Vorbehalt der Übereinstimmung mit gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen Musterklauseln

Vorbehalt der Übereinstimmung mit gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen. Das Angebot und die aufgrund des Angebots erfolgende Zurverfügungstellung von zusätzlichen Kabelkanalkapazitäten erfolgt nur, soweit dem regulatorische Anforderungen sowie gesetzliche oder behördliche Bedingungen und Auflagen nicht entgegenstehen. Anlage 1 Aufgrund von Alt-Einzelvereinbarungen vermietete Kabelkanalanlagen Ort, Datum Deutsche Telekom AG Deutsche Telekom AG Kabel Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen GmbH & Co. KG