Leistungsbeschreibung. 3.1 Die Beschaffenheit des Liefer- und Leistungsgegenstands wird abschließend durch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale (z.B. Spezifikationen, Kennzeichnungen, Freigabe, sonstige Angaben) beschrieben. Eine Gewährleistung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Kunden. Andere als die ausdrücklich vereinbarten Leistungsmerkmale oder sonstigen Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen sind nicht geschuldet. Wir behalten uns handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen von physikalischen und chemischen Größen, Verfahren und das Einsetzen von Rohstoffen sowie Bestellmengen vor, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3.2 Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand (z.B. in Katalogen, Produktinformationen, elektronischen Medien oder auf Etiketten) beruhen auf unseren allgemeinen Erfahrungen und Kenntnissen und stellen lediglich Richtwerte oder Kennzeichnungen dar. Sowohl diese Produktangaben als auch ausdrücklich vereinbarte Leistungsmerkmale/ Einsatzzwecke entbinden den Kunden nicht davon, die Eignung für den beabsichtigten Verwendungszweck des Produktes zu testen.
Leistungsbeschreibung. 1.1. Die iWelt ermöglicht dem Kunden die Registrierung einer vom Kunden gewünschten Domain und die Domainverwaltung.
1.2. Die iWelt bemüht sich um die Registrierung der von dem Kunden gewünschten Domain. Auf Wunsch des Kunden prüft die iWelt mittels der Verfügbarkeitsabfrage bei der Vergabestelle, ob die Domain verfügbar ist. Die Auskunft ist für den Kunden unentgeltlich und unverbindlich. Die iWelt weist darauf hin, dass es sich dabei um fremde Informationen handelt, die außerhalb des Einflussbereichs der iWelt liegen. Eine Pflicht zur Kontrolle auf Richtigkeit oder Gewähr für die Richtigkeit übernimmt die iWelt nicht. Ist die Domain verfügbar, meldet die iWelt die gewünschte Domain bei der für die jeweilige Top-Level-Domain zuständigen Vergabestelle an. Die iWelt ist berechtigt, Dritte (Zwischenprovider) mit der Registrierung zu beauftragen, sofern dies nach den Registrierungsbedingungen der jeweiligen Vergabestelle erforderlich ist. Nach erfolgreicher Registrierung der Domain übernimmt die iWelt die Verwaltung der Domain und wird alle üblichen Maßnahmen ergreifen, um die Registrierung aufrecht zu erhalten.
1.3. Die Registrierung und Verwaltung der Domain durch die iWelt erfolgt als Stellvertreter des Kunden. Das Vertragsverhältnis mit der Vergabestelle kommt mit dem Kunden zustande. Als Domaininhaber wird der Kunde eingetragen, als administrativer Ansprechpartner („Admin C“ der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG bzw. entsprechender Funktionsträger bei anderen Vergabestellen) die vom Kunden benannte natürliche Person.
1.4. Ergänzend zu diesen AGB gelten für die Registrierung und Verwaltung der gewünschten Domain die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle. Diese sind über xxx.xxxxx.xx/xxxxxxx abrufbar.
1.5. Ist die iWelt mit der Registrierung bzw. Pflege von SSL-Zertifikaten beauftragt, so wird die iWelt lediglich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zertifikatsaussteller tätig. Die iWelt hat auf die Ausstellung des Zertifikats keinen Einfluss. Daher übernimmt die iWelt keine Gewähr dafür, dass die beantragten Zertifikate überhaupt ausgestellt werden bzw. auf Dauer Bestand haben.
Leistungsbeschreibung. § 1 Was ist versichert?
