Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten Musterklauseln

Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 4.1 Der Auftragsverarbeiter darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlicher weiterleiten.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der AN darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des AG berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den AN wendet, wird der AN dieses Ersuchen unverzüglich an den AG weiterleiten.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 3.1. Socialwave darf personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken (soweit technisch möglich).
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Bei einem Austausch von Geräten erfolgt eine Löschung der Daten auf dem jeweiligen Endgerät unverzüglich ohne weitere Rücksprache. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Sofern technisch und nach dem Zweck der Leistungsvereinbarung erforderlich, darf der Auftragnehmer Daten von Geräten auch ohne diesbezügliche Weisung löschen (z.B. bei einem schnell erforderlichen, technisch notwendigen Austausch eines Gerätes). Entstehen dem Auftragnehmer Kosten bei Löschung der Daten, so trägt diese der Auftraggeber, sofern in der Leistungsvereinbarung nichts anders geregelt ist.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 3.1 Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, son- dern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Ver- arbeitung einschränken.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 8.1 Der Auftragsverarbeiter darf die Daten, die aufgrund dieses Vertrages verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen be- richtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsver- arbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterleiten.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Vor dem Hintergrund der großen Datenübermittlungen bei transaktionalen E-Mails, werden abweichend von der Löschung auf Weisung bei der Leistungserbringung zu transaktionalen E-Mails automatische Löschroutinen von 30 Tagen durch den Auftragnehmer eingestellt.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. Es erfolgt keine Berichtigung, Einschränkung oder Löschung von Daten des Auftraggebers durch KSR. Für die Wahrung der Rechte der Betroffenen bzgl. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten in den zu wartenden DV-Systemen ist der Auftraggeber zuständig.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 6.1 Timify darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers, berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person (z.B. Terminbucher) sich diesbezüglich unmittelbar an Timify wendet, wird Timify dieses Ersuchen unver- züglich an den Auftraggeber zur Freigabe weiterleiten.