Leistungsgegenstand. Gegenstand dieses Service Level Agreements ist die Bereitstellung der Dienstleistungen im Rechenzentrum. Die allgemeinen Leistungen werden hinsichtlich der Leistungsqualität und des Leistungsumfangs im Teil A beschrieben. Die verfahrensspezifischen Leistungen werden im Teil B beschrieben.
Leistungsgegenstand. Mit der Anlage Security Service Level Agreement (SSLA) wird zwischen den Vertragspartnern ergän- zend vereinbart, wie die Leistungserbringung des zugrundeliegendem Betriebs- oder Servicevertrages unter Informationssicherheitsgesichtspunkten erfolgt. Die nachfolgend beschriebenen Leistungen folgen dabei dem IT-Grundschutzstandard des Bundesam- tes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter Nutzung des Sicherheitsmanagementsystems des Auftragnehmers. Maßgeblich sind dabei die im BSI-Standard 200-1 (Managementsysteme für Infor- mationssicherheit) sowie dem 200-2 „IT-Grundschutz-Vorgehensweise“ festgelegten Rahmenbedingun- gen und Anforderungen. Ferner wird festgelegt, wie die vom Auftragnehmer in dessen Zuständigkeitsbereich getroffenen Sicher- heitsanforderungen gegenüber dem Auftraggeber dokumentiert und nachgewiesen werden.
Leistungsgegenstand. Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung (Service Level Agreement, SLA) zum Fachlichen Verfahrensmanagement sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur fachlichen Betreuung eines IT- Verfahrens sowie zur Unterstützung und Beratung des Auftraggebers und seiner anwendenden Fachbereiche. Mit dieser Leistungsvereinbarung wird das Ziel verfolgt, qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen, um • die Anwenderinnen und Anwender bei der Nutzung des IT-Verfahrens zu unterstützen, • die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Erledigung einer Fachaufgabe mit dem IT-Verfahren zur Zufriedenheit des Auftraggebers erfolgen kann, und • sicherzustellen, dass die Abläufe im Verfahrensbetrieb im Einklang mit fachlichen Anforderungen des Auftraggebers gesteuert und durchgeführt werden können.
Leistungsgegenstand. Als Leistungsgegenstand des jeweiligen Werkvertrags gilt das Herbeiführen eines ausdrücklich festgelegten Leistungsergebnisses oder die Herstellung eines Werkes gemäß den Spezifikationen des jeweiligen Werkvertrags.
Leistungsgegenstand. Gegenstand dieser Leistungsvereinbarung (Service Level Agreement, SLA) zum technischen Verfahrensmanagement sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur technischen Betreuung und zum laufenden technischen Betrieb von Backendverfahren. Mit dieser Leistungsvereinbarung wird das Ziel verfolgt, zu allen im verfahrensspezifischen Teil (Teil B) genannten Komponenten des Backendverfahrens qualitativ hochwertige IT-Dienstleistungen zu erbringen und einen reibungslosen technischen Betrieb zum Backendverfahren zu gewährleisten. In diesem allgemeinen Teil (Teil A) zum SLA Technisches Verfahrensmanagement wird die grundsätzliche Leistungsqualität definiert und der mögliche Leistungsumfang skizziert. Die konkreten Ausprägungen und verfahrensspezifischen Leistungen werden in der verfahrensspezifischen Leistungsvereinbarung (Teil B) beschrieben. Darüber hinaus beschreibt dieses Dokument die Aufgaben und Zuständigkeiten des Auftragnehmers und des Auftraggebers. Außerdem werden Leistungskennzahlen und Messgrößen zu allgemeingültigen Service Levels festgelegt. Die Leistung wird ausschließlich auf der Grundlage des Dataport RZ-Servicekatalogs erbracht.
Leistungsgegenstand. Mit dem Security Service Level Agreement (SSLA) wird zwischen den Vertragspartnern ergänzend ver- einbart, wie der Betrieb unter Informationssicherheitsgesichtspunkten auf Basis des IT-Grundschutzes des Bundesamtes für Informationssicherheit (BSI) unter Nutzung des Sicherheitsmanagementsystems des Auftragnehmers erfolgt. Ferner wird festgelegt, wie die vom Auftragnehmer in dessen Zuständig- keitsbereich getroffenen Sicherheitsanforderungen gegenüber dem Auftraggeber dokumentiert werden.
