Sicherungsgrenzen Musterklauseln

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Banken (hier der European Bank for Financial Services GmbH) im Sinne von Art. 72 der Verord- nung (EU) Nr. 575/2013. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 be- gründet oder prolongiert werden, gelten unabhängig vom Zeitpunkt der Begrün- dung der Einlage die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der ebase auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abgefragt werden.
Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Raisin Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Raisin Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abgefragt werden.
Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abgefragt werden.
Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze wird Ihnen von uns auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abgefragt werden.
Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Glä ubiger beträ gt bis zum 31. Dezember 2019 2,%0 bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der fü r die Einlagensicherung maß geblichen Eigenmittel der Banken (hier der ebase) im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Fü r Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begrü ndet oder prolongiert werden, gelten unabhä ngig vom Zeitpunkt der Begrü ndung der Einlage die jeweils neuen -Si cherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fü r Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrü ndet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fä lligkeit der Einlage oder bis zum nä chstmö glichen Kü ndigungstermin. Die Sicherungsgrenze wird dem Kunden von ebase auf Verlangen bekannt gege- ben. Sie kann auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abgefragt werden.
Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abgefragt werden. Sofern es sich bei der Bank um eine Zweigniederlassung eines Instituts aus einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes handelt, erbringt der Einlagensicherungsfonds Entschädigungsleistungen nur, wenn und soweit die Guthaben die Sicherungsgrenze der Heimatland-Einlagensicherung übersteigen. Der Umfang der Heimatland- Einlagensicherung kann im Internet auf der Webseite der jeweils zuständigen Sicherungseinrichtung abgefragt werden, deren Adresse dem Kunden auf Verlangen von der Bank mitgeteilt wird.
Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum
Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % der für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ abgefragt werden. Sofern es sich bei der Bank um eine Zweigniederlassung eines Instituts aus einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes handelt, erbringt der Einlagensicherungsfonds Entschädigungsleistungen nur, wenn und soweit die Guthaben die Sicherungsgrenze der Heimatland-Einlagensicherung übersteigen. Der Umfang der Heimatland- Einlagensicherung kann im Internet auf der Webseite der jeweils zuständigen Sicherungseinrichtung abgefragt werden, deren Adresse dem Kunden auf Verlangen von der Bank mitgeteilt wird.