu allen im verfahrensspezifischen Teil (Teil B) genannten Komponenten des Backendverfahrens qualitativ hochwertige IT-Dienstleistungen zu erbringen und einen reibungslosen technischen Betrieb zum Backendverfahren zu gewährleisten. In diesem allgemeinen Teil (Teil A) zum SLA Technisches Verfahrensmanagement wird die grundsätzliche Leistungsqualität definiert und der mögliche Leistungsumfang skizziert. Die konkreten Ausprägungen und verfahrensspezifischen Leistungen werden in der verfahrensspezifischen Leistungsvereinbarung (Teil B) beschrieben. Darüber hinaus beschreibt dieses Dokument die Aufgaben und Zuständigkeiten des Auftragnehmers und des Auftraggebers. Außerdem werden Leistungskennzahlen und Messgrößen zu allgemeingültigen Service Levels festgelegt. Die Leistung wird ausschließlich auf der Grundlage des Dataport RZ-Servicekatalogs erbracht.
Leistungsgegenstand. 4. The Service
Leistungsgegenstand. Die Teilnahme am Online-Statement-Service (nachfolgend „ESP“) der Concardis ermöglicht dem Vertragspartner über ESP die Abrechnungen über die bei Concardis eingereichten Kartenum- sätze abzurufen. Die Abrechnungen werden be- fristet für einen Zeitraum von zwölf Monaten zum Abruf durch den Vertragspartner bereitgehalten.
Leistungsgegenstand. Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst drei Leistungsbestandteile, nämlich den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Anschluss, den Layer‐2‐BSA‐Vectoring‐Transport sowie den Layer‐2‐ BSA‐Übergabeanschluss. Die Leistungen des Anbieters und die Eigenschaften und Beschaffenheit des Layer‐2‐BSA sind im Einzelnen detailliert in den folgenden Anlagen dieses Hauptvertrages beschrieben. • Anlage 1: Leistungsbeschreibung • Xxxxxx 0: Entgeltstruktur und Preisliste • Xxxxxx 0: Abkürzungen und Definitionen Die Anlagen sind Vertragsbestandteile. Die Bestimmungen dieses Hauptvertrages sind, im Falle von Widersprüchen zwischen den Bestimmungen der Anlagen und den Bestimmungen des Hauptvertrages, entscheidend. Die Zuführung zur Übergabeschnittelle des Anbieters, an der die Übergabe des Datenverkehrs stattfindet, ist nicht Teil der vertragsgegenständlichen Leistung.
Leistungsgegenstand. Der AG bietet dem AN nach der Grundeinrichtung (Mandant, Produkte usw.) nachfolgend beschriebene Leistungen zur Erbringung an. Eine vertiefende Aufgaben- bzw. Tätigkeitsliste kann bei Bedarf angefor- dert werden:
Leistungsgegenstand. 1.1. Gegenstand der nachfolgenden Bestimmungen ist die Überlassung der im betreffenden Vertragsschein aufgeführten Software in ausführbarer Form (als Objektprogramm). Die Überlassung oder Offenlegung des Quellcodes der Software ist nicht geschuldet.