Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten Musterklauseln

Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der AN darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des AG berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den AN wendet, wird der AN dieses Ersuchen unverzüglich an den AG weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessen werden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des AG unmittelbar durch den AN sicherzustellen.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 4.1 Der Auftragsverarbeiter darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unverzüglich an den Verantwortlicher weiterleiten. 4.2 Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen unmittelbar durch den Auftragsverarbeiter sicherzustellen.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Ist eine datenschutzkonforme Löschung oder eine entsprechende Einschränkung der Datenverarbeitung nicht möglich, übernimmt der Auftragnehmer die datenschutzkonforme Vernichtung von Datenträgern und sonstigen Materialien auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber oder gibt diese Datenträger an den Auftraggeber zurück, sofern nicht im Vertrag bereits vereinbart. Der Auftraggeber übernimmt die dabei anfallenden Kosten. (3) In besonderen, vom Auftraggeber zu bestimmenden Fällen, erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. Vergütung und Schutzmaßnahmen hierzu sind gesondert zu vereinbaren, sofern nicht in anderen Verträgen bereits vereinbart.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 3.1. Socialwave darf personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken (soweit technisch möglich). 3.2. Soweit eine betroffene Person sich hinsichtlich der Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unmittelbar an Socialwave wendet, wird Socialwave dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Aus der technisch organisatorischen Natur der Verarbeitungstätigkeit des Auftragnehmers von personenbezogenen Daten für den Auftraggeber ergibt sich, dass der Auftragnehmer solche Daten des Auftraggebers weder in eigener Verantwortung berichtigt oder die Verarbeitungstätigkeit im datenschutzrechtlichen Sinn einschränkt. Eine diesbezügliche Weisungsbefugnis des Auftraggebers an den Auftragnehmer besteht mangels vertraglicher Pflichten hierüber nicht. Hiervon ausgenommen sind jene Fälle, wo der Auftragnehmer aufgrund vertraglicher Verpflichtungen eine entsprechende Verarbeitung durchzuführen hat (etwa Anlage und Wartung von Benutzerstammdaten des Auftraggebers). Der Auftragnehmer wird die Löschung personenbezogener Daten des Auftraggebers nur in technisch-organisatorischer Form, automationsunterstützt, nach eindeutiger technischer Anweisung des Auftraggebers durchführen. (2) Es obliegt, mit Rücksicht auf die Art der Verarbeitungstätigkeit des Auftragnehmers, dem Auftraggeber, die vertragsgegenständlichen Dienste für die Umsetzung eines Löschkonzepts, das Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft selbst unmittelbar zu nützen.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 4.1 Der Auftragsverarbeiter darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragsverarbeiter wendet, wird der 4.2 Der Auftragsverarbeiter wird die Daten des Verantwortlichen nach dem Ende der Lizenzvereinbarung wie folgt behandeln: 1. Der Account bleibt in kostenlosem Read-Only Modus. Hilfeartikel: „Sind meine Daten auch nach der Kündigung noch verfügbar?“ 2. Der Verantwortliche kann jederzeit vollständige Löschung verlangen (Self-Service). Hilfeartikel: „Wie lösche ich meinen Account?“ 3. Der Verantwortliche kann jederzeit alle Daten in gängigen Datenaustauschformaten exportieren. Hilfeartikel: Import / Export in lexoffice 4. Entschließt sich ein Verantwortlicher nach der kostenlosen Testphase nicht zum Kauf eines lexoffice Abonnements, so wird der Testaccount nach einem letztmaligen Hinweis per E-Mail automatisch 60 Tage nach Beendigung der kostenlosen Testphase gelöscht. Darüber hinaus sind zusätzliche Löschkonzepte, das Recht auf Vergessenwerden, die Berichtigung und Auskunft vom Verantwortlichen sicherzustellen.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Vor dem Hintergrund der großen Datenübermittlungen bei transaktionalen E-Mails, werden abweichend von der Löschung auf Weisung bei der Leistungserbringung zu transaktionalen E-Mails automatische Löschroutinen von 30 Tagen durch den Auftragnehmer eingestellt. (2) Soweit gesetzlich geschuldet oder vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen. (3) Der Auftragnehmer unterstützt, soweit vereinbart den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten über den gesetzlich normierten Umfang hinaus (Art. 28, Abs. 3, lit. e) und lit. f) DSGVO; Ziff. 5 j) dieser Vereinbarung) bei der Erfüllung der Anfragen und Ansprüche betroffenen Personen gem. Kapitel III der DSGVO, sowie bei der Einhaltung der in Artt. 33 bis 36 DSGVO genannten Pflichten. (4) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen nach den Artt. 12 bis 22 DSGVO ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Macht ein Betroffener Rechte, etwa auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung hinsichtlich seiner Daten, unmittelbar gegenüber dem Auftragnehmer geltend, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen an den Auftraggeber weiterleiten und wartet dessen Weisungen ab. Ohne entsprechende Einzelweisung wird der Auftragnehmer nicht mit der betroffenen Person in Kontakt treten.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. Es erfolgt keine Berichtigung, Einschränkung oder Löschung von Daten des Auftraggebers durch KSR. Für die Wahrung der Rechte der Betroffenen bzgl. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten in den zu wartenden DV-Systemen ist der Auftraggeber zuständig.
Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten. 5.1. Der Auftragsverarbeiter darf die Daten, die aufgrund dieses Vertrages ver- arbeitet nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auf- tragsverarbeiter wendet, wird der Auftragsverarbeiter dieses Ersuchen unver- züglich an den Verantwortlichen weiterleiten.