Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung. 3.1 Die Zählerstände werden ohne erneute Aufforderung vom Kunden kostenlos abgelesen und an den Lieferanten übermittelt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. 3.2 Als Übermittlungsweg für die Übermittlung der abgelesenen Zählerstände gilt: □ E-Mail (xxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx) □ Online-Portal (xxx.xxx-xxx.xx) □ Telefon-Nummer: 07274 / 7018-393 □ Telefax-Nummer: 07274 / 7018-399 □ per Ablesekarte an folgende Anschrift: Stadtwerke Germersheim GmbH -Kundencenter- Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx 3.3 Bei monatlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am letzten Tag des Monats ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten. 3.4 Bei vierteljährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Ka- lendertagen an den Lieferanten. 3.5 Bei halbjährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am 30.06. und am 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten. 3.6 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 nicht oder verspätet an den Liefe- ranten, ist dieser berechtigt, den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ab- lesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen, oder die Able- sung für diesen Fall selbst durchzuführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Mess- dienstleister durchführen zu lassen. 3.7 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 wiederholt nicht und/oder wiederholt verspätet an den Lieferanten, ist der Lieferant berechtigt, zukünftig keine Ablesung durch den Kunden mehr zuzulassen. Der Lieferant wird die Ablesung dann selbst durchführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen lassen. Hierfür zahlt der Kunde Entgelte gem. Ziff. 4 b. Der Lieferant ist zusätzlich berechtigt, in diesen Fäl- len Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und/oder diese Vereinbarung au- ßerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat die fehlende oder verspätete Über- mittlung nicht zu vertreten. 3.8 Übermittelt der Kunde einen falschen Zählerstand, wird der Lieferant den zu wenig in Rech- nung gestellten Betrag nachfordern oder den zuviel berechneten Betrag erstatten. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, den Verbrauch entsprechend Ziff. 3.6 zu schätzen. Im Üb- rigen gilt Ziff. 3.7 dieser Zusatzvereinbarung entsprechend.
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Samples: Zusatzvereinbarung Über Den Abrechnungszeitraum, Zusatzvereinbarung Über Den Abrechnungszeitraum
Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung. 3.1 5.1. Die Zählerstände werden ohne erneute Aufforderung vom Kunden kostenlos abgelesen und an den Lieferanten übermittelt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechenwidersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist.
3.2 5.2. Als Übermittlungsweg für die Übermittlung der abgelesenen Zählerstände gilt: □ E-Mail (xxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx) Mail: xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx □ OnlineTel. Nr.: 03464 / 558-Portal (xxx.xxx-xxx.xx) 0 □ TelefonFax: 03464 / 558-Nummer: 07274 / 7018-393 □ Telefax-Nummer: 07274 / 7018-399 199 □ per Ablesekarte an folgende Anschrift: Stadtwerke Germersheim GmbH -Kundencenter- Xxxxxxxxxxxxxx 00 Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxx-Xxxx-Xxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxxx
3.3 5.3. Bei monatlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am letzten Tag des Monats ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten.
3.4 5.4. Bei vierteljährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Ka- lendertagen Kalendertagen an den Lieferanten.
3.5 5.5. Bei halbjährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am 30.06. und am 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten.
3.6 5.6. Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 5.1 nicht oder verspätet an den Liefe- rantenLieferanten, ist dieser diese berechtigt, den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ab- lesung Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter an- gemessener angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen, oder die Able- sung Ablesung für diesen Fall selbst durchzuführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Mess- dienstleister Messdienstleister durchführen zu lassen.
3.7 5.7. Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 5.1 wiederholt nicht und/oder wiederholt verspätet an den Lieferanten, ist der Lieferant Liefe- rant berechtigt, zukünftig keine Ablesung durch den Kunden mehr zuzulassen. Der Lieferant wird die Ablesung dann selbst durchführen durchfüh- ren oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen lassen. Hierfür zahlt der Kunde Entgelte gem. Ziff. 4 6 b. Der Lieferant ist zusätzlich berechtigt, in diesen Fäl- len Fällen Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und/oder diese Vereinbarung au- ßerordentlich Vereinba- rung außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat die fehlende oder verspätete Über- mittlung Übermittlung nicht zu vertreten.
3.8 5.8. Übermittelt der Kunde einen falschen Zählerstand, wird der Lieferant den zu wenig in Rech- nung Rechnung gestellten Betrag nachfordern oder den zuviel berechneten Betrag erstatten. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, den Verbrauch entsprechend Ziff. 3.6 5.6 zu schätzenschät- zen. Im Üb- rigen Übrigen gilt Ziff. 3.7 Ziff.5.7 dieser Zusatzvereinbarung entsprechend.
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Samples: Zusatzvereinbarung
Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung. 3.1 Die Zählerstände werden ohne erneute Aufforderung vom Kunden kostenlos abgelesen und an den Lieferanten übermittelt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist.
