Common use of Sicherungsgrenzen Clause in Contracts

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% der fur die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Fur Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begrundet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begrundung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fur Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrundet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kundigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.

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Samples: b2b.dab-bank.de

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember Dezem- ber 2019 2020 %, bis zum 31. Dezember 2024 1515 % und ab dem 1. Januar 2025 8,758,75 % der fur für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Fur Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begrundet be- gründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt Zeit- punkt der Begrundung Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen Sicherungs- grenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fur Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrundet begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen Siche- rungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kundigungsterminnächst- möglichen Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www. xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.

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Samples: www.ikb.de

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% der fur für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Fur Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begrundet begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begrundung Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fur Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrundet begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen KundigungsterminKündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.

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Samples: www.vwfs.de

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 2031.12.2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 1531.12.2024 15 % und ab 923 960 800 05.20 LUX dem 1. Januar 2025 8,7501.01.2025 8,75 % der fur für die Einlagensicherung Einlagensiche­ rung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013575 / 2013. Fur Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begrundet 31.12.2011 begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt Zeit­ punkt der Begrundung Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fur Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrundet 31.12.2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen Sicherungs­ grenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen KundigungsterminKündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze Siche­ rungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden. Wegen weiterer Einzelheiten des Sicherungsum­ fanges wird auf § 6 des Statuts des Einlagensiche­ rungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Ver­ fügung gestellt wird.

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Samples: www.postbank.de

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 2031.12.2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 1531.12.2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,7501.01.2025 8,75 % der fur für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel Eigen- mittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Fur Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begrundet 31.12.2011 begrün- det oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt Zeit- punkt der Begrundung Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen Siche- rungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fur Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrundet 31.12.2011 begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen KundigungsterminKündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.

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Samples: www.gemeinschaftskonto.org

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,758,75 % der fur für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Fur Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begrundet begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begrundung Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fur Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrundet begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen KundigungsterminKündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden. Wegen weiterer Einzelheiten der Sicherung wird auf § 6 des Statuts des Einlagensicherungsfonds verwiesen, das auf Verlangen zur Verfügung gestellt wird.

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Samples: www.pfandbriefbank.com

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember Dezem­ ber 2019 2020 %, bis zum 31. Dezember 2024 1515 % und ab dem 1. Januar 2025 8,758,75 % der fur für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Fur Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember 2011 begrundet be­ gründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt Zeit­ punkt der Begrundung Begründung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen Sicherungs­ grenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fur Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrundet begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen Siche­ rungsgrenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen Kundigungsterminnächst­ möglichen Kündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx www. xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.

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Samples: www.ikb.de

Sicherungsgrenzen. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20%, bis zum 31. Dezember 2024 15% und ab dem 1. Januar 2025 8,75% der fur für die Einlagensicherung maßgeblichen Eigenmittel der Bank im Sinne von Art. 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Fur Für Einlagen, die nach dem 31. Dezember Dezem- ber 2011 begrundet begründet oder prolongiert werden, gelten, unabhängig vom Zeitpunkt der Begrundung Begrün- dung der Einlage, die jeweils neuen Sicherungsgrenzen ab den vorgenannten Stichtagen. Fur Für Einlagen, die vor dem 31. Dezember 2011 begrundet begründet wurden, gelten die alten Sicherungsgrenzen Sicherungs- grenzen bis zur Fälligkeit der Einlage oder bis zum nächstmöglichen KundigungsterminKündigungstermin. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abgefragt werden.

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Samples: www.vwfs.de