SIM-Karte (Verlust und Sperre). 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, klarmobil den Verlust oder ein Abhandenkommen der SIM-Karte unver- züglich telefonisch anzuzeigen und diese telefoni- sche Mitteilung in Textform (SMS ausgeschlossen) zu bestätigen. klarmobil wird den vom Kunden benannten Anschluss sperren. 7.2 Im Falle des Verlustes infolge einer Straftat (insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung oder Nötigung) ist der Kunde zudem verpflichtet, den Sachverhalt unverzüglich bei der Polizei anzuzei- gen. 7.3 Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebüh- ren, es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertre- ten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mel- dung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären. 7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit die Sperre aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erfolgt ist – sowie für die Ersatzkarte, hat der Kunde die Kosten, die sich aus der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. 7.5 Die Geltung des Vertrages bleibt durch eine solche Sperrung unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
SIM-Karte (Verlust und Sperre). 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, klarmobil mobilcom-debitel den Verlust oder ein Abhandenkommen der SIM-Karte unver- züglich unverzüglich telefonisch anzuzeigen und diese telefoni- sche telefo- nische Mitteilung in Textform (SMS ausgeschlossen) schriftlich zu bestätigen. klarmobil mobilcom- debitel wird den vom Kunden benannten Anschluss sperren.
7.2 Im Falle des Verlustes infolge einer Straftat (insbesins- bes. durch Diebstahl, Unterschlagung oder Nötigung) ist der Kunde zudem verpflichtet, den Sachverhalt unverzüglich unver- züglich bei der Polizei anzuzei- genanzuzeigen.
7.3 Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der klarmobil mobilcom-debitel für die bis dahin angefallenen Gebüh- renxxx, es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertre- tenvertreten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mel- dungMeldung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären.
7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit die Sperre aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erfolgt ist – sowie für die Ersatzkarte, hat der Kunde die Kosten, die sich aus der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu tragen und tragen; der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
7.5 Die Geltung des Vertrages bleibt durch eine solche Sperrung unberührt.
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Samples: Kunden Deckblatt
SIM-Karte (Verlust und Sperre). 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, klarmobil den Verlust oder ein Abhandenkommen der SIM-Karte unver- züglich unverzüg- lich telefonisch anzuzeigen und diese telefoni- sche telefonische Mitteilung in Textform (SMS ausgeschlossen) schriftlich zu bestätigen. klarmobil wird den vom Kunden benannten Anschluss sperren.
7.2 Im Falle des Verlustes infolge einer Straftat (insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung oder NötigungNöti- gung) ist der Kunde zudem verpflichtet, den Sachverhalt Sachver- halt unverzüglich bei der Polizei anzuzei- genanzuzeigen.
7.3 Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebüh- renGebühren, es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertre- tenvertreten. Unterlässt Unter- lässt der Kunde die unverzügliche Mel- dungMeldung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären.
7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit die Sperre aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erfolgt ist – sowie für die Ersatzkarte, hat der Kunde die Kosten, die sich aus der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.
7.5 Die Geltung des Vertrages bleibt durch eine solche Sperrung unberührt.
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SIM-Karte (Verlust und Sperre). 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, klarmobil den Verlust oder ein Abhandenkommen der SIM-Karte unver- züglich unverzüglich telefonisch anzuzeigen und diese telefoni- sche telefonische Mitteilung in Textform (SMS ausgeschlossenausge- schlossen) zu bestätigen. klarmobil wird den vom Kunden benannten Anschluss sperren.
7.2 Im Falle des Verlustes infolge einer Straftat (insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung oder Nötigung) ist der Kunde zudem verpflichtet, den Sachverhalt unverzüglich bei der Polizei anzuzei- gen.
7.3 Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebüh- renGebühren, es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertre- tenvertreten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mel- dungMeldung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger rechtzeiti- ger Meldung vermieden worden wären.
7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit die Sperre aus vom Kunden zu vertretenden vertreten- den Gründen erfolgt ist – sowie für die Ersatzkarte, hat der Kunde die Kosten, die sich aus der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlentragen.
7.5 Die Geltung des Vertrages bleibt durch eine solche Sperrung unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions
SIM-Karte (Verlust und Sperre). 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, klarmobil den Verlust Ver- lust oder ein Abhandenkommen der SIM-Karte unver- züglich telefonisch anzuzeigen und diese telefoni- sche Mitteilung in Textform (SMS ausgeschlossen) zu bestätigenun- verzüglich anzuzeigen, z. B. innerhalb der App oder telefonisch. klarmobil wird den vom Kunden benannten benann- ten Anschluss sperren.
7.2 Im Falle des Verlustes infolge einer Straftat (insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung oder NötigungNöti- gung) ist der Kunde zudem verpflichtet, den Sachverhalt Sach- verhalt unverzüglich bei der Polizei anzuzei- genanzuzeigen.
7.3 Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebüh- renEntgelte, es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertre- tenvertreten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mel- dungMeldung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären.
7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit die Im Falle der Sperre aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erfolgt ist – sowie für die Ersatzkarte, hat bleibt der Kunde die Kostenverpflich- tet, die sich aus der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen vertraglich vereinbarten Entgelte zu zahlen.
7.5 Die Geltung des Vertrages bleibt durch eine solche Sperrung unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
SIM-Karte (Verlust und Sperre). 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, klarmobil den Verlust oder ein Abhandenkommen der SIM-Karte unver- züglich telefonisch anzuzeigen und diese telefoni- sche Mitteilung in Textform (SMS ausgeschlossen) zu bestätigen. klarmobil wird den vom Kunden benannten Anschluss sperren.
7.2 Im Falle des Verlustes infolge einer Straftat (insbes. durch Diebstahl, Unterschlagung oder Nötigung) ist der Kunde zudem verpflichtet, den Sachverhalt unverzüglich bei der Polizei anzuzei- gen.
7.3 Der Kunde haftet bis zur Verlustmeldung bei der klarmobil für die bis dahin angefallenen Gebüh- ren, es sei denn, er hat den Verlust nicht zu vertre- ten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mel- dung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Meldung vermieden worden wären.
7.4 Für die Entsperrung eines Anschlusses – soweit die Sperre aus vom Kunden zu vertretenden Gründen erfolgt ist – sowie für die Ersatzkarte, hat der Kunde die Kosten, die sich aus der jeweils gültigen Tarif- und Preisliste ergeben, zu tragen und der Kunde bleibt verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.tragen
7.5 Die Geltung des Vertrages bleibt durch eine solche Sperrung unberührt.
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