3.2 Als Übermittlungsweg für die Übermittlung der abgelesenen Zählerstände gilt: □ E-Mail (xxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xx) □ Online-Portal (xxx.xxx-xxx.xx) □ Telefon-Nummer: 07274 / 7018-393 □ Telefax-Nummer: 07274 / 7018-399 □ per Ablesekarte an folgende Anschrift: Stadtwerke Germersheim GmbH GmbH -Kundencenter- Xxxxxxxxxxxxxx 00 00 00000 Xxxxxxxxxxx
3.3 Bei monatlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am letzten Tag des Monats ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten.
3.4 Bei vierteljährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Ka- lendertagen an den Lieferanten.
3.5 Bei halbjährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am 30.06. und am 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferanten.
3.6 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 nicht oder verspätet an den Liefe- ranten, ist dieser berechtigt, den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ab- lesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen, oder die Able- sung für diesen Fall selbst durchzuführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Mess- dienstleister durchführen zu lassen.
3.7 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 wiederholt nicht und/oder wiederholt verspätet an den Lieferanten, ist der Lieferant berechtigt, zukünftig keine Ablesung durch den Kunden mehr zuzulassen. Der Lieferant wird die Ablesung dann selbst durchführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen lassen. Hierfür zahlt der Kunde Entgelte gem. Ziff. 4 b. Der Lieferant ist zusätzlich berechtigt, in diesen Fäl- len Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und/oder diese Vereinbarung au- ßerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat die fehlende oder verspätete Über- mittlung nicht zu vertreten.vertreten.
3.8 Übermittelt der Kunde einen falschen Zählerstand, wird der Lieferant den zu wenig in Rech- nung gestellten Betrag nachfordern oder den zuviel berechneten Betrag erstatten. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, den Verbrauch entsprechend Ziff. 3.6 zu schätzen. Im Üb- rigen gilt Ziff. 3.7 dieser Zusatzvereinbarung entsprechend.
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Selbstablesung durch den Kunden/Datenübermittlung. 3.1 Die Zählerstände werden ohne erneute Aufforderung vom Kunden kostenlos abgelesen und an den Lieferanten die SWR übermittelt. Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall wider- sprechenwidersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist.
3.2 Als Übermittlungsweg für die Übermittlung der abgelesenen Zählerstände gilt: □ E-Mail (xxxxxxxxxxxx@xxx-xxx.xxxxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxxx.xx) □ Online-Portal (xxx.xxx-xxx.xxxxx.xx-xxxxxxxxxx.xx) □ Telefon-Nummer: 07274 07472 / 7018-393 □ 933 – 144 Telefax-Nummer: 07274 07472 / 7018-399 □ 933 – 150 per Ablesekarte an folgende Anschrift: Stadtwerke Germersheim Rottenburg am Neckar GmbH -Kundencenter- Xxxxxxxxxxxxxx 00 00000 XxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxxxxxx. 00
3.3 Bei monatlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am letzten Tag des Monats ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferantendie SWR.
3.4 Bei vierteljährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand jeweils am 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Ka- lendertagen Kalendertagen an den Lieferantendie SWR.
3.5 Bei halbjährlicher Abrechnung liest der Kunde den Zählerstand am 30.06. und am 31.12. eines jeden Jahres ab und übermittelt den Zählerstand binnen drei Kalendertagen an den Lieferantendie SWR.
3.6 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 nicht oder verspätet an den Liefe- rantendie SWR, ist dieser berechtigt, den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ab- lesung Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter an- gemessener angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu schätzen, oder die Able- sung Ablesung für diesen Fall selbst durchzuführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Mess- dienstleister Messdienstleister durchführen zu lassen.
3.7 Übermittelt der Kunde den Zählerstand gemäß Ziff. 3.1 wiederholt nicht und/oder wiederholt verspätet an den Lieferantendie SWR, ist der Lieferant die SWR berechtigt, zukünftig keine Ablesung durch den Kunden mehr zuzulassen. Der Lieferant Die SWR wird die Ablesung dann selbst durchführen oder durch den Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister durchführen lassen. Hierfür zahlt der Kunde Entgelte gem. Ziff. 4 b. Der Lieferant Die SWR ist zusätzlich berechtigt, in diesen Fäl- len Fällen Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen und/oder diese Vereinbarung au- ßerordentlich außerordentlich zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat die fehlende oder verspätete Über- mittlung Übermittlung nicht zu vertreten.
3.8 Übermittelt der Kunde einen falschen Zählerstand, wird der Lieferant die SWR den zu wenig in Rech- nung Rechnung gestellten Betrag nachfordern oder den zuviel berechneten Betrag erstatten. In diesen Fällen ist der Lieferant die SWR berechtigt, den Verbrauch entsprechend Ziff. 3.6 zu schätzen. Im Üb- rigen Übrigen gilt Ziff. 3.7 dieser Zusatzvereinbarung entsprechend.
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