Schutzrechte und Lizenzbestimmungen Musterklauseln

Schutzrechte und Lizenzbestimmungen. B.3.1 An allen speziell für den Kunden entsprechend der Leistungsbeschreibung fertiggestellten Arbeitsergebnissen räumt NewCoTec dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, sobald der Kunde für diese Arbeitsergebnisse den vollen Rechnungsbetrag bezahlt hat. Die Arbeitsergebnisse sowie alle Designs, Konzepte, Methoden, Softwaretechniken und Modelle, die von NewCoTec im Rahmen einer Leistungsbeschreibung eingesetzt oder entwickelt werden, bleiben Eigentum von NewCoTec bzw. NewCoTec behält die ausschließlichen Rechte daran. Von NewCoTec eingebrachtes Know-how, Techniken und sonstige Arbeitsmethoden verbleiben bei NewCoTec. NewCoTec räumt dem Kunden hieran ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. B.3.2 NewCoTec gewährt dem Kunden eine Lizenz, mit der der Kunde die Produkte und Serviceleistungen zu den unten genannten Ergänzenden Bestimmungen C und D nutzen darf.