Schutz vor Spam und Viren, Protokollierung und Kontrolle‌ Musterklauseln

Schutz vor Spam und Viren, Protokollierung und Kontrolle‌. E-Mails und andere Daten mit Verdacht auf Schadcode, Viren oder Spam dürfen nach Ermes- sen der Fraunhofer-Gesellschaft in Quarantäne genommen oder zentral und automatisiert ge- löscht werden. Zur Systemadministration, d.h. insbesondere zur Analyse und Beseitigung von Systemproble- men, zur Sicherstellung der IT-, Betriebs- und Informationssicherheit und zur Wartungsunter- stützung, sind personenbezogene Auswertungen von Daten möglich, die bei der Nutzung der O365-Komponenten anfallen. Dies gilt auch für die Abwehr von Cyberangriffen. In bestimm- ten Fällen ist auch eine forensische Untersuchung der genutzten Hardware möglich. Daten des Betriebssystems, betriebssystemnaher Komponenten, Verkehrsdaten aus Internetdiensten und werkzeugbezogene Daten können zu diesen Zwecken protokolliert werden und ggf. auch per- sonenbeziehbare Daten enthalten.

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  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.