Schematische Darstellung Anbindung und Komponemten Musterklauseln

Schematische Darstellung Anbindung und Komponemten. Nachfolgend eine schematische Darstellung über die Anbindungen der einzelnen Anlagen. Die Leitzentrale in der Verbandsgemeindeverwaltung in Irrel für die Pumpwerke Frischwasser und Abwasser sowie für die Kläranlagen wurde in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts erstellt. Diese Anlage wird demontiert und anschließend entsorgt. An Stelle der alten Anlage wird ein neues Meldesystem mit Rechner und Druckern installiert. Als Kernstück der neuen Anlage, zum Anzeige der einlaufenden Meldungen mit Weiterschaltung von und an Telefon und Melder, dient ein Schaltschrank mit einer speicherprogrammierbaren Steuerung An diesem ist neben dem PC, auch aus Sicherheitsgründen, auch ein grafisches Display angeschossen, das anzeigt von welcher Außenanlage eine Störung ankommt (Redundanz). Es besteht aber auch die Möglichkeit diese Meldung auf den Hauptrechner zu legen. Dann erscheint die Meldung auf dem Hauptrechner. Ankommende Meldungen werden sofort nach eintreffen gespeichert und ausgedruckt. Für neue hinzukommende Anlagen wird ein Archivierungssystem erstellt nach ATV bzw. Hirthammer. Die einzelnen Werke, Pumpstationen, Druckminderstationen, Hochbehälter, Kläranlagen und Leitzentrale in der Verbandsgemeinde- verwaltung in Irrel sind durch Telekommunikationsleitungen verbunden. In der Regel sind mehrere Aderpaare ca.20-40 Stück verlegt. Neue oder zu erweiternde Anlagen müssen noch mit Leitungen versorgt bzw., es müssen neue Leitungen zu Ihnen verlegt . Zentraler Punkt dieser Leitungsführung oder Verkabelung ist der Hochbehälter in Ferschweiler/Ernzen. Dieser bietet sich zur Montage der neuen Telekommunikationsanlage an. Hier wird eine Telefonanlage mit bis zu 36 Teilnehmer (erweiterbar) installiert. Diese Telefonanlage wird auf der Telekomseite 3 Rufnummern besitzen und über einen ISDN Anschluss verfügen. Hierdurch kann die Verbindung zum Amt (Leitstelle), u. nach allen anderen Anschlussstellen erfolgen. Intern kann dieser ISDN Anschluss dann bis zu den einzelnen Werken, Pumpstationen, Druckminderstationen, Hochbehälter, Kläranlagen und Leitzentrale verbunden werden. Intern werden ebenso, auch die einzelnen Werken, Pumpstationen, Druckminderstationen, Hochbehälter, Kläranlagen und Leitzentrale über analoge Leitungen verbunden werden. Dadurch sind die einzelnen Werken, Pumpstationen, Druckminderstationen, Hochbehälter, Kläranlagen und Leitzentrale über ISDN und Analogverbindung erreichbar. An dieser Stelle, der Verbandsgemeinde, wird auch ein neues Meldesystem, (Wählsys...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.