(1) Wird die versicherte Person während der Dauer die- ser Berufsunfähigkeits-Versicherung berufsunfähig im Sinne des § 2, so erbringen wir folgende Versiche- rungsleistungen:
a) Vollständige Befreiung von der Verpflichtung zur wei- teren Prämienzahlung für die gesamte Versicherung, soweit eine solche Verpflichtung bei Beginn des Leis- tungsanspruchs noch besteht;
b) Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist. Diese Rente zahlen wir jeweils zu den vereinbarten Rentenzahlungsterminen an den Bezugsberechtigten. Wenn der Rentenbeginn nicht mit dem vereinbarten Rentenzahlungstermin zusammenfällt, zahlen wir die erste Rente anteilig bis zum nächsten Rentenzahlungs- termin. Sofern Sie mit uns vereinbart haben, dass sich nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die Zahlung der zu diesem Zeitpunkt versicherten Berufsunfähigkeitsrente jährlich um einen fest vereinbarten Prozentsatz erhöht (garan- tierte Rentensteigerung), erfolgt diese Erhöhung erst- mals zum nächsten auf den Beginn der Berufsunfähig- keitsrente folgenden Versicherungsstichtag (Beginn ei- nes Versicherungsjahres). In der Kundeninformation nennen wir Ihnen den vereinbarten Prozentsatz der Er- höhung. Tritt nach einem Wegfall der Berufsunfähigkeit erneut Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen ein, so bleiben bereits erfolgte Erhöhungen aus der vorheri- gen Leistungspflicht erhalten.
(2) Der Anspruch auf Prämienbefreiung und Rente ent- steht frühestens an dem Tag, an dem die Berufsunfä- higkeit im Sinne dieser Bedingungen eingetreten ist.
(3) Ist eine Karenzzeit vereinbart, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erst, wenn sämtliche der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
a) Die vereinbarte Karenzzeit ist abgelaufen. Karenzzeit ist der in Monaten vereinbarte Zeitraum von dem Tag an, an dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist, bis zum Beginn der Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.
b) Die Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen hat bis zum Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen be- standen.
c) Die Berufsunfähigkeit dauert bei Ablauf der Karenz- zeit noch an. Endet die Berufsunfähigkeit bereits vor Ablauf der Ka- renzzeit, wird keine Leistung wegen Berufsunfähigkeit fällig. Dies teilen wir dem Anspruchsberechtigten mit.
(4) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müs- sen Sie die Prämien in voller Höhe weiter entrichten, wir werden jedoch die über den Leistungsbeginn hinaus ge- zahlten Prämien bei Anerkennung der Leistungspf...
Leistungsbeschreibung. 1.1. Die iWelt vermietet dem Kunden im eigenen Rechenzentrum einen Rackspace für das im Einzelvertrag beschriebene System. Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird das System des Kunden in einem Serverraum gemeinsam mit Systemen anderer Kunden aufgestellt. Art, Größe und Beschaffenheit des Rackspace, maximale Leistungsaufnahme und Wärmeabgabe sowie sonstige relevante Umgebungsbedingungen sind im Einzelvertrag beschrieben.
1.2. Die iWelt stellt dem Kunden den vertraglich zugesagten, mit dem Internet verbundenen Rackspace in seinem Rechenzentrum zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, diesen Rackspace im Rahmen des Vertragszwecks sowie nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften frei zu nutzen. Die Auswahl des Rackspace für das System des Kunden erfolgt ausschließlich durch die iWelt. Die iWelt bereitet den Rackspace für das System des Kunden gemäß Leistungsbeschreibung vor und richtet das Routing ein. Weitere Services erbringt die iWelt in dem jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfang.
1.3. Die iWelt verpflichtet sich zur Bereithaltung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit das System für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten des Kunden abrufbar (Datendownstream), sowie Kundendaten speicherbar sind (Datenupstream). Die iWelt weist darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Die iWelt übernimmt deshalb keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datenübertragungsgeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung der Leistungspflicht der iWelt dar.
1.4. Der Kunde ist für das Laden (Speichern) der eigenen Daten auf dem System selbst verantwortlich.
1.5. Die iWelt betreibt ein Zugangskontrollsystem zu dem Serverraum, um das System des Kunden vor Zugriffen unbefugter Dritter zu schützen.
