Gültigkeit der Bedingungen, Vertragsänderungen, Kündigung Musterklauseln

Gültigkeit der Bedingungen, Vertragsänderungen, Kündigung. A.10.2.1 NewCoTec erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage abgegebener Angebote/Bestellungen sowie den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. A.10.2.2 Für alle Geschäfte sind die Bedingungen dieser AGB und die Bestellung des Kunden uneingeschränkt maßgebend. Mit der Annahme der Bedingungen erkennt der Kunde ihre ausschließliche Gültigkeit an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen. A.10.2.3 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. A.10.2.4 NewCoTec ist jederzeit berechtigt, diese Bedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und zu ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer Widerspruchsfrist von einem Monat, so werden diese Ankündigungen wirksam. Diese Ankündigung kann NewCoTec dem Kunden per E-Mail oder auf postalischem Wege übermitteln. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages für den nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. NewCoTec wird den Kunden bei Änderungen der Bedingung auf diesen Absatz hinweisen. A.10.2.5 Die AGB sind im Internet unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xxx frei abrufbar. A.10.2.6 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von NewCoTec oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. A.10.2.7 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. A.10.2.8 Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per eingeschriebenem Brief, vorab auch als Telefax. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit vorab auch per E-Mail erfolgen. A.10.2.9 Nichtigkeitsklausel Sollte eine Bestimmung eines Vertrages bzw. einer Bestellung oder der AGB unwirksam sein oder werden oder unvollständig sein, so wird der Vertrag bzw. die Bestellung oder die AGB in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gi...