Leistungsgegenstand. 2.1 Der Vermittler bietet Anlegern die Möglichkeit, sich auf der Plattform über Finanzanlagen zu informieren sowie Verkäufer und/oder Vermieter von Immobilen zu kontaktieren („Nutzung der Plattform“) und in die jeweils angebotenen Finanzanlagen zu investieren („Anlagever- mittlung“). Eine vollumfängliche Nutzung der Plattform und insbesondere die Möglichkeit, in die angebo- tenen Finanzanlagen zu investieren, setzt eine Registrierung des Anlegers und den Ab- schluss eines Nutzungsvertrages gemäß nachfolgender Ziff. 3 voraus. Im Falle der Anlagevermittlung einer Finanzanlage über die Plattform kommt zwischen dem Vermittler und dem Anleger jeweils ein entsprechender Anlagevermittlungsvertrag nach Maßgabe dieser AGB zustande. Der Vermittler führt im Rahmen der Anlagevermittlung ledig- lich die interessierten Anleger und die jeweiligen Emittenten der Finanzanlagen zusammen; eine persönliche Anlageempfehlung erfolgt dabei nicht. Im Falle der Kenntnisnahme von Kauf- oder Mietimmobilien sowie der Möglichkeit zur Kon- taktaufnahme mit den Verkäufern bzw. Vermietern beschränkt sich die Leistung des Vermitt- lers auf die unverbindliche Information und Kontaktherstellung. Zwischen dem Vermittler und dem Anleger kommt dabei kein Vertrag zustande; insbesondere treffen den Anleger keine Provisionszahlungspflichten gegenüber dem Vermittler. Sofern der Vermittler in diesem Zu- sammenhang Provisionszahlungen erhält, erfolgen diese ausschließlich durch den jeweiligen Verkäufer bzw. Vermieter.
2.2 Die Bereitstellung von Informationen zu den jeweiligen Anlageprojekten erfolgt über die Platt- form sowie ggfs. zusätzlich per E-Mail oder telefonisch, wobei der Vermittler keine Gelder von Anlegern entgegennimmt und/oder weiterleitet.
2.3 Der Vermittler ist stets um eine bestmögliche Verfügbarkeit der angebotenen Dienste auf der Plattform bemüht, wobei insbesondere die Erreichbarkeit der Plattform vertraglich nicht ge- schuldet oder garantiert wird. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Ausfälle aus tech- nischen (z.B. Störungen Hard- und/oder Software, Wartungsarbeiten, etc.) oder außerhalb des Einflussbereichs des Vermittlers liegenden Gründen (z.B. höhere Gewalt, Drittverschul- den, etc.). Der Vermittler übernimmt auch keine Haftung, wenn Anleger oder etwaige Dritte technische Schwierigkeiten bei der Verwendung der Plattform haben, die außerhalb des Ein- flussbereichs des Vermittlers liegen.
Leistungsgegenstand. Als Leistungsgegenstand des jeweiligen Dienstvertrages gilt die vereinbarte Handlung, Mitwirkung, Unterstützung, Schulungs- oder Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines festgelegten Leistungsergebnisses, die Herstellung eines Werkes, eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.
Leistungsgegenstand. (1) Im Rahmen des Support- und Maintenance erbringt der Anbieter folgende Leistungen:
a. Bereitstellung eines Service Desk zur Entgegennahme und Bearbeitung von Fehlermeldungen,
b. Behebung von Fehlern in der Vertragssoftware,
c. Lieferung und Überlassung von Updates und
(2) Der oben umrissene Gegenstand der Support und Maintenanceleistungen wird in der Leistungsbeschreibung oder Service Level Agreement (SLA) ggfs. näher konkretisiert.
(3) Für Fremdsoftware können die Support- und Maintenanceleistungen von der Leistungs- beschreibung bzw. SLA abweichen. Solche abweichenden oder ergänzende Be- dingungen werden ggfs. dem Kunden im Trust Center zur Verfügung gestellt. Der Anbieter kann abweichend von der Leistungsbeschreibung bzw. SLA eine andere Leistung festlegen, wenn der Dritthersteller der Fremdsoftware seinerseits seine Support- und Maintenanceleistungen ändert. Die Erbringung von Support- und Maintenance- leistungen für Fremdsoftware kann direkt durch den Drittanbieter erfolgen.
(4) Der Anbieter erbringt die hier beschriebenen Leistungen nur für Standardsoftware. Wünscht der Kunde darüber hinaus auch Support und Maintenance von individuell für den Kunden entwickelter Software (z.B. kundenspezifische Anpassungen/Modifika- tionen zu der Vertragssoftware), so sind derartige Leistungen vergütungspflichtig und gesondert zu vereinbaren.
Leistungsgegenstand. Die Teilnahme am Online-Statement-Service (nachfolgend „ESP“) der Concardis ermöglicht dem Vertragspartner über ESP die Abrechnungen über die bei Concardis eingereichten Kartenum- sätze abzurufen. Die Abrechnungen werden be- fristet für einen Zeitraum von zwölf Monaten zum Abruf durch den Vertragspartner bereitgehalten.