1.6. Der Kunde hat während der regulären Geschäftszeit der iWelt nach Terminvereinbarung Zugang zu dem Serverraum. Außerhalb dieser Geschäftszeiten kann der Kunde über den iWelt-Notdienst Zugang zum Serverraum erhalten. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Zugang kostenpflichtig. Zugang zum Serverraum kann stets nur unter Aufsicht eines Mitarbeiters der iWelt gewährt werden. Der dadurch entstehende Aufwand wird entsprechend der jeweils gültigen Preisliste ...
Leistungsbeschreibung. Für den Betrieb des Verfahrens werden die im Teil B beschriebenen IT-Services durch den Auftragnehmer erbracht. Dies beinhaltet die anteilige Nutzung der erforderlichen Systemkonfiguration (Host, Server, Betriebssystem, betriebssystemnahe Software, Platten etc.) und alle notwendigen Services zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs.
Leistungsbeschreibung. 2.1. DIENSTBESCHREIBUNG 3
2.2. INKLUDIERTES DATENVOLUMEN UND IP-ADRESSEN 4
2.3. VERKEHRSMANAGEMENTMASSNAHMEN 5
Leistungsbeschreibung. 2.1. Technische Grundlage der Vertragsdurchführung ist ein IP-basiertes Netz, in dem der TK-Anbieter Telekommunikationsdienste bereitstellt (sogenanntes „All-IP“). Art, Umfang und Einschränkungen der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Produktinformationsblatt sowie der Leistungsbeschreibung; andere als die dort aus- drücklich benannten Dienste und Anwendungen sind nicht geschuldet.
2.2. Unbeschadet seines Sperrrechts darf der TK-Anbieter den Datenverkehr zu Stö- rungsquellen einschränken oder unterbinden, soweit dies zur Vermeidung von Stö- rungen in den Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen der Nutzer erforderlich ist.
2.3. Der Vertrag hat keine nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikati- onsdienste, Übertragungsdienste für die Bereitstellung von Diensten der Maschine- Maschine-Kommunikation oder Mobilfunk-Dienste zum Gegenstand.
Leistungsbeschreibung. 2.2.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2.2 Beinhaltet die Lieferung von Hardware eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.
2.2.3 Hard- und Software wird durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Unterstützungsleistungen vom Auftragnehmer auf Verlangen des Kunden werden nach Aufwand vergütet.
2.2.4 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Xxxx vom Auftragnehmer elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
2.2.5 Ausschließlicher Vertragsgegenstand ist der Verkauf der aktuellen Version von Standardsoftware. Folgeversionen sind nicht Vertragsgegenstand.
Leistungsbeschreibung. 2.1 Der Auftragnehmer fertigt das bestellte Produkt / die bestellte Dienstleistung in Übereinstimmung mit den jeweils gültigen technischen Dokumenten und/oder sonstigen Unterlagen.
2.2 Die vertraglich vereinbarte Leistung ist nach den anerkannten und gültigen Regeln der Technik und in Übereinstimmung mit einschlägigen DIN-, VDE-, VDI- oder vergleichbaren Normen zu erbringen. Maßgeblich sind die Regeln, Normen und gesetzlichen Bestimmungen im Land des Bestellers sowie an dem angegebenen Ort für die Leistung bzw. am endgültigen Bestimmungsort.
2.3 Die gesetzlichen Bestimmungen für Maschinen, technische Arbeitsmittel, Unfallverhütung, Arbeitsstättenschutz, Umweltschutz etc. sind einzuhalten.
2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem für die unter diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu unterhalten.
2.5 Für die Herstellung von Werkzeugen, Vorrichtungen und sonstiger Betriebsmittel, soweit diese für die Herstellung des Produktes erforderlich sind, ist der Auftragnehmer auch dann voll verantwortlich, wenn er diese durch Dritte herstellen lässt.
2.6 Enthält die Bestellung Entwicklungen, Konstruktionen, Entwürfe oder ähnliche Leistungen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet alle Ergebnisse, insbesondere Konstruktions- und Fertigungszeichnungen sowie Dokumentationen, Benutzerhandbücher, etc. jeweils in elektronischer und Papierform spätestens bei Lieferung bzw. zu einem schriftlich vereinbarten Termin zu übergeben. An den Entwicklungen, Konstruktionen, Entwürfen und ähnlichen Leistungen erhalten wir alleinige Besitz- und Verwertungsrechte.
2.7 Software ist auf handelsüblichen Datenträgen in maschinenlesbarer Objektprogrammform nebst Anwendungsdokumentation in elektronischer und Papierform zu liefern. Bei Entwicklung von Software gehören, soweit vereinbart, zum Leistungsumfang zusätzlich die Lieferung der Software auf handelsüblichen Datenträgern in maschinenlesbarer Quellprogrammform und der Dokumentation der Programmentwicklung in elektronischer Form und Papierform sowie eine Herstellerdokumentation; dies gilt auch für spätere Änderungen bzw. Aktualisierungen. Das Quellprogramm ist in der ausgeschriebenen Programmiersprache mit ausführlichen Kommentaren zu liefern. Kommentare sind in der vorgegebenen Landessprache zu verfassen. Von uns oder kundenseitig vorgegebene Fachbegriffe sind zu verwenden. Quell- und Objektprogramm sowie Dokumentation sind bei Abnahme zu übergeben und haben dem Programmstand zur Zeit der Abnahme...
Leistungsbeschreibung. 2.1 In Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Systempartnern übernimmt Hermes die Abho- lung, die Beförderung und die Zustellung von Paketen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland in die europäischen Länder gemäß jeweils gültiger Preis- vereinbarung und Serviceübersicht.
2.2 Die Abholung der Sendung(en) erfolgt ca. am nächsten oder übernächsten Werktag bzw. an einem ausdrücklich vereinbarten Abholtag an der vom Auftraggeber benannten Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch persönliche Übergabe. Die zulässigen Maße und Gewichte ergeben sich im Einzelnen aus der Serviceübersicht. Dabei gilt insbesondere, dass jede Sendung durch eine Person transportierbar sein muss und die folgenden Maximalmaße- und gewichte für die genannten Zielländer nicht überschreiten darf: • Maximalgewicht: Deutschland 31,5 kg ; Schweiz/Lichtenstein 20,0 kg. • Maximalmaße: Deutschland 2,00 m Länge, 450 l Volumen, ferner gilt wenn > 27 kg, dann nicht > 200 l; EU/Schweiz/Lichtenstein Summe aus längster und kürzester Seite maximal 1,20 m.
2.3 Für Sperrgut wird grundsätzlich ein Aufpreis gemäß der gültigen Preis- und Serviceübersicht erhoben. Zum kostenpflichtigen Sperrgut gehören alle Sendungen, die • nicht quaderförmig sind und/oder • herausragende Teile aufweisen und/oder • die Abmessungen 120x60x60 cm (L/B/H) überschreiten und • kein Fahrrad sind. Der Anteil von Sendungen, für die Hermes aufgrund ihrer Beschaffenheit und/oder Größe eine zu- sätzliche Gebühr erhebt (Sperrgut), darf maximal 50% der kalenderjährlichen Gesamtausgangs- sendungsmenge betragen. Ist diese Grenze bereits erreicht oder wird sie anhand objektiver Krite- rien voraussichtlich erreicht werden, kann Hermes die Beförderung ablehnen.
2.4 Hermes führt keinen Terminverkehr durch. Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet.
2.5 Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der Absender ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an in den Räumen des Empfängers anwesende Mitglieder und Angestellte des Haushalts des Empfängers sowie an unmittelbare Nachbarn des Empfängers erfolgen darf, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme der Sendung berech- tigt sind („Nachbarschaftsabgabe“). Unmittelbare Nachbarn im vorgenannten Sinne sind alle Personen, die in demselben Gebäude wie der Empfänger oder einem nächstgelegenen Gebäude wohnha...